Behindertengleichstellungsgesetz: Wo steht die SBB – und wie geht es weiter?

Am 1. Januar 2024 endete die 20-jährige Übergangsfrist für die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG). Was ist der aktuelle Stand? Was wurde bisher erreicht? Und was noch nicht? Dieser Artikel beantwortet die wichtigsten Fragen zum Thema.

Lesedauer: 5 Minuten

Das Thema in Kürze: Worum geht es im BehiG?

  • Das Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen trat am 1. Januar 2004 in Kraft.
  • Es hat zum Zweck, Benachteiligungen zu verhindern, zu verringern oder zu beseitigen, denen Menschen mit Behinderungen ausgesetzt sind.
  • Für den öffentlichen Verkehr bedeutet dies, dass Menschen mit Behinderungen diskriminierungsfrei reisen und sich möglichst autonom fortbewegen können. Dafür müssen Bahnhöfe, Züge und die Kundeninformation angepasst werden.
  • Weitere Informationen gibt es auf der SBB Webseite «Das Bundesgesetz zur Behindertengleichstellung BehiG».

Update vom 21. Juni 2024

Am 21. Juni 2024 hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) den Standbericht zur Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) mit Stand Ende 2023 publiziert. Daraus geht hervor, dass heute rund 80 Prozent aller Fahrgäste im Bahnverkehr barrierefrei reisen können.

Die SBB bietet seit Anfang 2024 an allen Bahnhöfen, an denen stufenloses Reisen nicht möglich ist, Überbrückungs- und Ersatzmassnahmen an. Dies in erster Linie in Form von Hilfe durch das Personal. Wo dies nicht möglich ist, weil der Zugang nur über Treppen erfolgen kann, gibt es neu Shuttle-Fahrdienste, welche die Reisenden zum nächsten barrierefrei zugänglichen Bahnhof befördern.

Das Contact Center Handicap der SBB ist die Anlaufstelle für alle Kundinnen und Kunden mit einer Behinderung im gesamten öV Schweiz. Es koordiniert Hilfestellungen durch das Personal und organisiert Shuttle-Fahrten für die gesamte Branche.

Nachfrage liegt bisher unter den Erwartungen

Bis Mitte Juni hat die SBB für den gesamten öffentlichen Verkehr rund 480 Shuttle-Fahrten organisiert, je rund die Hälfte für Haltestellen der Strasse und der Schiene. Zudem hat sie rund 28 000 Hilfestellungen durch Personal angeboten. Dies entspricht den Zahlen des Vorjahres – als die Hilfestelllungen noch nicht an allen Haltestellen und Bahnhöfen, sondern nur an Fernverkehrsbahnhöfen angeboten wurden.

Die Nachfrage nach den neuen Dienstleistungen liegt damit bisher unter den Erwartungen. Da erfahrungsgemäss jeweils mit der wärmeren Jahreszeit mehr Reisende mit Rollstuhl in ihrer Freizeit mit dem ÖV unterwegs sind, wird die SBB erst nach Ablauf des Jahres die Entwicklung der Nachfrage nach Hilfe durch das Personal und Shuttle-Fahrdiensten analysieren können.

Rückmeldungen für SBB wichtig

Das Contact Center Handicap nutzt die Erfahrungen der ersten Monate und geht den erhaltenen Kundenrückmeldungen nach, um den Reisenden einen guten und zuverlässigen Service zur Verfügung zu stellen. Auch zum Reisen im Rollstuhl mit dem umgebauten IC2000 hat die SBB in den vergangenen Monaten Rückmeldungen erhalten: Einzelne Fahrgäste konnten an gewissen Halten nicht mit dem Rollstuhl ein- und aussteigen. Die SBB hat die Bahnhöfe identifiziert und bietet auf Wunsch Hilfe an (siehe SBB News «Reisen im Rollstuhl mit dem umgebauten IC2000»).

Barrierefreiheit bleibt das Ziel

Die SBB bleibt weiter dran: Sie setzt das BehiG so bald wie möglich vollständig um. So wird sie noch rund 270 Bahnhöfe barrierefrei umbauen. Dafür ist sie auf ausreichende finanzielle Mittel aus den Leistungsvereinbarungen zwischen der SBB und dem Bund angewiesen.

Wo steht die SBB?

