Die öV-Branche beschliesst die Einführung der öV-Karte und startet Anhörung zu Sortimentsausbau.

Die Branche des öffentlichen Verkehrs plant, auf 2015 die elektronische öV-Karte einzuführen und damit den Zugang zum öffentlichen Verkehr weiter zu vereinfachen. In einem ersten Schritt wird die öV-Karte für Kundinnen und Kunden von General- und Halbtax-Abo eingeführt, sie steht auch für Abos von Verkehrsverbünden offen. Nutzung und Einsatz der Abonnemente verändern sich nicht. Gleichzeitig startet die Branche eine breit angelegte Anhörung zu neuen, besser auf die Bedürfnisse der Reisenden zugeschnittenen Fahrausweisen.

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Der einfache Zugang zum System und die Zuverlässigkeit zählen zu den grössten Stärken des öffentlichen Verkehrs der Schweiz. Um diese Errungenschaften auch für die Zukunft zu sichern, hat sich die öV-Branche für einen Modernisierungsschritt entschieden: Voraussichtlich per 2015 werden zunächst General- und Halbtax-Abonnemente mit der öV-Karte ausgestattet. Damit erreicht der öffentliche Verkehr bereits bei der Einführung der Karte knapp 3 Millionen Kundinnen und Kunden. An Einsatz und Nutzung der Fahrausweise ändert sich nichts.

Die öV-Karte ist technisch und gesamthaft für die öV-Branche wirtschaftlich umsetzbar und setzt auf die bewährte RFID-Technik, eine technische Lösung, die weltweit erprobt und in der Schweiz beispielsweise in Skigebieten bereits heute erfolgreich im Einsatz ist. Der eingesetzte Chip funktioniert als Identifikation der Reisenden (Name, Vorname auf der Karte). Die Fahrausweise wie GA, Halbtax-Abo, Verbund-Abos oder der Zugang zu Drittangeboten sind auf dem Gerät des Kontrollpersonals ersichtlich, sobald eine Kundin oder ein Kunde den Chip an das Gerät hält.

Die öV-Karte schafft eine Plattform, auf der schrittweise verschiedene Fahrausweise und ergänzende Angebote im Bereich Mobilität integriert werden können. Der Chip der öV-Karte wird in eine herkömmliche Plastikkarte integriert. Auf der öV-Karte werden lediglich die Personalien der reisenden Person gespeichert. Diese werden verschlüsselt und entsprechen den Anforderungen des schweizerischen Datenschutzes. Das Kontrollpersonal prüft den Chip mit einem Kontrollgerät. Über dieses sind Art und Gültigkeit des Fahrausweises ersichtlich.

Es ist geplant, den Kundinnen und Kunden mit der öV-Karte zusätzliche Angebote zur Verfügung zu stellen, die auf Reisen mit dem öV nützlich sind. Auf Basis von Kundenbefragungen ist dabei die Integration von Angeboten im Bereich der kombinierten Mobilität wie Velo- und Automiete oder Gastro-Angebote der Speisewagen und Minibars vorstellbar. Ziel ist es, möglichst viele Bedürfnisse der Kundinnen und Kunden im Bereich der Mobilität abdecken zu können und damit die Angebote des öffentlichen Verkehrs auch in Zukunft möglichst einfach, zuverlässig und übersichtlich anzubieten.

Anhörung zur Weiterentwicklung des öV-Sortimentes

Der öffentliche Verkehr der Schweiz steht für hohe Qualität. Auch deshalb nimmt die Nachfrage weiter zu, was dazu führt, dass das öV-Angebot weiter ausgebaut und entsprechend finanziert werden muss. Alle Beteiligten, also Bund, Kantone, Transportunternehmen und Kunden sind in dieser Beziehung gefordert.

Die öV-Branche will auch in Zukunft allen Reisenden attraktive Produkte anbieten, die auf ihr spezifisches Fahrverhalten zugeschnitten sind und ihren Bedürfnissen entsprechen.

Die wichtigsten Grundprinzipien des öffentlichen Verkehrs bleiben bestehen, die hohe Qualität des öV Schweiz muss unter allen Umständen erhalten bleiben. Das heisst:

  • offenes System (ein Fahrausweis ist nicht nur für ein bestimmtes öV-Transportmittel, sondern innerhalb eines Tages für die gewählte Strecke gültig)
  • keine Reservationspflicht
  • die Hauptpfeiler des Sortiments (namentlich: GA und Halbtax-Abo, Verbund-Abos, Tageskarten und Normaltarif) bleiben unangetastet.

Die wichtigsten vorgeschlagenen Neuerungen, die jetzt in eine breite Vernehmlassung gehen, sind dabei:

Abonnemente

  • Strecken-Abo kombiniert mit Verbund-Zonen
  • Verbund-Abo kombiniert mit Tageskarten
  • Gleis 7: Ausdehnung des Geltungsbereichs und Wochenendoption in Prüfung

Einzelbillette

  • Sparbillette: Kontingentierte, rabattierte Fahrausweise mit Fahrplanbindung.
  • Kontingentierte, rabattierte Billette und Tageskarten
  • Saisonal angepasste Tarife für Billette touristischer Transportunternehmen (für die ganze Schweiz in den gleichen Zeiträumen)

Die öV-Branche hat bisher nichts beschlossen. Es handelt sich hier um mögliche Stossrichtungen. Die öV-Branche startet deshalb eine breite Vernehmlassung. Diese wird Ende Mai 2013 abgeschlossen. Die Ergebnisse fliessen in die weitere konzeptionelle Ausarbeitung ein.


Für weitere Auskünfte:

Ueli Stückelberger, Direktor VöV; 031 359 23 35 / 079 613 77 01
Roger Baumann, Kommunikation VöV, 031 359 23 15 / 079 270 10 00
Medienstelle SBB, 051 220 41 11

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