Bei öffentlichen Flächen in Bahnhöfen handelt es sich gemäss Bundesgerichtsentscheid aus dem Jahr 2012 um öffentlichen Raum. Die SBB muss deshalb politische Werbung grundsätzlich zulassen. Das weisse Hakenkreuz auf rotem Grund, das am Montag auf eBoards im Hauptbahnhof Zürich und am Dienstag im Bahnhof Genf geschaltet wurde, hat die Gefühle von Kundinnen und Kunden in tiefster Weise verletzt und ihre persönliche Vergangenheit verharmlost. Dies zeigen vehemente Reaktionen, die bei der SBB in den vergangenen zwei Tagen eingegangen sind.
Die SBB wird deshalb dieses Plakat nicht weiter zulassen. Es handelt sich um einen krassen Einzelfall. Sie geht davon aus, dass mit dem Hakenkreuzsymbol an so prominenter Stelle die Grenzen des erwähnten Bundesgerichtsentscheids überschritten worden sind. Die SBB mischt sich in keiner Art und Weise in den Abstimmungskampf ein und nimmt dazu auch keine Stellung. Sie bietet dem privaten Inserenten an, die Botschaft ohne dieses Symbol zu schalten.
- 24.02.2016 Publiziert am 24.02.2016
SBB stoppt Plakat mit Hakenkreuz-Symbol.
Das Plakat mit dem Hakenkreuz auf rotem Grund hat Kundinnen und Kunden in ihren Gefühlen in tiefster Weise verletzt. Deshalb hat die SBB diese politische Werbung per sofort gestoppt. Sie mischt sich nicht in den Abstimmungskampf ein und bietet dem Inserenten an, sein Plakat ohne dieses Symbol zu schalten.
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- 24.02.2016 Publiziert am 24.02.2016
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