Vernehmlassung Sanierung Gotthard-Strassentunnel: Verlagerung nur mit Beschränkung möglich.

Die SBB hält die Sanierung des Gotthard-Strassentunnels mittels Bau einer zweiten Röhre nur dann für vertretbar, wenn die bestehende Kapazität auf der Strasse verbindlich nicht erhöht wird. Diese Position hat die SBB im Rahmen der Vernehmlassung dem Bundesamt für Strassen mitgeteilt.

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Die SBB ist der Überzeugung, dass sie auf der Nord-Süd-Achse am Gotthard mit der Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels und des Ceneri-Tunnels gute Marktpotentiale im Güter- und Personenverkehr realisieren kann. Für die erfolgreiche Realisierung dieser unternehmerischen Zukunftsaussichten ist deshalb die Weiterführung der bisherigen Kapazitätsbeschränkung zwingend.

Die Erfahrungen zeigen, dass eine echte Verlagerung nur möglich ist, wenn es eine Beschränkung der strassenseitigen Kapazität im alpenquerenden Verkehr gibt. Die SBB begrüsst deshalb den bundesrätlichen Vorschlag, die Beschränkung auf eine Fahrspur pro Richtung im Strassenverkehrsgesetz (STVG) festzuschreiben und dem Parlament eine referendumsfähige Vorlage zu unterbreiten. Aufgrund der hohen Bedeutung regt die SBB zusätzlich an, bestehende Zweifel bzw. Rechtsunsicherheiten im Landesverkehrsabkommen zwischen der Schweiz und der EU verbindlich auszuräumen.

Aus Sicht der SBB darf der zusätzliche Mittelbedarf für den allfälligen Bau einer zweiten Tunnelröhre nicht zu Lasten von bahnseitigen Investitionen gehen. Vielmehr muss er innerhalb jener Massnahmen kompensiert werden, welche die Strasse betreffen.

Beim Bau einer neuen Gotthard-Strassentunnelröhre fallen grosse Mengen an Bau- bzw. Aushubmaterial an. Die SBB fordert, dass in die Ausschreibungsbedingungen zu den Sanierungsarbeiten aufgenommen wird, dass der Transport von Baumaterial sowie Aushubmaterial primär mit der Bahn zu erfolgen habe.

Für den Fall, dass eine zweite Röhre am Gotthard politisch nicht mehrheitsfähig ist, ist die SBB gerne bereit, den Bund bei der frühzeitigen Planung und der Umsetzung von Eisenbahn-Ersatzlösungen zu unterstützen und diese bei Anfrage auch zu betreiben.

Die SBB präferiere dabei eine nachhaltige Lösung für den alpenquerenden Güterverkehr auf der Schiene, wie sie der unbegleitete kombinierte Verkehr UKV von Landesgrenze zu Landesgrenze darstellt.