Innen wie aussen saubere Züge sind ein grosses Kundenbedürfnis und ein zentraler Erfolgsfaktor der SBB: Täglich rollt alle 15 Minuten ein Fahrzeug in eine der zehn Zug-Waschanlagen in Basel, Zürich, Luzern, Genf, Oberwinterthur, Rorschach, Bellinzona, Brig oder Biel. Jährlich werden in diesen bis 90 bis 130 Meter langen Hallen rund 277 000 Wagenkasten aussen gereinigt. Im Durchschnitt wird ein Zug einmal pro Woche gewaschen. 35 Millionen Franken hat die SBB in den vergangenen acht Jahren schweizweit in ihre Zugreinigungsanlagen investiert, für weitere 11 Millionen werden bis 2023 die Waschanlagen in Zürich-Herdern und Genf erneuert und energieeffizienter gemacht. Die meisten der SBB-Reinigungsanlagen sind vollautomatisch, benötigen weniger Chemie und rezyklieren das Waschwasser.
Die SBB spart viel Wasser.
Die neuste Reinigungsanlage ist nun dieser Tage am SBB-Servicestandort Brig in Betrieb genommen worden. Die SBB investierte 10 Millionen Franken, damit die Züge des SBB-Fernverkehrs sowie von RegionAlps sauber unterwegs sind. In der neuen, 90 Meter langen Halle können einstöckige und doppelstöckige Kompositionen bis zu einer Länge von 300 Metern gewaschen werden. Die Anlage funktioniert vollautomatisch und reinigt jährlich rund 3600 Züge beziehungsweise gegen 25 000 Wagenkasten. Dank der neuen Waschtechnik werden die Züge sauberer, zudem kann ein Drittel des Waschwassers wiederverwendet werden. Pro Jahr sind das rund 12 500 000 Liter Wasser, was rund fünf olympischen 50-Meter-Schwimmbecken entspricht.
Die SBB verstärkt Kampf gegen Vandalismus.
Vandalismus-Schäden an Fahrzeugen der SBB belaufen sich jährlich auf weit über 5 Millionen Franken, Tendenz steigend. Jeder Schaden und jedes Graffiti verursacht Kosten, welche von der Allgemeinheit getragen werden müssen und dazu führen, dass das betroffene Fahrzeug innert 24 Stunden aus dem Verkehr gezogen werden muss. Den Kundinnen und Kunden stehen als Konsequenz daraus jeweils weniger Sitzplätze zur Verfügung. Um solchen Beschädigungen weiter vorzubeugen und um den Sauberkeits-Standard hochzuhalten, verstärkt die SBB nochmals die Überwachung der in den Gleisfeldern abgestellten Zug-Kompositionen. Die SBB bringt zudem alle Vandalismus-Schäden in jedem Fall zur Anzeige (Art. 144 StGB, Sachbeschädigung). Sie weist weiter darauf hin, dass das Betreten des Gleisfeldes verboten ist und sich die Leute zudem in Lebensgefahr begeben.