Der umgebaute Doppelstockzug IC2000 erfüllt die Anforderungen des Behindertengleichstellungsgesetztes (BehiG). Allerdings gibt es sowohl bei Zügen als auch bei Bahnhöfen gewisse Toleranzen bezüglich der BehiG-Normen. Punktuell kann die Kombination dieser Toleranzen leider dazu führen, dass für Reisende im Rollstuhl im IC2000 an gewissen Bahnhöfen zum selbstständigen Ein- und Aussteigen entscheidende Zentimeter fehlen.
Die SBB hat von einzelnen Kundinnen und Kunden im Rollstuhl entsprechende Rückmeldungen erhalten. Weil barrierefreies Reisen für die SBB ein wichtiges Anliegen ist, hat sie diese Bahnhöfe überprüft. Konkret wurde bisher an den Bahnhöfen Aarau, Brig, Frauenfeld, Kreuzlingen, Luzern, Olten, Thun, Visp, Weinfelden, Zofingen und Zürich HB teilweise ein zu grosser Höhenunterschied festgestellt.
Das SBB Personal hilft beim Ein- und Aussteigen
Damit Reisende mit Behinderungen möglichst hindernisfrei reisen können, hat die SBB Massnahmen ergriffen: Hält der IC2000 an einem der erwähnten Bahnhöfe, können Reisende neu Hilfe durch das Personal anfordern. Im Online-Fahrplan ist der Barrierefreiheits-Status entsprechend angepasst und zeigt «Mit Personalhilfe ein-/aussteigen, vorher anmelden» an. Zusätzlich können Menschen im Rollstuhl für Reisen mit dem IC2000 an sämtlichen Bahnhöfen vorgängig Hilfe beim Contact Center Handicap anfordern, auch wenn der Online-Fahrplan den Barrierefreiheits-Status «Selber ein-/aussteigen» anzeigt. Ausserdem hat die SBB die Kundenbegleiterinnen und -begleiter angewiesen, Reisende im IC2000 auch kurzfristig beim Ein- und Aussteigen zu unterstützen.
Um eine barrierefreie Reise zu ermöglichen, sucht die SBB neben den getroffenen Sofortmassnahmen nun nach definitiven Lösungen, dazu ist sie im Austausch mit Interessensvertreterinnen und -vertretern der Rollstuhlfahrenden. Bis diese Lösungen gefunden sind bietet sie, wie gesetzlich vorgesehen, Überbrückungsmassnahmen an.