GAV: Einigung zwischen SBB und Personalverbänden

Die SBB und die Personalverbände haben sich auf einen neuen Gesamtarbeitsvertrag (GAV) für die SBB und für SBB Cargo geeinigt. Er tritt am 1. Mai 2019 in Kraft und legt die Arbeits- und Anstellungsbedingungen für die nächsten drei Jahre fest. Beide Seiten zeigen sich mit dem Resultat zufrieden. Mit dem neuen GAV ist die SBB gerüstet für die Herausforderungen der Zukunft.

Lesedauer: 3 Minuten

Damit der GAV SBB und SBB Cargo in Kraft treten kann, braucht es noch die Zustimmung des SBB Verwaltungsrates und der zuständigen Gremien der Sozialpartner bis Ende September. Die Verträge sind das Resultat intensiver, mehrmonatiger Verhandlungen. Dabei ist es gelungen, ein ausgewogenes Ergebnis zu erzielen. Das sind die wichtigsten Resultate: 

Digitalisierung.

Die SBB und die Sozialpartner haben sich intensiv mit dem digitalen Wandel und dessen Auswirkungen auf die Arbeitswelt auseinandergesetzt und proaktiv Massnahmen vereinbart. Sie setzen dabei auf freiwillige Standortbestimmungen für die Mitarbeitenden und auf fokussierte Weiterbildungen zur Erhaltung der Arbeitsmarktfähigkeit. Im GAV verankert wurde das Recht der Nichterreichbarkeit in der Freizeit.

Beteiligung an Fehltagkosten.

Zur Senkung der Gesamtsystemkosten der Bahn beteiligen sich die Mitarbeitenden neu zu 40 Prozent an den krankheitsbedingten Fehltagkosten via monatlichen Lohnabzug. Bisher hatte die SBB die Kosten vollständig getragen. Die Einführung erfolgt über drei Jahre ab 2019. Für bisherige Mitarbeitende kompensiert die SBB die Beteiligung mit einer entsprechenden Erhöhung des Grundlohns.

Individuelle Lohnerhöhungen.

Bis ins Jahr 2022 investiert die SBB gleich wie in den vergangenen Jahren jährlich 0,8% der Lohnsumme in die individuelle Lohnentwicklung. 2021 kommen aufgrund gekürzter Lohngarantien 0,1% hinzu; somit stehen dann einmalig 0,9% der Lohnsumme zur Verfügung. Von den individuellen Lohnerhöhungen sollen insbesondere Mitarbeitende mit überdurchschnittlichen Leistungen sowie Mitarbeitende im Aufstieg profitieren. Bis 2022 wird im Gegenzug auf generelle Lohnmassnahmen verzichtet. Bei rund 700 Mitarbeitenden werden die Lohngarantien 2011 bis zu einem vereinbarten Sockelbetrag reduziert. Für die restlichen rund 3000 Bezüger der Lohngarantie 2011 verbleibt die Garantie wie bis anhin.

Längerer Vaterschaftsurlaub.

Die Mitarbeitenden profitieren künftig von einem längeren Vaterschaftsurlaub: Er beträgt neu 20 statt wie bisher 10 Tage.

Kündigungsschutz wird nicht aufgehoben.

Trotz grosser Herausforderungen hebt die SBB den Kündigungsschutz aus wirtschaftlichen Gründen für Mitarbeitende nicht auf, die länger als vier Jahre bei der SBB arbeiten. Die Rahmenbedingungen der beruflichen Neuorientierung werden jedoch für Mitarbeitende mit höheren Löhnen verschärft.

AZG-Revision umgesetzt.

Die Neuerungen der Arbeitszeitgesetz-Revision, die per Fahrplanwechsel 2018/2019 in Kraft treten, werden schrittweise umgesetzt. Für Schichtarbeitende bleibt der Anspruch auf 115 arbeitsfreie Tage pro Jahr bestehen. Die zusätzliche Ferienwoche für über 60-Jährige wird beibehalten.

Treueprämie unverändert.

Die Treueprämie bleibt bestehen und kann auf Wunsch weiterhin in Zeit bezogen werden.

Laufdauer.

Die GAV SBB und SBB Cargo treten am 1. Mai 2019 in Kraft, haben eine Laufdauer von drei Jahren und sind erstmals per 30. April 2022 kündbar. Auf Ersuchen von SBB Cargo können vor Ende der Laufzeit Neuverhandlungen aufgenommen werden.

Zukunftsfähige Arbeits- und Anstellungsbedingungen.

«Die Verhandlungen waren hart, aber wir haben es geschafft, einen zukunftsfähigen GAV abzuschliessen», sagt Markus Jordi, Mitglied der SBB Konzernleitung und Leiter Human Resources. Er ist überzeugt: «Mit dem GAV 2019 passen wir uns den wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und technologischen Veränderungen an und bieten weiterhin attraktive Arbeits- und Anstellungsbedingungen. So bleiben wir eine zukunftsfähige Arbeitgeberin für unsere Mitarbeitenden.»

Manuel Avallone, Vizepräsident der Gewerkschaft des Verkehrspersonals SEV und Delegationsleiter der Personalverbände, streicht hervor: «Trotz der weit entfernten Positionen am Anfang haben wir es geschafft, eine Einigung zu erzielen und das aktuelle, gute Niveau des GAV zu halten. Das hilft der SBB, attraktiv zu bleiben. Dazu beigetragen hat nicht zuletzt auch die Mobilisierung der Mitglieder, die uns aktiv unterstützt haben.»

Die Verhandlungsdelegation der Personalverbände besteht aus:

  • SEV – Gewerkschaft des Verkehrspersonals
  • VSLF – Verband Schweizer Lokomotivführer und Anwärter
  • transfair – Personalverband des Service public
  • KVöV – Kaderverband des öffentlichen Verkehrs

 

Weitere Auskünfte:

  • SBB AG, Medienstelle 051 220 41 11 press@sbb.ch
  • Manuel Avallone, SEV 079 434 46 71 media@sev-online.ch
  • Daniel Ruf, VSLF 079 284 31 27
  • Bruno Zeller, transfair 079 884 13 16
  • Markus Spühler, KVöV 079 223 05 25

 

    • Link in Zwischenablage kopieren