Schienenverkehr zwischen Wallis und Italien: Grünes Licht für den Ausbau des Regionalverkehrs.

Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) bestätigt den Entscheid des Bundesamtes für Verkehr (BAV). Dieser berechtigt die SBB dazu, den Regionalverkehr und den Autoverlad durch den Simplontunnel bis 2017 zu betreiben. Dadurch kann die SBB ihre Projekte zum Ausbau des Bahnangebots zwischen dem Wallis und Italien gemäss den Wünschen des Kantons weiterführen. Nach Abschluss der Sanierungsarbeiten am Simplontunnel im Dezember 2015 profitieren Kundinnen und Kunden der Region von höheren Frequenzen und modernen, komfortablen Zügen zwischen Brig und Domodossola (I). Zudem ist stündlich ein zusätzlicher Autozug zwischen Brig und Iselle di Trasquera (I) im Einsatz, um der steigenden Nachfrage gerecht zu werden.

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Das BVGer akzeptiert, dass die der SBB zum Betrieb des Regionalverkehrs zwischen dem Wallis und Italien erteilte Betriebsbewilligung bis 2017 verlängert wird. Somit bestätigt es den Entscheid des BAV. Die SBB betrachtet dieses Urteil als weiteres grünes Licht für das Projekt zum Ausbau des Personenverkehrs und des Autoverlads durch den Simplontunnel. Nach dem definitiven Abschluss der Tunnelsanierung im Dezember 2015 werden die Reisenden zwischen Brig und Domodossola von einem dichteren Fahrplan und komfortablen, modernisierten Zügen profitieren. Zudem wird der Autoverlad stündlich Brig und Iselle di Trasquera (I) verbinden. Um diese bei den Kundinnen und Kunden sehr beliebte Verbindung weiter auszubauen, kommt ein zweiter Autozug zum Einsatz.

Das künftige Regionalangebot durch den Simplontunnel passt hervorragend zu den Anforderungen des nationalen und internationalen Verkehrs zwischen der Schweiz und Italien und gewährleistet die optimale Bewirtschaftung der alpenquerenden Bahnverbindungen. Zudem ist es ein wichtiger Baustein zum Ausbau der vom Kanton initiierten und von RegionAlps betriebenen RER ValaisIWallis. Das Walliser Unternehmen ist eine Tochtergesellschaft der SBB (70 %), der Transports de Martigny et Régions TMR (18 %) und des Kantons Wallis (12 %).

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