Die neusten Informationen zum Coronavirus (28.10.2022)

Die Coronavirus-Pandemie stellt den privaten und beruflichen Alltag auf den Kopf. Die Gesundheit der SBB Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Dieser Newsbeitrag liefert euch alle relevanten Informationen; er wird laufend aktualisiert.

Das Wichtigste in Kürze:

Update vom 28. Oktober, 14.30 Uhr: Corona, Grippe, Erkältungen: So verhältst du dich richtig

Die Ansteckungen mit Corona- und Grippeviren sowie anderen Atemwegserkrankungen nehmen zu. Das Infektionsgeschehen macht auch vor der SBB nicht halt. Die SBB steht deshalb weiterhin mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) in engem Kontakt. Wenn das BAG Empfehlungen abgibt oder Massnahmen anordnet, wird die SBB diese zeitnah umsetzen. Als Orientierungshilfe für ein verantwortungsbewusstes Verhalten gibt es für SBB Mitarbeitende Verhaltensempfehlungen für die Erkältungszeit. Wer diese berücksichtigt, schützt sich und andere.

Was tun, wenn du Krankheitssymptome hast oder in engem Kontakt mit einer Corona-infizierten Person warst, dich aber arbeitsfähig fühlst?

  • Teste dich bei Symptomen und arbeite wenn möglich von zuhause aus. Nutze dazu einen Selbsttest oder gehe in ein Testzentrum. Der Bund übernimmt bei Symptomen die Testkosten.
  • Bitte nimm deine Eigenverantwortung wahr: Halte Abstand und/oder trage eine Maske, wenn du noch nicht getestet bist oder Symptome hast.
  • Bitte informiere bei einem positiven Corona-Testergebnis auf freiwilliger Basis Kolleg:innen, mit denen du vor deiner Erkrankung engen Kontakt hattest.
  • Sprich dich bei Unsicherheit mit deiner Führungskraft ab.

Die SBB unterstützt die Empfehlung des BAG, sich gegen Corona (Booster-Impfung) und die saisonale Grippe impfen zu lassen. An der Grippeimpfung beteiligt sich die SBB mit einem Betrag von 30 Franken. Für die Beteiligung können SBB Mitarbeitende das Formular «Grippeschutz-Impfung 2022/2023» ausfüllen und einreichen.

Die SBB stellt an sämtlichen Standorten Desinfektionsmittel und Hygienemasken (bei den Service Points) zur Verfügung. Der Gebrauch ist freiwillig.

Update vom 30. März, 16.30 Uhr: Ende der Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat am 30. März entschieden, dass die besondere Lage und somit alle Massnahmen per 1. April 2022 aufgehoben werden. Dies bedeutet für die Mitarbeitenden der SBB folgendes:

Masken tragen – ja oder nein?

Auch nach vollständiger Aufhebung der Maskenpflicht steht es allen Mitarbeitenden frei, die Masken freiwillig zu tragen. Dies gilt für alle Berufsgruppen. Masken (Hygiene- oder Livipro-Masken) bieten einen guten Schutz vor einer Ansteckung. Hygiene-Masken und Desinfektionsmittel werden von der SBB wie bisher zur Verfügung gestellt. Berufsgruppen- oder bereichsspezifische Informationen folgen direkt über die Linie.

Weitere Hygienemassnahmen

  • Abstand halten. Da dies bei vielen Arbeiten nicht möglich ist, empfehlen gewisse Bereiche immer noch die Hygiene-Maske zu tragen. Die Linie informiert bereichsspezifisch.
  • Hände regelmässig waschen, Desinfektionsmittel benutzen.
  • Räume lüften. Wo Fenster nicht geöffnet werden können, regelmässig die Türen öffnen und für eine Pause den Raum verlassen.

Die berufsspezifischen Schutzkonzepte wurden aufgehoben. Weitere Empfehlungen zur Hygiene am Arbeitsplatz finden sich im Merkblatt «Verhaltensempfehlungen zur Hygiene am Arbeitsplatz».

Was tun bei Krankheitssymptomen?

Wer Covid-spezifische Symptome hat, macht einen Corona-Test. Auch bei einem negativen Testergebnis bleibt man zuhause, bis man sich wieder gesund fühlt. Im Weiteren gelten die üblichen Abläufe bei einer krankheitsbedingten Abwesenheit.