Die SBB hat bereits über eine Milliarde Franken investiert, um ihre Bahnhöfe, Züge, die Kundeninformation sowie ihre Dienstleistungen hindernisfrei zu machen. Und doch ist sie nicht am Ziel: Als Ende 2023 die Übergangsfrist für die Umsetzung des BehiG ablief, konnten erst rund 80 Prozent der Bahnkund:innen barrierefrei reisen. Das bedauert die SBB.

Konkret wurde Folgendes erreicht:

  • Bahnhöfe: Ende 2023 konnte an 463 Bahnhöfen stufenlos gereist werden. 271 Bahnhöfe werden nach 2023 baulich angepasst. An diesen Bahnhöfen werden Überbrückungsmassnahmen angeboten. An 30 SBB Bahnhöfen wären bauliche Lösungen nur mit einem unverhältnismässig grossen finanziellen Aufwand realisierbar. Deshalb erlaubt das Gesetz dort Ersatzmassnahmen bis die Bahnhöfe im ordentlichen Substanzerhalt baulich angepasst werden.
  • Fernverkehr: Auf den meisten Strecken ist mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung autonom barrierefrei benutzbar, auf einzelnen Verbindungen bestehen noch Einschränkungen. Für die Linien IC5 und IC51, auf denen aus fahrplantechnischen Gründen Neigezüge verkehren, hat das Bundesamt für Verkehr (BAV) der SBB eine Ausnahmebewilligung erteilt.
  • Regionalverkehr: Praktisch alle Züge sind barrierefrei zugänglich.
  • Digitale Kundeninformation: Die SBB hat die Vorgaben umgesetzt und die Kundeninformation verbessert, ein Beispiel dafür ist die SBB Inclusive App.

Warum ist die SBB 20 Jahre nach Inkrafttreten des BehiG noch nicht weiter?

Einerseits hat sich die Umsetzung aufgrund vieler Abhängigkeiten als komplexer erwiesen als anfangs geplant. Andererseits haben präzisierte Anforderungen an barrierefreie Bahnhöfe dazu geführt, dass die SBB mehr Bahnhöfe umbauen muss als ursprünglich angenommen – anstatt 150 Bahnhöfe über 400 (von 764).

Wie geht es jetzt weiter?

Die SBB setzt das BehiG so bald wie möglich vollständig um. Der Umbau der noch nicht konformen Bahnhöfe dauert voraussichtlich bis Mitte der 2030-er Jahre. Die SBB ist dabei im Wesentlichen von den gesprochenen finanziellen Mitteln des Bundes abhängig.

Was änderte sich per Anfang 2024 für Reisende mit einer Behinderung?

Seit Anfang 2024 bietet die SBB an allen noch nicht umgebauten Bahnhöfen Überbrückungs- bzw. Ersatzmassnahmen an. Das Contact Center Handicap der SBB hilft, Reisen im öffentlichen Verkehr zu planen. Es wurde gezielt ausgebaut und steht neu Kundinnen und Kunden aller Transportunternehmen als Anlaufstelle zur Verfügung.

An allen nicht autonom nutzbaren Bahnhöfen unterstützt das Bahnpersonal mit einer Voranmeldefrist von einer Stunde beim Ein- und Aussteigen. Ist der Bahnhof nicht treppenfrei zugänglich, können Reisende mit einer Gehbehinderung bis spätestens zwei Stunden vor Abfahrt telefonisch einen Shuttle-Fahrdienst zur nächsten zugänglichen Haltestelle anfordern. Empfehlenswert ist, sich so früh wie möglich zu melden.

Seit 1. Januar 2024 können Reisende mit einer Mobilitätseinschränkung ihre Reise nicht nur telefonisch, sondern auch digital anmelden – dies mit dem neuen Anmelde- und Informationssystem für assistierte Mobilität (AMO). Kund:innen im Rollstuhl oder mit Rollator können sich über die SBB Webseite SBB Webseite «Reisen mit eingeschränkter Mobilität» anmelden. Einzig die neuen Shuttle-Fahrdienste können in einem ersten Schritt nur telefonisch angefordert werden.

Kundinnen und Kunden mit eingeschränkter Mobilität können sich via Onlinefahrplan (sbb.ch und SBB Mobile) umfassender über die Barrierefreiheit der Haltestellen und angebotene Ersatz- oder Überbrückungslösungen informieren. Sie sehen, ob und welche Hilfestellung für jeden Abschnitt einer Reise nötig ist.