- Die öV-Branche setzt in dieser ausserordentlichen Lage alles daran, ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr für die Gesellschaft und die Wirtschaft aufrecht zu erhalten. Das öV-Grundangebot ermöglicht die Umsetzung der «Social Distancing»-Empfehlungen des Bundes. Die Züge fahren wenn immer möglich in maximaler Länge. Die Billettpflicht gilt weiterhin.
- SBB und Postauto haben als Systemführerinnen für den öV auf Schiene und Strasse zusammen mit dem Bundesamt für Verkehr (BAV) Grundsätze zur Angebotsreduktion im öV verabschiedet. Gemäss diesen hat die SBB das Ausdünnungskonzept in äusserst kurzer Zeit erarbeitet.
- Der Übergangsfahrplan wird ab Donnerstag, 19. März 2020, in drei Schritten umgesetzt. Die grössten Änderungen werden ab Montag, 23. März, für die Kundinnen und Kunden spürbar. Der Übergangsfahrplan gilt bis auf weiteres, mindestens bis zum 26. April 2020.
- Der Online-Fahrplan wird laufend angepasst. In der Umstellungsphase bis am 26. März ist der Online-Fahrplan jeweils spätestens um 20 Uhr am Vorabend für den Folgetag aktuell.
Im öffentlichen Verkehr ist aufgrund der ausserordentlichen Lage durch das Corona-Virus die Nachfrage stark zurückgegangen und es ist eine weitere Frequenzreduktion zu erwarten. Zudem sind erste Personalengpässe bei den Transportunternehmen spürbar. Die SBB und PostAuto als Systemführerinnen haben in Absprache mit dem Bundesamt für Verkehr entschieden, das Angebot zu reduzieren. Die Massnahmen sind nötig, damit der öffentliche Verkehr so lange wie möglich mit einem reduzierten Angebot funktionieren kann. Das Grundangebot ermöglicht die Umsetzung der «Social Distancing»-Empfehlungen des Bundes. Es gilt der Grundsatz, dass die weiterhin fahrenden Züge wenn immer möglich nicht gekürzt werden.
Die Fahrplankonzepte für den gesamten Fern- und Regionalverkehr wurden erarbeitet, noch nie haben die Transportunternehmungen in so kurzer Zeit eine so umfassende Fahrplananpassung durchgeführt. Aufgrund der Komplexität und Kurzfristigkeit ist die Umsetzung der Angebotsreduktion in drei Schritten notwendig. Die ersten und letzten Verbindungen des Tages bleiben unverändert.
Das Grundangebot ist gewährleistet, die Transportunternehmen bitten Fahrgäste jedoch, vor jeder Reise den Online-Fahrplan zu konsultieren. Dieser wird ab dem kommenden Sonntag täglich bis 20 Uhr aktualisiert, sobald die Fahrplanänderungen in den Systemen angepasst sind.
Schritt 1: ab Donnerstag 19. März.
- Zusatzzüge im Fernverkehr während Hauptverkehrszeit fallen aus
- Nachtzüge verkehren nicht mehr, der Hauptbahnhof Zürich wird auch am Wochenende in der Nacht geschlossen
- Internationale Züge innerhalb der Schweiz fahren nur bis zu Grenze
Die Details zum Übergangsfahrplan im Regionalverkehr werden von den jeweiligen Kantonen, Verkehrsverbünden oder Transportunternehmen in den nächsten Tagen bekannt gegeben.
Billettpflicht gilt weiterhin.
Die Billettpflicht gilt auch für das öV-Grundangebot. Einzelbillette können vollumfänglich zurückerstattet werden. Für Abos gelten die üblichen Tarifbestimmungen. GA können 30 Tage kostenlos hinterlegt werden.
Für Rückerstattungen gibt es die Webseite www.sbb.ch/erstattungen. Die Mitarbeitenden des SBB Kundendienstes bearbeiten alle Anliegen mit vollem Einsatz. Die SBB bittet um Verständnis, dass sich in der gegenwärtigen Situation die Antwortzeit leider verlängert. Weitere Informationen zu tarifarischen Fragen finden sich unter www.allianceswisspass.ch/tarife.
Per Donnerstag, 19. März 2020, werden vorübergehend keine Sparbillette und Spartageskarten mehr verkauft. Der Verkaufsstopp gilt für die Dauer des reduzierten Fahrplans. Stand heute bleibt dieser bis am 26. April 2020 in Kraft. Alle bereits gekauften Billette behalten ihre Gültigkeit. Falls die verkaufte Verbindung aufgrund des reduzierten Fahrplans nicht verkehrt, kann mit dem Sparbillett die nächste Verbindung genutzt werden.
Transportunternehmen bitten Reisende, Online-Fahrplan zu konsultieren und Billette elektronisch zu kaufen.
Die Schweizer öV-Betriebe sind sich der grossen Auswirkungen dieser Angebotsreduktion bewusst und bedauern die Umstände. Der öffentliche Verkehr steht weiterhin allen Bewohnerinnen und Bewohnern der Schweiz zur Verfügung. Die Transportunternehmen bitten ihre Kundinnen und Kunden, die Hinweise des Bundesamts für Gesundheit zu beachten, nur absolut nötige Reisen anzutreten und bei Krankheitssymptomen zu Hause zu bleiben.
Gesunde ÖV-Kundinnen und -Kunden, die eine Reise zwingend antreten müssen, sind gebeten:
- vor jeder Fahrt den Online-Fahrplan zu prüfen; dieser wird laufend angepasst
- ihre Billette elektronisch zu kaufen (zum Beispiel auf der Website oder in der App eines Transportunternehmens)
- die Hygieneempfehlungen des Bundesamts für Gesundheit zu befolgen
Gerade während der ersten Tage kann es vermehrt zu Anschlussbrüchen kommen, weil sich der Schweizer öV im reduzierten Takt erst einpendeln muss. Billette von Reisenden, die ihren Anschluss verpassen, bleiben uneingeschränkt gültig.
Als Reaktion auf die Nachfragereduktion infolge des reduzierten Fahrplans und zum Schutz der Mitarbeitenden werden die Öffnungszeiten der Reisezentren situativ angepasst.
Gepäckdienstleistungen der Transportunternehmen werden temporär eingestellt. Letzter Verkaufstag ist Mittwoch, 18. März 2020.
Weitere Informationen zum Schutz von Reisenden und Mitarbeitenden sowie zur Kundeninformation und Kulanz finden sich in der Medienmitteilung der öV-Unternehmen von Freitag, 13. März.