Mit Aufhebung der besonderen Lage durch den Bundesrat, entfällt auch der SBB interne Meldeprozess für Covid-19 Infektionen. Führungskräfte haben weiterhin die Möglichkeit, sich für eine Beratung an medical@sbb.ch zu wenden, wenn sie Übertragungen im Arbeitsumfeld vermuten.

Anpassungen im ÖV – noch etwas Geduld

Mit der Aufhebung der Maskenpflicht im ÖV werden die verbleibenden Schutzkonzept-Hinweise entfernt. Diese Umstellung benötigt voraussichtlich bis zu drei Wochen: Anpassen der automatischen Durchsagen in den Zügen und der Bildschirminformationen sowie Entfernen der Fahrzeugbeschriftungen. Die Kund:innen werden über die Internetseite informiert. Kundenbegleiter:innen finden wie gewohnt mehr Informationen hier.

Volle Bürobelegung wieder möglich – was passiert mit App «Mein Büro»?

Per sofort können grundsätzlich wieder alle Büroarbeitsplätze belegt werden. Die SBB App «Mein Büro» steht aber weiterhin zur Verfügung. Die Teams können sich weiterhin eintragen und sich so einen schnellen Überblick verschaffen, wer in der Homebase anzutreffen ist. Es gilt weiterhin das bewährte «Work Smart»: Büroarbeit findet zur Hauptsache vor Ort statt, wo der persönliche Austausch am einfachsten ist. Bereichernde und effiziente Ergänzung dazu ist Arbeiten von unterwegs oder von zuhause aus. Als Faustregel gilt: Homeoffice soll nicht mehr als 40 Prozent des Arbeitspensums ausmachen. Die Details sind mit den Vorgesetzten abzusprechen.

Ausgeliehene IT-Arbeitsmittel zurückbringen

Ausgeliehene IT-Arbeitsmittel, die fürs Homeoffice ausgeliehen wurden, müssen bis spätestens am 31. März 2022 zurückgebracht werden. Alle Informationen dazu finden sich im Intranet.

Während der Pandemie wurden Büro- und Sitzungszimmer zum Teil umgenutzt. Vor dem Hintergrund, dass nun eine vollständige Bürobelegung wieder möglich ist, werden diese ebenfalls nach und nach wieder für ihre Ursprungsfunktion verfügbar gemacht.

Weitere Informationen

Update vom 16. Februar, 16.30 Uhr: Fast alle Massnahmen aufgehoben.

Der Bundesrat hat heute, 16. Februar 2022, beschlossen, fast alle Schutzmassnahmen per 17. Februar 2022 aufzuheben.

Für die SBB gilt deshalb ab 17. Februar 2022 Folgendes:

  • Die Schutzkonzepte inkl. Maskenpflicht sind – mit Ausnahme im ÖV - aufgehoben und werden durch ein Merkblatt mit Empfehlungen ersetzt. Das Merkblatt soll eine Orientierungshilfe sein, um sich und andere im Arbeitsalltag weiterhin zu schützen.
  • Alle Mitarbeitende dürfen, wenn sie dies wollen, weiterhin eine Maske tragen. Masken und Desinfektionsmittel werden an den Arbeitsstandorten bis auf Weiteres zur Verfügung gestellt.
  • In den SBB Personalrestaurants sind Verpflegung und Beisammensein wieder wie vor der Pandemie möglich.

Schrittweise Rückkehr ins Büro

Trotz der sofortigen Aufhebung der Massnahmen durch den Bund sieht die SBB in den Büros erst einmal eine Belegung von circa jedem zweiten Arbeitsplatz vor. Deshalb ist weiterhin die App «SBB Mein Büro» zu nutzen.

Grund: Immobilien, IT und die SBB Personalrestaurants brauchen etwas Vorlaufzeit, um die Infrastruktur in den Bürogebäuden wieder für die volle Auslastung vorzubereiten. Es ist der SBB zudem ein grosses Anliegen, Ansteckungen am Arbeitsplatz weiterhin zu vermeiden.

Es folgt eine Information, sobald die vollständige Büro-Belegung wieder möglich ist. Dann kommt das bewährte «Work Smart» zum Tragen. Dabei sollte Homeoffice nicht mehr als 40 Prozent des Arbeitspensums ausmachen.

Covid-Infektionen

Positiv getestete Mitarbeitende müssen sich weiterhin mindestens fünf Tage in Isolation begeben. Wenn Führungskräfte gehäufte Ansteckungen in ihren Teams feststellen und eine Übertragung am Arbeitsplatz vermuten, können sie sich für Beratung an medical@sbb.ch wenden.

