Überprüfung «Sicherheit nach Granges-Marnand» abgeschlossen: Weitere Sicherheits-Massnahmen beschlossen.

Die SBB führt die Abfahrerlaubnis durch den Fahrdienstleiter, das so genannte Vier-Augen-Prinzip, auf fünf zusätzlichen Bahnhöfen ein. Zudem sollen 21 ferngesteuerte Kreuzungsbahnhöfe vorzeitig abgesichert werden. Diese Massnahmen hat die SBB im Rahmen der Überprüfung beschlossen, die sie nach der Kollision zweier Regionalzüge von Ende Juli in Granges-Marnand in Auftrag gegeben hatte. Die Ausrüstung von 1700 Signalen mit einer Geschwindigkeitsüberwachung wird bis Ende 2018 abgeschlossen. Die SBB prüft weiter die forcierte Einführung einer kontinuierlichen Geschwindigkeitsüberwachung mit dem europäischen Standard ETCS Level 2.

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Sicherheit ist ein zentrales Konzernziel der SBB und hat oberste Priorität. Nach der Zugkollision im waadtländischen Granges-Marnand Ende Juli 2013 hat die SBB Sofortmassnahmen wie die Einführung des Vier-Augen-Prinzips auf sieben Bahnhöfen ergriffen und die Überprüfung weiterer Massnahmen in Auftrag gegeben. Die Arbeiten der Arbeitsgruppe «Bahnsicherheit nach Granges-Marnand» sind abgeschlossen, und die Konzernleitung hat weitere Massnahmen beschlossen.

Vier-Augen-Prinzip auf fünf weiteren Bahnhöfen.

Dazu gehört die Einführung der Abfahrerlaubnis durch den Fahrdienstleiter auf den Bahnhöfen Bauma, Galmiz, Lucens, Turbenthal und Wald auf den Fahrplanwechsel am 15. Dezember 2013. Dieses Vier-Augen-Prinzip gilt bereits in Granges-Marnand sowie in Avenches, Châtillens, Cugy FR, Estavayer-le-Lac, Yvonand und Zweidlen und war als Sofortmassnahme per Anfang Oktober eingeführt worden. Alle diese Bahnhöfe sind örtlich bediente Kreuzungsbahnhöfe mit Gruppensignalen ohne Abfahrverhinderung.

Die SBB hat weiter entschieden, 21 ähnlich gelagerte, aber ferngesteuerte Kreuzungsbahnhöfe früher als geplant abzusichern; sie sollen bis spätestens Ende 2015 mit einer vereinfachten Geschwindigkeitsüberwachung ausgestattet werden.

1700-Punkte-Programm wird wie geplant umgesetzt.

Bereits Ende 2011 hatte die SBB entschieden, für 50 Mio. CHF zusätzliche 1700 Signale bis 2020 mit einer Geschwindigkeitsüberwachung bzw. Abfahrverhinderung auszurüsten (1700-Punkte-Programm). Nach dem Unfall in Neuhausen von Anfang 2013 war der Abschluss des Programms auf Ende 2018 beschleunigt worden. Das hat die SBB nun bestätigt: Das 1700-Punkte-Programm wird bis Ende 2018 umgesetzt. Die SBB folgt damit den Empfehlungen des externen Gutachtens «Zugbeeinflussung» (vgl. Medienmitteilung vom 13. November). Dieses hatte von einer Verzögerung durch eine Neuplanung des Programms gewarnt. Mit der Umsetzung des 1700-Punkte-Programms auf Ende 2018 kann das Restrisiko von Kollisionen infolge von Signalfällen halbiert werden.

Kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung: Richtungsentscheid 2014.

Eine weitere Verringerung des Restrisikos ermöglicht die kontinuierliche Geschwindigkeitsüberwachung mit dem europäischen Standard ETCS Level 2. Das externe Gutachten «Zugbeeinflussung» empfiehlt eine forcierte Einführung ab 2018 bis 2035. Einen entsprechenden Richtungsentscheid wird die Konzernleitung im Laufe von 2014 fällen.

Hohe Sicherheitskultur bestätigt.

Die weiteren Empfehlungen der beiden Mitte November veröffentlichten Gutachten «Zugbeeinflussung» und «Arbeitsumfeld Lokführer» werden in die Massnahmen des Sicherheitsprogramms der SBB aufgenommen. Die Gutachten attestieren der SBB eine hohe Sicherheitskultur und bestätigen die bisherigen Erkenntnisse sowie die eingeleiteten Strategien und Massnahmen weitgehend. Die geäusserten Empfehlungen betreffen die von SBB bereits bearbeiteten Handlungsfelder. Die Gutachten waren Anfang Jahr nach der Zugskollision in Neuhausen in Auftrag gegeben worden.

Geplante 21 ferngesteuerte Kreuzungsbahnhöfe für vorzeitige Absicherung:

Boncourt, Courtemaîche, Eschenz, Feuerthalen, Kempten, Kloten, Knonau, Kreuzlingen, Laufenburg, Le Locle, Le Pont, Mammern, Nieder-Oberurnen, Noiraigue, Ossingen, Palézieux, Schlatt, Steckborn, Tägerwilen-Gottlieben, Uznach, Weiach-Kaiserstuhl.

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