Das Bundesverwaltungsgericht (BVG) hat die SBB heute informiert, dass die beiden unterlegenen Anbieter Alstom und Talgo Beschwerde gegen die Vergabe der neuen Triebzüge Nord-Süd an Stadler Rail eingelegt haben. Die SBB hat während des gesamten Verfahrens grössten Wert auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben sowie auf die Gleichbehandlung der Anbieter gelegt. Rollmaterialbestellungen fallen unter das öffentliche Beschaffungsrecht (BöB/VöB); daran hat die SBB sich gehalten. Stadler Rail hat mit ihrer Offerte die Ausschreibungskriterien am besten erfüllt und deshalb die Vergabe gewonnen. Der Vorsprung von Stadler Rail fiel klar aus.
Auswirkungen auf Zeitplan der Auslieferung noch unbekannt
Ob und wie lange die Beschaffung der 29 Triebzüge durch die Einsprachen verzögert wird, kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht abgeschätzt werden. Im Hinblick auf die Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels im Dezember 2016 haben diese Beschwerden keinen Einfluss, die SBB hat in den nächsten Jahren genügend Züge für den Nord-Süd Verkehr. Die 29 neuen, international einsetzbaren Triebzüge sollen schrittweise ab Ende 2019 eingesetzt werden. Für die Übergangszeit bis Ende 2019 setzt die SBB zusätzliche Neigezüge des Typs ETR 610 ein; diese kommen bereits ab 2014 zum
Einsatz und ersetzen schrittweise die Züge des Typs ETR 470.