SwissPass: Stufenweise Einführung gestartet.

Ab 1. August ist der SwissPass schweizweit gültig. Die Einführung erfolgt stufenweise. Zu diesem Zweck erhalten ab heute rund 18 000 GA-Kundinnen und Kunden der SBB die Möglichkeit als sogenannte Pionierkunden ab dem 1. Juni 2015 mit dem SwissPass unterwegs zu sein. Ab diesem Zeitpunkt werden die grössten konzessionierten Transportunternehmen (KTU) der Schweiz für die elektronische Kontrolle des SwissPass bereit sein.

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In rund drei Monaten wird der SwissPass eingeführt. Ab dann werden alle General- und Halbtaxabonnemente, mit erstem Geltungstag 1. August 2015 auf dem SwissPass integriert. Damit die Prozesse zum Start reibungslos funktionieren, wird der SwissPass stufenweise eingeführt. Dazu werden ab heute in drei Wellen rund 18 000 Kundinnen und Kunden der SBB angeschrieben, deren Generalabonnement (GA) zwischen dem 31. Mai. und 14. Juli 2015 abläuft. Sie erhalten eine Einladung, ihr GA auf dem SwissPass aufzuschalten. Den angeschriebenen Kunden steht selbstverständlich frei, ob sie das GA in Form der bisherigen «blauen» Karte beziehen oder ob sie als Pionierkunde auf den SwissPass umsteigen möchten.

Kontrollstart am 1. Juni 2015

Die Pionierkunden werden ab dem 1. Juni 2015 in der Schweiz unterwegs sein. Ab diesem Zeitpunkt sind die grössten KTU für die elektronische Kontrolle der SwissPass-Karten bereit. Die weiteren KTU folgen bis zum 1. August 2015. Ab dem 15. Juni 2015 steht der SwissPass allen Kunden über die gewohnten Verkaufskanäle zum Erwerb zur Verfügung. Die dann erworbenen GA und Halbtax-Abonnemente sind ab dem 1. August 2015 gültig . Durch dieses stufenweise Vorgehen können sämtliche Prozesse und Abläufe vor der schweizweiten Einführung des SwissPass in der Praxis getestet werden.

 

Informationen zum SwissPass

Der SwissPass ist der Schlüssel zu einem einfachen, kundenfreundlichen und zukunftsorientierten Zugang zum Öffentlichen Verkehr (ÖV) und für die ÖV-Branche der erste Schritt in die elektronische Welt. Das bedeutet, dass alle über 240 KTU einen einheitlichen Standard bezüglich Kontrolle und Abbildung von elektronischen Tickets und Abonnementen besitzen. Die Einführung des SwissPass ist für die ÖV-Branche ein wichtiger Schritt, der individuellen Branchen- resp. Verbund-Insellösungen vorbeugt, die das offene ÖV-System der Schweiz gefährden würden.

Partnerdienste

Der SwissPass ist nicht nur Träger für das GA und Halbtax, sondern auch für Partnerdienste. Zur Einführung können der Zugang zu Mobility Carsharing, RailAway-Angeboten, PubliBike, SchweizMobil oder Skipässe verschiedener Schweizer Skidestinationen auf den SwissPass geladen werden. Jetzt schon definitiv dabei sind folgende Skigebiete und Bergbahnen: Saas-Fee, Jungfraubahnen, Arosa Lenzerheide, Hoher Kasten, Lauchernalp, Flumserberge, Stoos und Engelberg Titlis.

Datenschutz

Auf dem SwissPass aufgedruckt sind lediglich Foto, Name, Geburtsdatum und eine unpersönliche Identifikationsnummer der Kundin oder des Kunden. Auf der Karte integriert sind zwei RFID-Chips. Auf den einen Chip können Skitickets geladen werden, der andere referenziert auf eine Datenbank, in welcher die Abonnemente und die Partnerdienste hinterlegt sind. Bei der Kontrolle wird auf dem Lesegerät des Kontrollpersonals ersichtlich, welches Abonnement der Fahrgast besitzt. Es wird zu keinem Zeitpunkt ein Bewegungsprofil der Kunden erstellt. Der SwissPass wurde dem eidg. Datenschutzbeauftragten vorgestellt und ohne Beanstandungen abgenommen.

Verlängerung der Abonnemente

Bereits heute verlängern über 60 Prozent der Kundinnen und Kunden ihr GA oder Halbtax nahtlos. Mit der Einführung des SwissPass werden die Abonnemente automatisch verlängert, sofern der Kunde diese nicht kündigt. Vor der automatischen Verlängerung des Abonnements werden die Kunden 60 Tage vor Ablauf des Abonnements per Brief auf den möglichen Kündigungstermin aufmerksam gemacht. Gekündigt werden kann am Schalter, per Post, online oder per Telefon. Auf Wunsch kann der Kunde das GA und das Halbtax begrenzt auf ein Jahr kaufen. Dazu kann der Kunde beim Kauf am Schalter eine Laufzeitbegrenzung verlangen.

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