Fahrgastrechte: Einheitliche Entschädigungen im ÖV ab 1. Januar 2021

Dank dem neuen Personenbeförderungsgesetz erhalten Kundinnen und Kunden ab Anfang 2021 im öffentlichen Verkehr ab 60 Minuten Verspätung eine Entschädigung. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie mit einem Abo oder einem Einzelbillett unterwegs sind.

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Bisher haben die Transportunternehmen in der Schweiz ihre Kunden bei Verspätungen unterschiedlich entschädigt. Die neue Verordnung zur Organisation der Bahninfrastruktur (OBI) sieht nun vor, die Fahrgastrechte im öffentlichen Verkehr zu stärken: Bei einer Verspätung von einer Stunde über die gesamte Reisekette gibt es eine Entschädigung von 25 Prozent des Billettpreises. Beträgt die Verspätung über zwei Stunden, beträgt die Entschädigung 50 Prozent. Die Bestimmungen gelten für den ÖV in der ganzen Schweiz. Die Verordnung sieht eine Ausnahme für Schiffe und Seilbahnen vor, die Branche hat jedoch entschieden auch bei Verspätungen dieser Verkehrsmittel zu entschädigen – im Sinne einer kundenfreundlichen Lösung.

Abobesitzer erhalten eine prozentuale Entschädigung

Kundinnen und Kunden mit einem GA, sowie einem Strecken- oder Verbundabo haben Anspruch auf eine Entschädigung in der Höhe des Tageswertes ihres Abos. Der Mindestwert wurde auf CHF 5.– festgelegt, maximal werden während der gesamten Geltungsdauer des Abos 10 Prozent des Abo-Wertes entschädigt.

Antrag einfach per Onlineformular

Ihren Anspruch auf Entschädigung können die Kundinnen und Kunden geltend machen, indem sie ein Onlineformular ausfüllen. Dieses steht ab dem 1. Januar 2021 auf swisspass.ch/fahrgastrechte zur Verfügung. Alternativ kann auch ein Papierformular per Post eingereicht werden, welches in den Reisezentren der ÖV-Unternehmen oder über die SwissPass-Webseite bezogen werden kann.

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