Neuer Doppelstockzug: Inclusion Handicap und SBB einigen sich aussergerichtlich in vier Punkten

Die beiden Parteien haben sich auf die aussergerichtliche Umsetzung von vier Beschwerdepunkten beim neuen Doppelstock-Fernverkehrszug der SBB geeinigt. Die beschlossenen Massnahmen bringen für die Kundinnen und Kunden mit Hör- und Seheinschränkungen Verbesserungen. Über die übrigen elf Rechtsbegehren wird das Bundesverwaltungsgericht entscheiden, darunter auch über die Frage der Rampenneigung.

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Inclusion Handicap hatte mit der Beschwerde gegen die befriste Betriebsbewilligung für die neuen Fernverkehrs-Doppelstockzüge insgesamt fünfzehn Punkte gerügt, weil aus ihrer Sicht die neuen Züge zu Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen führen. Die SBB und Inclusion Handicap legen grossen Wert auf den konstruktiven Dialog und ein lösungsorientiertes Vorgehen und haben schon zu Beginn des Verfahrens signalisiert, dass sie bereit sind, für gewisse Punkte ausserhalb des Verfahrens Lösungen zu finden. Die beiden Parteien haben sich nun auf vier Massnahmen geeinigt, die ausserhalb des laufenden Beschwerdeverfahrens realisiert werden. Eine entsprechende Vereinbarung wurde heute von beiden Parteien unterzeichnet.

Umgesetzt werden die folgenden vier Punkte: zusätzliche Entspiegelung der Kundeninformations-Monitoren im Zug, Umsetzung eines durchgängigen taktilen Leitsystems. An allen Wagenübergängen wird eine Kennzeichnung angefügt, um das Stolperrisiko zu vermindern. Zudem werden die Vorrangsitze für Menschen mit reduzierter Mobilität besser gekennzeichnet.

Beschwerdeverfahren vor Bundesverwaltungsgericht dauert an.

Im November 2017 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den neuen Doppelstockzügen der SBB eine befristete Betriebsbewilligung erteilt. Der Dachverband der Behindertenorganisationen Inclusion Handicap hat im Januar 2018 eine Verbandsbeschwerde gegen diesen Entscheid eingereicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat am 6. März 2018 entschieden, dass die SBB bis auf weiteres alle neuen FV-Dosto-Züge für Fahrten mit Kundinnen und Kunden einsetzen darf. In dieser Zwischenverfügung hat das Gericht jedoch die Beschwerdepunkte inhaltlich noch nicht beurteilt. Die verbleibenden elf Rechtsbegehren von Inclusion Handicap sind Teil des laufenden Verfahrens.

Die Verhandlungen zwischen SBB und Inclusion Handicap sind somit abgeschlossen. Das Gericht wird über die restlichen elf Rechtsbegehren entscheiden, darunter auch über die Frage der Rampenneigung.

Die SBB und Inclusion Handicap arbeiten in zahlreichen Projekten und auf diversen Ebenen konstruktiv zusammen. Diese Kooperation wird unabhängig vom Ausgang dieses Verfahrens weitergeführt. Nach Abschluss werden die beiden Parteien die Strukturen der Zusammenarbeit überprüfen und gegebenenfalls optimieren.

 

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