Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr bleibt bis Ende März – keine Zertifikatspflicht mehr in Speisewagen

Der Bundesrat hat am 16. Februar 2022 weitere Lockerungen von Corona-Massnahmen beschlossen. Ab 17. Februar 2022 entfällt die Zertifikatspflicht in der Bahngastronomie. In den Schalterbereichen und Einkaufspassagen der Bahnhöfe muss keine Maske mehr getragen werden. Die Maskentragpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt bis Ende März bestehen. Die ÖV-Betriebe bedanken sich bei den Kundinnen und Kunden, dass sie die Schutzmassnahmen weiterhin einhalten.

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Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen beschlossen, was auch Einfluss auf den öffentlichen Verkehr hat. Ab dem 17. Februar 2022 entfällt die Zertifikatspflicht in der Bahngastronomie. Aufgehoben wird zudem die Maskenpflicht in den Reisezentren, Schalterbereichen und Einkaufspassagen der Bahnhöfe, das freiwillige Tragen von Masken in diesen Bereichen ist selbstverständlich möglich.

Die Maskenpflicht in den öffentlichen Transportmitteln wird bis Ende März beibehalten. Die ÖV-Betriebe setzen die Vorgaben des Bundes um und machen Reisende weiterhin auf die geltenden Regeln aufmerksam. Mit Durchsagen, Plakaten und Klebern wird in den öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Die ÖV-Bertriebe und ihr Personal bedanken sich bei den Kundinnen und Kunden für die gute Einhaltung der Schutzmassnahmen. Die grosse Mehrheit der Reisenden unterstützt die Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie seit der Einführung der Massnahmen.

Aufgrund der positiven Entwicklung der epidemiologischen Lage hat der Bundesrat am 16. Februar 2022 die Aufhebung der meisten Corona-Massnahmen beschlossen, was auch Einfluss auf den öffentlichen Verkehr hat. Ab dem 17. Februar 2022 entfällt die Zertifikatspflicht in der Bahngastronomie. Aufgehoben wird zudem die Maskenpflicht in den Reisezentren, Schalterbereichen und Einkaufspassagen der Bahnhöfe, das freiwillige Tragen von Masken in diesen Bereichen ist selbstverständlich möglich.

Die Maskenpflicht in den öffentlichen Transportmitteln wird bis Ende März beibehalten. Die ÖV-Betriebe setzen die Vorgaben des Bundes um und machen Reisende weiterhin auf die geltenden Regeln aufmerksam. Mit Durchsagen, Plakaten und Klebern wird in den öffentlichen Verkehrsmitteln auf die Maskenpflicht hingewiesen.

Die ÖV-Bertriebe und ihr Personal bedanken sich bei den Kundinnen und Kunden für die gute Einhaltung der Schutzmassnahmen. Die grosse Mehrheit der Reisenden unterstützt die Anstrengungen zur Bekämpfung der Pandemie seit der Einführung der Massnahmen.