Im Juni 2014 hatten das Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) und die SBB eine Finanzierungslösung für die Mehrkosten bei der Bahninfrastruktur in Aussicht gestellt: 2014 und 2015 tragen die SBB die Mehrkosten, welche über die vereinbarten 6,6 Milliarden Franken der Leistungsvereinbarung (LV) 2013 bis 2016 hinausgehen, durch Kosteneinsparungen und Gewinnreduktionen. Für das Jahr 2016 wollte das UVEK ergänzend zu Massnahmen der SBB Bundesrat und Parlament eine Erhöhung des Zahlungsrahmens für die laufende LV um maximal 100 bis 130 Mio. Franken unterbreiten. Voraussetzung war, dass diese für zusätzliche Unterhaltsmassnahmen zwingend und aus dem Bahninfrastrukturfonds (BIF) finanzierbar ist.
Dies ist nun nicht möglich, da im BIF weniger Mittel zur Verfügung stehen werden als erwartet. Durch die konjunkturelle Lage fliessen aus allen zweckgebunden Einnahmen weniger Mittel in den Fonds. Zudem wurde die Einlage aus der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) im Rahmen des Budgetprozesses beim Bund zusätzlich gekürzt.
Das UVEK und die SBB haben sich deshalb darauf geeinigt, dass die SBB die Mehrkosten der Bahninfrastruktur auch im nächsten Jahr selber trägt. Dadurch können wichtige, baureife Projekte wie die Entflechtung Bern-Wylerfeld oder der Ausbau des 4-Meter-Korridors am Gotthard umgesetzt werden, die andernfalls hätten verschoben werden müssen. Dies wäre mit zusätzlichen Kosten verbunden gewesen. Als Folge verschlechtert sich der Schuldendeckungsgrad der SBB, was aus Sicht Bund weniger einschneidende Folgen hat.
Insgesamt belaufen sich die Mehrkosten der SBB in der laufenden LV-Periode 2013 bis 2016 auf rund 500 Millionen Franken. Ab 2017 ist ein höherer Finanzierungsbeitrag des Bundes im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung sichergestellt; darauf haben sich Bund und SBB kürzlich geeinigt (Medienmitteilung vom 3. Sept.2015). Für diese Periode werden die Zielvorgaben für die SBB im Rahmen der neuen Leistungsvereinbarung überprüft.
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