10 Dinge, die du über den STEP Ausbauschritt 2030/35 wissen musst.

Das Leben ist kompliziert und wir sehnen uns alle nach ein bisschen Einfachheit. Deshalb fasst InfraInside den STEP Ausbauschritt 2030/35 in zehn Punkten zusammen.

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1. 2040 fahren fast zwei Millionen Menschen pro Tag mit der SBB.

Der Bund geht in seinen «Verkehrsperspektiven 2040» davon aus, dass die Nachfrage bis 2040 im Personenverkehr um 51 Prozent und im Güterverkehr um 45 Prozent zunimmt. Waren 2016 täglich 1 250 000 Menschen mit der SBB unterwegs, sind es 2040 fast zwei Millionen.

2. Indem die SBB den Fahrplan neu plant, steigt die Kapazität der Infrastruktur um bis zu 40 Prozent.

Neu verkehren alle Linien im Halbstundentakt. Zudem werden die Geschwindigkeiten der unterschiedlichen Verkehrsarten (Fern-, Güter- und Regionalverkehr) wo möglich harmonisiert. Das heisst: Künftig sind Güterzüge und S-Bahnen auf gewissen Strecken generell leicht schneller unterwegs als heute, Fernverkehrszüge punktuell langsamer. Die Anschlüsse in den Knotenbahnhöfen funktionieren weiterhin.

3. Die SBB will überall den schweizweiten Halbstundentakt einführen.

Heute ist der Stundentakt die Grundfrequenz im Fernverkehr; Halbstundentakte entstehen durch übereinandergelegte Stundentakte (z.B. Halbstundentakt Bern–Zürich mit den Linien Genf–St. Gallen und Brig–Romanshorn). 2035 fahren grundsätzlich alle Fernverkehrslinien im Halbstundentakt. Die Schweiz wird zur S-Bahn.

4. Auf Strecken mit hoher Nachfrage fährt alle 15 Minuten ein Zug.

Es sind dies die Strecken Genf–Lausanne, Bern–Zürich, Zürich–Winterthur und Luzern–Zug–Zürich. Heute verkehren lediglich S-Bahnen und einzelne Fernverkehrszüge in den Hauptverkehrszeiten im angenäherten Viertelstundentakt. Für die Reisenden auf den genannten Strecken verdoppelt die SBB somit das Angebot.

5. Der Güterverkehr ist schneller und ohne Einschränkungen unterwegs.

Grundlage dafür sind ein neues Expressnetz sowie Verbesserungen im Standardnetz. Express-Güterzüge sind künftig nonstop unterwegs. Auf der Ost-West-Achse fährt der Güterverkehr im Halbstundentakt. Die Einschränkungen des Güterverkehrs während der Hauptverkehrszeiten des Personenverkehrs werden abgeschafft. All dies entspricht den Anforderungen des Wagenladungsverkehrs und dient der Landesversorgung – vor allem auf der staugeplagten Ost-West-Achse.

6. Es gibt zwei Varianten – darum der Schrägstrich.

Das Bundesamt für Verkehr (BAV) hat die SBB beauftragt, zwei Gesamtkonzepte für den STEP AS 2030/35 zu erstellen: eines in Höhe von CHF 7 Mrd. und einem Umsetzungshorizont bis 2030, das zweite in Höhe von rund CHF 12 Mrd. und einem Umsetzungshorizont bis 2035. Deshalb heisst der Ausbauschritt STEP AS 2030/35.

7. Im Lead ist das BAV. Die SBB ist sozusagen das «Planungsbüro» für das BAV, plant aber auch auf eigene Faust.

Mit ihrem Vorschlag für den STEP AS 2030/35 setzt sich die SBB dafür ein, dass das Bahnangebot kundenorientiert und die Bahninfrastruktur möglichst wirtschaftlich ausgebaut wird. Weil sich der Mobilitätsmarkt dank selbstfahrenden Autos und anderen neuen Technologien stark wandelt, muss die Bahn konkurrenzfähiger werden und ihr Preis-Leistungsverhältnis verbessern. Der öffentliche Verkehr soll für Kunden und die Besteller Bund und Kantone bezahlbar bleiben. Mehr Informationen zum Vorschlag SBB findest du im Interview mit Projektleiter Reto von Salis.

8. Der Vorschlag der SBB umfasst Projekte für rund 12 Milliarden Franken.

Teil des Vorschlags SBB sind der Brüttenertunnel zwischen Zürich und Winterthur, eine Kapazitätssteigerung in der Westschweiz am Arc Lémanique, der Ausbau des Bahnhofs Zürich Stadelhofen, der Zimmerberg-Basistunnel II auf der Strecke Zürich–Zug sowie Investitionen für die Express- und Standardnetze des Güterverkehrs. Mit dem Vorschlag SBB können nahezu die gesamte Überlast im Personenverkehr behoben und massgebliche Verbesserungen für den Güterverkehr realisiert werden. Dies ist mit der 7-Milliarden-Variante nicht möglich. Mehr Informationen zur Finanzierung findest du in der Infografik.

9. Das Parlament entscheidet wahrscheinlich 2019.

Im Herbst 2017 startet der Bundesrat die öffentliche Vernehmlassung zum STEP AS 2030/35. Ende 2018 soll die Botschaft zum STEP AS 2030/35 dem Parlament vorgelegt werden. National- und Ständerat werden 2019 über den STEP AS 2030/35 beraten. Ob es zu einer Volksabstimmung kommt, ist offen.

10. Gebaut wird ab den 2020er-Jahren.

Sobald das Parlament beschlossen hat, welche Projekte im STEP AS 2030/35 enthalten sind und wie viel Geld zur Verfügung steht, können die SBB und die anderen Bahnen mit den Bauprojekten starten. Weil es anschliessend für jedes Projekt ein Plangenehmigungsverfahren (PGV) mit öffentlicher Auflage gibt, fahren die Bagger wohl frühestens Mitte des kommenden Jahrzehnts auf.