Heute hat der Bundesrat weitere Massnahmen festgelegt, mit denen die Verbreitung des Coronavirus verlangsamt werden kann. Diese werden dazu führen, dass die Nachfrage im öffentlichen Verkehr, die in den vergangenen zwei Wochen im Inlandverkehr bereits um bis zu 50 Prozent gesunken ist, weiter sinken wird. Ausserdem rechnen die Transportunternehmen damit, dass Mitarbeitende wegen Krankheitssymptomen oder zugunsten der Kinderbetreuung der Arbeit fernbleiben müssen und dass es deshalb zu weiteren Personalengpässen kommt.
Fahrplan wird ab Donnerstag schrittweise angepasst.
Deshalb haben sich die SBB und PostAuto als Systemführerinnen für den öffentlichen Verkehr auf der Schiene und Strasse in Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) entschieden, das Angebot zu reduzieren. Damit wird am Donnerstag, 19. März 2020, schrittweise begonnen. Die Umsetzung dauert voraussichtlich bis Mitte nächste Woche.
Geplant ist, zuerst den nationalen und internationalen Fernverkehr, danach den Regionalverkehr auf der Schiene und am Schluss den Regionalverkehr auf der Strasse sowie den Ortsverkehr anzupassen. Dabei wird es sich nicht verhindern lassen, dass es zu Anschlussbrüchen, Ausfällen und Verspätungen kommen wird.
Der frühzeitige Entscheid ermöglicht es den Betreibern, das Angebot geordnet und vorausschauend zu reduzieren und so die Auswirkungen auf Reisende und Mitarbeitende so gering wie möglich zu halten. Weil bereits viel weniger Menschen den öV nutzen, sollte der reduzierte Takt genügend Sitzplätze für alle Reisenden bieten, damit auch die Empfehlungen des Bundes punkto Distanzhalten eingehalten werden können. Ausserdem schützt der Entscheid die Mitarbeitenden der betroffenen Unternehmen. Trotz der Massnahmen wird es aufgrund des Personalmangels voraussichtlich anspruchsvoll, das reduzierte Angebot über die nächsten Wochen fahren zu können.
Grundsätze für den reduzierten Fahrplan.
Die weiteren Schweizer Transportunternehmen passen ihr Angebot gemäss diesen Vorgaben und dem reduzierten Angebot von SBB und PostAuto an. Anschlüsse von Fernverkehrszügen auf regionale Verkehrsmittel auf der Schiene und im Ortsverkehr bleiben wenn immer möglich gewährleistet.
Fernverkehr: Stundentakt gewährleistet Erschliessung der Schweiz.
Die Züge des Fernverkehrs verkehren ab Donnerstag schrittweise generell im Stunden- statt im Halbstundentakt. Die ersten und letzten Takt-Verbindungen sind nicht von Einschränkungen betroffen, da diese wichtig sind im Zusammenhang mit Schichtarbeiten und für die Erschliessung der Schweiz und ihrer Regionen. Nächtliche Zusatzverbindungen an den Wochenenden fallen ersatzlos aus.
Grenzüberschreitender Verkehr endet an den Grenzen.
Das öV-Angebot zwischen der Schweiz und ihren Nachbarländern wird stark reduziert. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Konkret bedeutet dies Folgendes:
- EC-Züge Richtung Italien enden in Chiasso und Brig.
- ICE-Züge Richtung Deutschland enden in Basel SBB.
- IC-Züge Zürich–Stuttgart enden in Schaffhausen.
- TGV-Lyria-Züge enden in Basel SBB und Genève.
Alle Grenzbahnhöfe werden mit dem Grundangebot im Fern- und Regionalverkehr erreicht. Auch verkehren die Züge ab den Grenzbahnhöfen auf den Schweizer Streckenabschnitten weiter, sofern sie nicht von Angebotsanpassungen im nationalen Fernverkehr betroffen sind. Der Railjet-Verkehr nach Österreich, der gesamte Nightjet-Nachtverkehr sowie die EC-Züge und IC-Busse Zürich–München wurden bereits eingestellt.