Ausgeliehene IT-Arbeitsmittel müssen zurückgebracht werden

Zahlreiche Mitarbeitende haben während der Pandemie IT-Arbeitsmittel aus den SBB Bürogebäuden ausgeliehen. Mit der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht gilt es sicherzustellen, dass sämtliche Büros wieder vollständig nutzbar und die Arbeitsplätze komplett ausgestattet sind. Deshalb müssen die Mitarbeitenden alle ausgeliehenen IT-Arbeitsmittel per 31. März 2022 zurückbringen. Beachte bitte folgende Hinweise:

  • Die Rückgabe ausgeliehener Geräte ist zwingend und unabhängig vom zukünftigen Arbeitspensum im Homeoffice.
  • Auch Geräte, die ohne offiziellen Bewilligungsantrag entfernt und ausgeliehen wurden, müssen fristgerecht retourniert werden.
  • An grossen Standorten müssen die Geräte an definierten Rückgabepunkten abgegeben werden (siehe Intranet). An kleineren Standorten müssen die Geräte selbstständig am ursprünglichen Platz installiert werden.
  • Die Rückgabe muss im Service Portal erfasst und durch die Führungskraft bestätigt werden (siehe Kurzanleitung).
  • Per sofort dürfen keine IT-Arbeitsmittel mehr entfernt und ausgeliehen werden. Es gilt wieder die Weisung Work Smart.
  • Ausgeliehene Geräte können nicht gegen Bezahlung für den privaten Gebrauch behalten werden.
  • Für Mitarbeitende, die auch zukünftig regelmässig im Homeoffice arbeiten, stehen via SBB Benefit attraktive Angebote für die private Ausstattung des Heimbüros zur Verfügung.

Detailinformationen und Antworten auf häufige Fragen findest du im Intranet. Bei Fragen zum Vorgehen oder für Unterstützung vor Ort hilft back2office@sbb.ch.

Update vom 3. Februar 2022, 11 Uhr: Ab 3. Februar Homeoffice-Empfehlung und geordnet ins Büro zurückkehren

Der Bundesrat hat gestern, 2. Februar 2022, beschlossen, die Quarantänepflicht per heute aufzuheben und die Homeoffice-Pflicht in eine -Empfehlung umzuwandeln.

Die Lockerungen bedeuten für die SBB Folgendes:

Homeoffice-Empfehlung

Der Bundesrat hat die Homeoffice-Plicht in eine Homeoffice-Empfehlung umgewandelt. Ab heute, 3. Februar 2022, dürfen SBB Mitarbeitende in ihrer definierten Arbeitsplatzzone wieder im Büro arbeiten, auch wenn die Arbeit vor Ort nicht betrieblich notwendig ist. Die Mitarbeitenden müssen ihre Anwesenheit zwingend via App «SBB Mein Büro» anmelden und die Schutzkonzepte weiterhin einhalten. Die wichtigsten Eckwerte sind: Maskentragen in Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, Abstand halten, Hygienevorschriften einhalten und regelmässig lüften.

Die bestehenden Schutzkonzepte, Fragen und Antworten sowie weitere Dokumente werden in den kommenden Tagen angepasst.

Sitzungen und Veranstaltungen

Für Sitzungen und Veranstaltungen gelten die bestehenden Vorgaben. Es sind jedoch keine Sonderbewilligungen mehr nötig. Die für die Sitzung/Veranstaltung verantwortliche Führungskraft ist auch für die Einhaltung der Schutzkonzepte vor Ort verantwortlich.

Aufhebung Quarantäne

Durch die Abschaffung der Quarantänevorschriften für Kontaktpersonen von positiv Getesteten wird es zu weniger Personalausfällen kommen. Gleichzeitig ist es wichtig, dass die bestehenden Schutzkonzepte von allen Mitarbeitenden vor Ort strikt eingehalten werden, um Übertragungen des Virus am Arbeitsplatz zu verhindern. Wer mit einer positiv getesteten Person Kontakt hatte, wird gebeten, vermehrt auf die eigene Gesundheit zu achten und sich bei Krankheits-Symptomen testen zu lassen.

Personalrestaurants

Um das Angebot in den Personalrestaurants hochzufahren, braucht es eine gewisse Zeit. Die Verantwortlichen bitten um etwas Geduld und danken für das Verständnis.

