Seit Dezember 2018 wurden rund 4500 Fahrten und über 700 000 Kilometer mit dem FV-Dosto zurückgelegt. Der Hersteller Bombardier hat zusammen mit Sublieferanten seither verschiedene Massnahmen zur Verbesserung der Betriebsstabilität umgesetzt. So wurden die Türsoftware auf den neusten Stand gebracht und Türwartungsarbeiten und Mängelbehebungen durchgeführt. Die Betriebsstabilität zeigt einen deutlich positiven Trend. In den letzten Tagen waren keine Zugsausfälle zu verzeichnen. Bombardier wird in den kommenden Monaten die Fahrzeugsoftware weiter optimieren.
Auch bei der Laufruhe konnten Fortschritte erzielt werden. An einem Testzug wurde das Radprofil geändert und die Software der Wankkompensationssteuerung angepasst. Unabhängige Messungen haben eine spürbare Verbesserung gezeigt. Bis zum Fahrplanwechsel Dezember 2019 ist die Umsetzung der ersten Massnahmen zur Verbesserung der Laufruhe an den restlichen Fahrzeugen vorgesehen.
SBB plant, weitere Fahrzeuge in den Einsatz zu nehmen.
Die SBB sieht vor, schrittweise weitere Fahrzeuge auf der InterRegio-Strecke IR13/37 zwischen Chur, St. Gallen, Zürich und Basel einzusetzen. Voraussichtlich ab Dezember 2019 wird der FV-Dosto auf der InterCity-Strecke IC3 zwischen Basel–Zürich–Chur verkehren. Das Lokpersonal und die Kundenbegleiter aus dieser Region verfügen dann bereits über viel Betriebserfahrung und können dadurch zu einer hohen Betriebsstabilität mitbeitragen.
Der Einsatz auf der IC1-Strecke zwischen St. Gallen und Genève Aéroport wird dann aufgenommen, wenn genügend betriebstaugliche Fahrzeuge zur Verfügung stehen.
Umsetzung der Auflage des Bundesverwaltungsgerichts.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVGer) hatte mit seinem Entscheid vom 20. November 2018 bestätigt, dass der neue Zug die massgebenden Normen und die Vorgaben des Behindertengleichstellungsrechts erfüllt. Gemäss BVGer muss die SBB den Nachweis erbringen, dass pro Fahrzeug ein Ein- und Ausstieg bei Wagen mit Rollstuhlabteil sowie in die Verpflegungszone beim Speisewagen eine Neigung von maximal 15 Prozent aufweist.
Im Auftrag des BAV hat die SBB die Neigung der Einstiegsrampen von drei Zügen (IC200, IR200, IR100) durch unabhängige Experten messen lassen. Die Neigungen der Einstiegsrampen lagen im Durchschnitt über alle drei Züge bei 14.8%. 69 von 76 Rampen waren korrekt. Bei sieben Rampen gab es kleine Überschreitungen, was gemäss Bombardier den Fertigungstoleranzen zuzuschreiben ist. Bei zwei markierten Rollstuhleingängen betrugen die Abweichungen 0,1 und 0,3%, was bei einer Rampenlänge von 785 mm eine Differenz von 0,8 mm bzw. 2,4 mm bedeutet. Alle Rampen der bereits produzierten Züge werden kontrolliert und wenn nötig angepasst. Zudem wird Bombardier bei der Produktion der weiteren Fahrzeuge sicherstellen, dass die Normen eingehalten werden. Die Messresultate liegen nun dem BAV vor.
Inclusion Handicap hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts am Bundesgericht angefochten. Das Gerichtsverfahren ist noch hängig. Der Weiterzug hat jedoch keinen Einfluss auf den Einsatz der neuen Züge.
Barrierefreiheit bei der SBB.
Die SBB nimmt das Thema Barrierefreiheit und Behindertengleichstellung sehr ernst. So soll mobilitätseingeschränkten Personen – z.B. Reisenden im Rollstuhl, älteren Personen, Reisenden mit Kinderwagen oder grossem Gepäck – das möglichst hindernisfreie Nutzen der Züge ermöglicht werden. Die SBB investiert erhebliche Mittel in die Behindertenfreundlichkeit ihrer Züge und in die Infrastruktur. Reisende im Rollstuhl, Geh- und Sehbehinderte sowie geistig Behinderte erhalten kostenlose Unterstützung beim Ein- und Aussteigen. Allein im Jahr 2018 organisierte die SBB für rund 10 Millionen Franken knapp 150 000 Einsätze. Dafür standen schweizweit 78 Mitarbeitende im Einsatz. Aktuell können 78 Prozent aller möglichen Verbindungen mit dem Rollstuhl genutzt werden und 61 Prozent der Reisenden können in den Bahnhöfen der SBB durch Perronerhöhungen, Rampen und Lifte barrierefrei ein- oder aussteigen. Ausserdem unterhält die SBB das SBB Call Center Handicap, das mobilitätseingeschränkten Kundinnen und Kunden bei der Planung und Durchführung von Zugreisen zur Seite steht.
FV-Dosto: Eine Ausschreibung nach öffentlichem Beschaffungsrecht.
Am 29. April 2009 hat die SBB einen auf die Bedürfnisse der Reisenden und der Schweizer Infrastruktur sowie des Fahrplankonzeptes abgestimmten Zug ausgeschrieben. Die modernen und komfortablen Züge sollen mehr Sitzplätze und ein besseres Angebot schaffen.
Dem Entscheid ging ein Ausschreibungsverfahren gemäss Bundesgesetz über das öffentliche Beschaffungswesen (BöB/VöB) voraus. Bombardier hat explizit bestätigt, über die entsprechenden Fähigkeiten und Ressourcen zu verfügen, die vertraglichen Leistungen termingerecht zu erbringen und hat weitreichende vertragliche Absicherungen angeboten. Im Rahmen des eng gestrickten Korsetts des öffentlichen Beschaffungsrechts, gab es für die Bewertung der Offerten keinen Handlungsspielraum: Bombardier hat die geforderten Kriterien klar am besten erfüllt.
Der neue Fernverkehrs-Doppelstockzug FV-Dosto sorgt mit bis zu 1300 Sitzplätzen für mehr Kapazität. Er verfügt über helle und grosszügige Innenausstattung, Steckdosen an jedem Sitzplatz in der 1. und 2. Klasse, rollstuhlgängige Abteile und Toiletten, WCs mit Wickeltischen sowie Kinderwagen- und Veloplätze über den Zug verteilt. Die druckertüchtigten Wagen reduzieren Ohrendruck bei Tunnelfahrten und Zugsbegegnungen bei hoher Geschwindigkeit.
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