SBB erstattet Z-Pass-Abgeltungsüberschuss zurück

Jährlich bestellen die Kantone und das BAV bei der SBB Leistungen im Regionalverkehr. Anfang 2019 hat die SBB bei der Planung der Erlöse im Z-Pass einen Fehler festgestellt. Die Planung wurde umgehend angepasst und Besteller und BAV informiert. Die SBB erstattet den Abgeltungsüberschuss zurück.

Lesedauer: 1 Minute

Die SBB hat zwischen 2012 und 2019 im Z-Pass das Standardplanverfahren für die Erlösplanung angewendet, welches in sämtlichen anderen Tarifverbünden zur Anwendung kommt. Da im Z-Pass die Erträge von Regionalverkehr und Fernverkehr jedoch gesondert vorliegen und unterschiedliche Erlössätze aufweisen, hätte ein angepasstes Planverfahren zur Anwendung kommen müssen. Daraus ergaben sich für die Besteller zu hohe Abgeltungen. Diesen Fehler hat die SBB Anfang 2019 erkannt und umgehend für die Offerten 2020/2021 bereinigt. Das BAV und die betroffenen Kantone wurden Mitte 2019 darüber informiert. Die Verbuchung der Erträge erfolgte korrekt und die Gelder verblieben im geschlossenen System des Regionalverkehrs.

SBB erstattet Differenz zurück

Die SBB erstattet den betroffenen Bestellern den aus den Planungsabweichungen resultierenden überschüssigen Betrag von insgesamt 7,4 Millionen Franken zurück. Die Einzelbeträge variieren aufgrund der unterschiedlichen Tarifniveaus der Tarifverbünde unterschiedlich stark.

Die SBB hat sich bei den betroffenen Bestellern für diese Planungsabweichungen entschuldigt. Sie wird durch zusätzliche interne Kontrollen den aktuellen Planungsprozess weiterentwickeln, um dadurch die von den Bestellern geschätzte Plangenauigkeit des SBB Regionalverkehrs noch weiter zu verbessern. Weiter setzt sich die SBB für eine Vereinfachung der Tarife ein.