Pilotversuch in Zürich und Genf: Bewilligungsfreie Promotionsplätze an Bahnhöfen

Die SBB stellt für ideelle Promotionen ihren Kundinnen und Kunden im Zürcher Hauptbahnhof sowie im Bahnhof Genf Cornavin ab dem 1. September 2016 Promotionsplätze an unterschiedlichen Standorten zur Verfügung, die keiner Bewilligung bedürfen. Dabei handelt es sich um einen Pilotversuch.

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Ab dem 1. September 2016 stehen für ideelle Promotionen im Zürcher Hauptbahnhof sowie im Bahnhof Genf Cornavin versuchsweise bewilligungsfreie Promotionsplätze zur Verfügung, die sich an unterschiedlichen Standorten befinden. Für die Benutzung dieser 1,5 Quadratmeter grossen Plätze muss keine Bewilligung eingeholt werden. Damit reagiert die SBB auf ein Kundenbedürfnis: Promotoren möchten oftmals kurzfristig und für eine kurze Zeit Unterschriften sammeln, Flyer verteilen oder in einer anderen Form auf ein Anliegen aufmerksam machen. Die bewilligungsfreien Promotionsplätze stehen ausschliesslich für ideelle Nutzungen zur Verfügung und sind mit einer Begrenzungslinie sowie Schuhsohlenabdrücken markiert. Auf diesen Plätzen zugelassen sind insbesondere Unterschriftensammlungen und Verteilaktionen, nicht jedoch Standaktionen. Damit diese Plätze allen Interessierten gleichermassen zur Verfügung stehen, ist die maximale Aufenthaltsdauer pro Nutzung auf 20 Minuten und zwei Personen beschränkt. Aktives Anhalten von Passanten, Musizieren oder Reden Halten ist nicht erlaubt. Der ungehinderte Zugang zur Bahn hat für die SBB stets oberste Priorität.

Bei den bewilligungsfreien Promotionsplätzen handelt es sich um einen sechsmonatigen Pilotversuch. Ist dieser erfolgreich, soll das Angebot im Zürcher Hauptbahnhof und im Bahnhof Genf Cornavin weitergeführt sowie zusätzliche Plätze an anderen Bahnhöfen geschaffen werden.

Die Bewilligungspflicht für die Nutzung des Bahnhofareals bleibt im Übrigen unverändert bestehen. Für ideelle Promotionen, die nicht auf den bewilligungsfreien Promotionsplätzen stattfinden, muss wie bisher eine Bewilligung eingeholt werden.

Bewilligungsfreie Promotionsplätze im Zürcher Hauptbahnhof
Ausgang Bahnhofquai (unter der Arkade), Zwischengeschoss und bei der Velostation (Perron 18, Zugang Seite Zollstrasse).

Bewilligungsfreie Promotionsplätze im Bahnhof Genf Cornavin
Im Erdgeschoss beim Ausgang Place de Montbrillant und im Zwischengeschoss des Ostflügels.