Der Kanton Bern bietet aufgrund seiner geografischen Lage, seiner wirtschaftlichen Dynamik sowie seiner verkehrspolitischen Wichtigkeit ein grosses Potenzial bei der verkehrlichen sowie der städtebaulichen Entwicklung. Um dieses Potenzial zügig und abgestimmt zu nutzen und die kommenden Herausforderungen gemeinsam zu meistern, ist ein enges und abgestimmtes Vorgehen zwischen dem Kanton Bern, den Standortgemeinden und der SBB wichtig.
Dies ermöglicht die «Gesamtperspektive Bern»: In einem schrittweisen Prozess werden ganzheitliche Perspektiven erarbeitet und Projekte konkretisiert. Der Kanton Bern, die Standortgemeinden Bern, Biel/Bienne, Thun und Ostermundigen sowie die SBB schaffen somit Voraussetzungen für eine Bewertung, eine Entscheidungsfindung und eine Priorisierung der Projekte. Die Regierungsräte des Kantons Bern Barbara Egger-Jenzer, Christoph Ammann und Christoph Neuhaus sowie SBB CEO Andreas Meyer, Jürg Stöckli, Leiter SBB Immobilien, und Michel Berchtold, Regionalkoordinator SBB, haben das Arbeitsprogramm heute in Bern unterzeichnet.
Eng abgestimmte Planungen für die Weiterentwicklung der Regionen
Gemeinsam mit dem Kanton und den Standortgemeinden werden im Rahmen der «Gesamtperspektive Bern» Entwicklungen auf attraktiven Arealen vorangetrieben. Die Entwicklungsschwerpunkte (ESP) des Kantons Bern entsprechen zu einem grossen Teil den Entwicklungsabsichten der SBB. Um den Premium-Entwicklungsschwerpunkt Wankdorf sollen die Ansätze einer vernetzten Welt in die städtebauliche Entwicklung einfliessen und die Mobilität der Zukunft mitgestalten. Die smarte Verknüpfung von Infrastrukturen und Verkehrsträgern ermöglicht es, die Nutzung des öffentlichen Verkehrs für Kundinnen und Kunden weiter zu vereinfachen.
Mit der «Gesamtperspektive Bern» schaffen der Kanton Bern und die SBB eine gemeinsam abgestimmte Basis für die Weiterentwicklung des Kantons. Sowohl der Kanton Bern, als auch die SBB haben die Absicht, die Auslastung im öffentlichen Verkehr gleichmässiger zu verteilen und kundenfreundlicher zu gestalten. Ziel ist, den öffentlichen Verkehr im sich verschärfenden intermodalen Wettbewerb für Kunden und Besteller attraktiv und bezahlbar zu halten sowie ein gutes Preis-Leistungs-Verhältnis anzubieten. Über die Umsetzung der Angebotsausbauten und der dazu notwenigen Infrastruktur wird im Rahmen des STEP-Ausbauschritts 2030 (Strategisches Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur) unter der Leitung des Bundesamts für Verkehr entschieden. Mit der Annahme der FABI-Vorlage im Jahr 2014 ist der Bund Prozessführer in der Angebotsplanung. Das Bundesparlament wird in regelmässigen Abständen über Ausbauschritte entscheiden. Der nächste Ausbauschritt 2030 ist im Parlament für das Jahr 2018 terminiert.
«Regionale Gesamtperspektiven»
Die SBB erarbeitet schweizweit «Regionale Gesamtperspektiven» mit den Kantonen. Im Jahr 2013 hat die SBB in der Nordwestschweiz erstmals eine «Regionale Gesamtperspektive» für eine ganze Region entwickelt und in einem Arbeitsprogramm festgehalten. Die Verantwortung für die Planung des zukünftigen Bahnangebots sowie der dafür notwendigen Infrastruktur in der Schweiz obliegt dem Bundesamt für Verkehr. Weil Personen- und Güterverkehr, Bahninfrastruktur und Arealentwicklung eng verknüpft sind, braucht es bei strategischen Projekten ein koordiniertes Vorgehen zwischen Kantonen, Standortgemeinden und SBB. Mit der «Regionalen Ge-samtperspektive» wird die Zusammenarbeit zwischen kantonaler und kommunaler Politik sowie der SBB in den Bereichen Angebot, Infrastruktur und Arealentwicklung aufeinander abgestimmt.
Weitere Informationen unter http://www.sbb.ch/sbb-konzern/sbb-als-geschaeftspartnerin/kantone/gesamtperspektiven.html