Der tragische Unfalltod eines Chefs Kundenbegleitung im August 2019 in Baden hat die SBB erschüttert. Er hat gezeigt, dass bei der Sicherheit trotz den positiven Entwicklungen in den vergangenen Jahren Verbesserungspotenzial vorhanden ist. Die Schweizerische Sicherheitsuntersuchungsstelle (SUST) hat heute Dienstag ihren Schlussbericht zum Unfall veröffentlicht. Die SBB ist daran, die entsprechenden Verfügungen des Bundesamtes für Verkehr (BAV) umzusetzen.
Die SBB hatte sofort nach dem Unfall eine Reihe von Massnahmen eingeleitet, welche die Sicherheit von Mitarbeitenden und Reisenden weiter erhöhen. Im September 2019 wurde in Zusammenarbeit mit den Sozialpartnern der Abfahrtsprozess für die Kundenbegleiterinnen und -begleiter angepasst. Sie blockieren neu ihre eigene Einstiegstüre, schliessen die Türen für die Kunden und erteilen anschliessend die Abfahrerlaubnis an den Lokführer.
Weiter liess die SBB ihr internes Meldesystem von externen Gutachtern überprüfen. Diese führten bei rund 10 000 Mitarbeitenden eine Umfrage durch und konstatierten unter anderem, dass das Meldesystem durchgängiger zu gestalten sei und die Kommunikation sowie die Schulungen für den Umgang mit dem System verstärkt werden müssten. Die SBB ist nun daran, das Meldesystem als Ganzes zu verbessern.
Extern auditiert wurde auch die Instandhaltungsorganisation des Personenverkehrs. Obwohl ihr insgesamt ein hohes Niveau attestiert wird und keine systematischen Mängel erkannt wurden, bewerteten die Gutachter die Prozessorientierung als verbesserungswürdig. Handlungsbedarf besteht gemäss den Auditoren zudem beim Risikomanagement aus Sicht Gesamtsystem Bahn.
Ausgehend von den Analysen hat die SBB punktuell Sofortmassnahmen umgesetzt, zum Beispiel bei den operativen Instandhaltungsabläufen und -vorgaben. Die SBB hat zudem gemeinsam mit den Auditoren weitere Massnahmen priorisiert und in Auftrag gegeben. Deren Umsetzung startete bereits ab Mai 2020 und erstreckt sich bis Ende 2021. Bis im Herbst schliesslich wird auch die Personenverkehrsflotte von externer Stelle auditiert; Corona-bedingt dauert dies länger als ursprünglich geplant.
Das BAV hat der SBB auf Empfehlung der Untersuchung durch die SUST Sicherheitsverfügungen bezüglich der Türsysteme erlassen: So ersetzt die SBB das Einklemmschutzsystem bei den älteren Wagentypen, damit künftig ein Einklemmen von Personen und Gegenständen verhindert wird. Bis 2023 wird dies bei den EW-IV-Wagen der Fall sein, danach werden die Anpassungen auch auf die Wagenflotten des Typs Eurocity und IC Bt4 ausgeweitet.
Zum Schlussbericht der SUST vom 26. Mai 2020.
Die SUST hält in ihrem Schlussbericht unter anderem fest, dass beim für die Türkontrolle vorgesehenen und alle fünf Tage fälligen Instandhaltungsmodul die Zeit nicht ausreicht, um alles Notwendige zu kontrollieren. Die SBB weist darauf hin, dass es sich dabei um Erfahrungswerte (Planungswerte) handelt und nicht um zeitliche Vorgaben. Die Mitarbeitenden sind angehalten, soviel Zeit wie nötig aufzuwenden, um die Arbeit in der geforderten Qualität ausführen zu können. Die Erkenntnis der SUST wurde von der SBB inzwischen für die Festlegung der Planungswerte dieser Instandhaltungsmodule berücksichtigt.
Weiter hält die SUST fest, dass auch mit dem neuen Abfahrtsprozess für die Kundenbegleiter ein Restrisiko bei Bahnhöfen mit Abfertigungskasten besteht. Die SBB hat dieses Restrisiko bei der Einführung des neuen Abfertigungsprozesses beurteilt und mit der Prozessanpassung reduziert. Mit dem neuen Türblattkontrollschalter wird eine zusätzliche technische Sicherheitsbarriere eingebaut, damit die Türen beim Lokpersonal zuverlässig als «geschlossen» rückgemeldet werden.