SBB Einkauf: Ausgewogene Geschäftsbedingungen und Vertragsvorlagen für die Lieferanten der SBB.

Die SBB erneuert ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und Vertragsvorlagen für Bauleistungen. Damit vereinfacht sie die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten.

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Die SBB überprüft regelmässig ihre AGB und Vertragsvorlagen auf Markt- und Branchenkonformität. In einem ersten Schritt passt sie die AGB «Rollmaterial-Komponenten» sowie die Vertragsvorlagen für «Bauleistungen» an. Beide Anpassungen treten am 1. April 2013 in Kraft. Die übrigen AGB «Industrie» folgen bis Ende 2013.

Mit der Überarbeitung wird die Risikoverteilung zwischen der SBB und den Lieferanten ausgewogener gestaltet. So unterscheidet die SBB bei den AGB Rollmaterialkomponenten neu zwischen sicherheitsrelevanten und nicht sicherheitsrelevanten Komponenten und passt die Anforderungen entsprechend an. Bei Bauleistungen wird künftig bei einer Mehrheit der Verträge der vereinfachte Werkvertrag zur Anwendung kommen. Mit diesen Anpassungen vereinfacht die SBB die Zusammenarbeit mit ihren Lieferanten.

Keine Abstriche macht die SBB in Bereichen, bei denen die Sicherheit, Qualität und Verfügbarkeit der Anlagen und Leistungen tangiert werden. Deshalb bleiben hier die Anforderungen weiterhin hoch. Zudem hält die SBB an den Schutzrechten für die eigens für die SBB hergestellten Produkte und Verfahren fest.

Bei der Erarbeitung der neuen Bestimmungen hat die SBB Markt- und Branchenvergleiche angestellt, die betroffenen Verbände einbezogen und ihre Anliegen wo möglich berücksichtigt. Die SBB vergibt jedes Jahr Aufträge im Wert von rund vier Milliarden Franken, einen grossen Teil davon an Lieferanten aus der Schweiz. Dabei ist sie mehrheitlich den Bestimmungen des öffentlichen Beschaffungswesens (BöB/VöB) unterstellt.