Umgang mit ausgeliehenen IT-Arbeitsmitteln

Ausgeliehene Arbeitsmittel dürfen vorerst noch im Homeoffice genutzt werden. Wie die Rückgabe erfolgt, wird in einem der nächsten Corona-Updates kommuniziert. In der Zwischenzeit dürfen keine weiteren IT-Arbeitsmittel ausgeliehen oder als Ersatz fürs Büro bestellt werden. Fragen dazu bitte an back2office@sbb.ch.

Update vom 20. Januar 2022, 12 Uhr: Homeoffice-Pflicht bis Ende Februar verlängert

Der Bundesrat hat gestern, 19. Januar 2022, beschlossen, die Homeoffice-Pflicht zu verlängern. Sämtliche SBB Mitarbeitenden, die nicht aus betrieblichen Gründen vor Ort arbeiten müssen, arbeiten bis Ende Februar 2022 zwingend zuhause. Alle SBB Mitarbeiter:innen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen die Schutzmassnahmen weiterhin konsequent einhalten. Informationsmaterial COVID-19.

Aus diesem Grund sind auch Veranstaltungen grundsätzlich online durchzuführen. Betrieblich relevante Veranstaltungen vor Ort müssen über die HR-Leitungen der Divisionen oder der Konzernbereiche freigegeben werden.

Update vom 13. Januar 2022, 12 Uhr: Quarantäne-/Isolationszeit verkürzt

Aufgrund der zunehmend angespannten epidemiologischen Lage und deren Auswirkungen auf die Wirtschaft hat der Bundesrat gestern, am 12. Januar 2022, weitere Massnahmen getroffen. Es bleibt aktuell unabdingbar, dass sich die Mitarbeitenden weiterhin an die bestehenden Schutzkonzepte halten, um die Ausbreitung des Virus bestmöglich aufzuhalten.

Im Weiteren haben die Entscheide für die SBB folgende Auswirkungen:

Quarantäne/Isolation

Der Bundesrat hat schweizweit die Quarantäne- und Isolationszeit ab dem 13. Januar 2022 auf fünf Tage verkürzt. Um die Isolation danach beenden zu können, muss man jedoch weiterhin 48 Stunden ohne Symptome sein. Ansprechstelle bei Fragen zur Quarantäne- und Isolationszeit sind die zuständigen kantonalen Behörden. Im Falle einer Quarantäne/ gilt folgendes Vorgehen: Merkblatt Vorgehen bei Erwerbsausfällen aufgrund Corona. Im Falle einer Isolation (positives Testergebnis) gilt folgendes Vorgehen: Merkblatt bei bestätigter Infektion. Die Isolationsbestätigung muss nicht an HR gesendet oder abgelegt werden. Abwesenheiten aufgrund einer Isolation werden im Zeiterfassungssystem mit «Krankheit» erfasst.

Wer Symptome hat, meldet sich im Verdachtsfall bei der Führungskraft, lässt sich testen und bleibt zuhause, falls der Test positiv ausfällt. Die Vorgesetzten melden positive Fälle weiterhin zwingend mittels Forms. Informationen «Übersicht Testmöglichkeiten und Kostenübernahme».

Homeoffice- und Maskenpflicht

Schweizweit gilt bis auf Weiteres die vom Bundesrat beschlossene Homeoffice-Pflicht. Sämtliche Mitarbeitenden, welche nicht aus betrieblichen Gründen vor Ort arbeiten müssen, arbeiten zwingend zuhause. Alle Mitarbeiter:innen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen die Schutzmassnahmen konsequent einhalten. In Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, gilt eine strikte Maskenpflicht. Dies gilt unabhängig von der Raumgrösse auch am Arbeitsplatz sowie in Personalrestaurants und Pausenräumen. Die Schutzkonzepte stehen wie gewohnt im Intranet unter «Informationsmaterial COVID-19» zur Verfügung.

Veranstaltungen

Ebenfalls gilt weiterhin, dass Veranstaltungen grundsätzlich online durchzuführen sind. Betrieblich relevante Veranstaltungen vor Ort müssen über die HR-Leitungen der Divisionen / Konzernbereiche freigegeben werden.

Update vom 7. Januar 2022, 13 Uhr: Tilo und Léman Express passen den Fahrplan an

Die Zahl der krankheitsbedingten Ausfälle bei der SBB nimmt zu, die Situation ist zunehmend angespannt. Teilweise bestehen keine personellen Reserven mehr. Einzelne Zugsausfälle bei der SBB infolge kurzfristiger Krankmeldungen sind nicht ausgeschlossen.  Dies war beim Léman Express von Lémanis, der gemeinsamen Tochtergesellschaft von SBB und SNCF, am 5. Januar 2022 am frühen Morgen der Fall; fünf Züge fielen aus. Dank des grossen Engagements des Personals kann der Bahnbetrieb auf dem SBB-Netz bisher normal – das heisst ohne Fahrplanänderungen – aufrecht erhalten werden.