Grenzüberschreitende Regionalzüge wie beispielsweise der Léman Express im Raum Genf verkehren weiter, da sie eine wichtige Erschliessungsfunktion für grenznahe Ballungsräume haben. Dies gilt vorbehältlich anderer Anordnungen ausländischer Behörden und Bahnen, die teilweise bereits in Kraft sind. Analog zum innerschweizerischen Regionalverkehr fahren diese Züge ab Donnerstag generell im Halb- statt im Viertelstundentakt. Die ersten und letzten Verbindungen verkehren unverändert. Entlastungs- und Nachtzüge fallen aus.
Regionalverkehr: reduziertes Angebot.
Die Züge und Busse des Regionalverkehrs verkehren dort, wo heute der Viertelstundentakt gilt, neu im Halbstundentakt, und dort, wo heute der Halbstundentakt gilt, neu im Stundentakt. Die ersten und letzten Verbindungen werden angeboten, um Früh- und Spätdienste z.B. im Gesundheitswesen oder für die Versorgung mit Lebensmitteln zu ermöglichen. Zusätzliche S-Bahnen in der Hauptverkehrszeit (6 bis 9 sowie 16 bis 19 Uhr) sowie das Nachtangebot am Wochenende fallen aus. Züge und Busse, die bereits heute im Stundentakt verkehren, fahren wie bis anhin. Kantone haben die Möglichkeit, begründete Ausnahmen für die geplante Taktreduktion über die etablierten Kontakte zu melden.
Ortsverkehr und städtischer Verkehr: Bedürfnisse der Grundversorgung sollen abgedeckt bleiben.
Die Unternehmen im Ortsverkehr und im städtischen Verkehr stellen die Bedürfnisse für die Grundversorgung sicher und sorgen für eine gute Verteilung der Reisenden. Sie stellen die Anschlüsse auf den Fern- und Regionalverkehr sicher.
Der grenzüberschreitende Busverkehr (Fernbusse) wird eingestellt.
Transportunternehmen bitten Reisende, Online-Fahrplan zu konsultieren und Billette elektronisch zu kaufen.
Die Schweizer öV-Betriebe sind sich der grossen Auswirkungen dieser Angebotsreduktion bewusst und bedauern die Umstände. Der öffentliche Verkehr steht weiterhin allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz zur Verfügung. DieTransportunternehmen bitten ihre Kundinnen und Kunden, die Hinweise des Bundesamts für Gesundheit zu beachten, nur absolut nötige Reisen anzutreten und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Gesunde ÖV-Kundinnen und -Kunden, die eine Reise zwingend antreten müssen, sind gebeten:
- vor jeder Fahrt den Online-Fahrplan zu prüfen; dieser wird laufend angepasst
- ihre Billette elektronisch zu kaufen (zum Beispiel auf der Website oder in der App eines Transportunternehmens)
- die Hygieneempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen
Gerade während der ersten Tage kann es vermehrt zu Anschlussbrüchen kommen, weil sich der Schweizer öV im reduzierten Takt erst einpendeln muss. Billette von Reisenden, die ihren Anschluss verpassen, bleiben uneingeschränkt gültig.
Als Reaktion auf die Nachfragereduktion infolge des reduzierten Fahrplans und zum Schutz der Mitarbeitenden werden die Öffnungszeiten der Reisezentren situativ angepasst.
Gepäckdienstleistungen der Transportunternehmen werden temporär eingestellt. Letzter Verkaufstag ist Mittwoch, 18. März 2020.
Weitere Informationen zum Schutz von Reisenden und Mitarbeitenden sowie zur Kundeninformation und Kulanz finden sich in der Medienmitteilung der öV-Unternehmen von Freitag, 13. März.
Die Fahrplananpassung wird in den nächsten Tagen weiter konkretisiert. SBB und PostAuto informieren so rasch wie möglich.
Schienengüterverkehr: bedarfsorientiertes Angebot.
Zur Sicherstellung der Versorgung aus dem Ausland sowie zur Aufrechterhaltung der Logistik innerhalb der Schweiz verkehrt der Schienengüterverkehr bedarfsorientiert. Dies bedeutet, dass aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs Zusatzzüge oder verstärkte Züge rund um die Uhr verkehren können. Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden im Güterverkehr wurden umgesetzt.