Nun passt die SBB Tochtergesellschaft Lémanis den Fahrplan des Léman Express erneut an. Während vorerst drei Tagen – von kommenden Samstag bis Montag, 8. bis 10. Januar – fallen die Züge der Linien L2 und L4 zwischen Coppet und Annemasse aus.

Auch Tilo, die Tochtergesellschaft von SBB und Trenord, hat ihren Fahrplan angepasst.

Aufgrund der epidemiologischen Lage analysiert die SBB Konzernleitung die Lage fortlaufend und bereitet verschiedene Szenarien vor. Um die Ausbreitung des Virus bestmöglich aufzuhalten, ist es unabdingbar, dass sich die Mitarbeitenden weiterhin an die bestehenden Schutzkonzepte halten.

Update vom 5. Januar 2022, 14 Uhr: Omikron: Schutzmassnahmen unbedingt einhalten

Homeoffice- und Maskenpflicht

Schweizweit gilt eine vom Bundesrat beschlossene Homeoffice-Pflicht. Sämtliche Mitarbeitenden, welche nicht aus betrieblichen Gründen vor Ort arbeiten müssen, arbeiten zwingend zuhause. Die schweizweite Homeoffice-Pflicht gilt gemäss Bundesrat vorerst bis am 24. Januar 2022.

Schutzmassnahmen

Alle Mitarbeiter:innen, die nicht im Homeoffice arbeiten können, müssen die Schutzmassnahmen konsequent einhalten.

  • In Innenräumen, in denen sich mehr als eine Person aufhält, gilt eine strikte Maskenpflicht. Dies gilt unabhängig von der Raumgrösse auch am Arbeitsplatz sowie in Personalrestaurants und Pausenräumen.

  • Haltet Abstand. Dies gilt insbesondere auch in Pausenräumen – wo Mitarbeitende zusammenkommen, besteht die grösste Ansteckungsgefahr.

  • Lüftet die Räume regelmässig. Wo keine Fenster geöffnet werden können, bitte Türe(n) in regelmässigen Abständen offenlassen.

  • Wascht und desinfiziert eure Hände regelmässig.

  • Lasst euch testen, wenn ihr euch krank fühlt. Meldet euch im Verdachtsfall bei eurer Führungskraft und bleibt zuhause, falls ihr positiv seid.

Keine internen Zusammenkünfte

Interne Veranstaltungen sind grundsätzlich untersagt. Einzige Ausnahme bilden unabdingbare betrieblich relevante Sitzungen und Veranstaltungen. Diese sind durch die HR-Leitenden der Divisionen resp. der Konzernbereiche zu bewilligen. Alle anderen Treffen sind zwingend auf digitale Kanäle zu verlegen. Das Veranstaltungsverbot gilt vorerst bis am 24. Januar 2022.

2G-Regel mit Masken- und Sitzpflicht

In öffentlichen Restaurants und Elvetino-Speisewagen gilt die 2G-Regel (geimpft oder genesen) mit Maskenpflicht und Sitzpflicht bei der Konsumation. Personalrestaurants sind von der 2G-Regelung explizit ausgenommen. Es gelten weiterhin die bestehenden und zwingend einzuhaltenden Schutzkonzepte, welche z.B. das direkte Gegenübersitzen von zwei Personen verbieten.

Positive Fälle anonymisiert melden

Es ist weiterhin zwingend notwendig, dass alle Vorgesetzten positive Corona-Fälle anonymisiert melden. Dies ist neu via Forms möglich. So kann die SBB bei Hotspots vor Ort das Risiko überprüfen und allenfalls die Schutzkonzepte anpassen.

Vorgehen bei einer/einem MAIN mit bestätigter COVID-19-Infektion für die Vorgesetzten


Spezifische Fragestellungen

Detaillierte Antworten auf Fragen zu den Schutzmassnahmen, Quarantäneregelungen etc. findet ihr im Dokument „Frage/Antwort“ (Q&A). Dieses wird fortlaufend aktualisiert. Vorgesetzte können sich mit konkreten Fragen gerne an die HR-Beratung wenden.