Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr aufgehoben
Der Bundesrat hat am 30. März 2022 die Aufhebung der letzten Corona-Massnahmen per 1. April 2022 definitiv bestätigt. Damit entfällt auch die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr.
Wie entwickelt sich die Nachfrage bei der SBB?
Während der Corona-Pandemie hat die SBB die Entwicklung der Personenkilometer aufgrund der ausserordentlichen Situation monatlich publiziert. Nun publiziert sie diese Daten wieder jeweils mit dem Jahresabschluss auf dem SBB Statistikportal. Die Litra (Ligue suisse pour l’organisation rationnelle du trafic) publiziert in ihrem Quartalsreporting jeweils die Zahlen zur Entwicklung des Personen- und Güterverkehrs auf der Schiene.
Keine Zertifikatspflicht mehr in SBB Restaurants und Bistros, Maskenpflicht in Reisezentren, Schalterbereichen und Einkaufspassagen aufgehoben
Der Bundesrat hat bereits am 16. Februar 2022 weitgehende Lockerungen der Corona-Massnahmen beschlossen. Damit gilt in den SBB Restaurants und SBB Bistros seit dem 17. Februar 2022 keine Zertifikatspflicht mehr. Aufgehoben ist auch die Maskenpflicht in den Reisezentren, Schalterbereichen und Einkaufspassagen der Bahnhöfe, das freiwillige Tragen von Masken in diesen Bereichen ist selbstverständlich möglich.
Mit der Aufhebung der Homeoffice-Pflicht rechnet die ÖV-Branche mit einem Anstieg der Fahrgastzahlen.
Informieren Sie sich über die Angebote der SBB Bahngastronomie.
Moderne Klimaanlagen schützen Reisende und Personal
Eine gute Luftzirkulation und auch Frischluftzufuhr wird grundsätzlich durch die Lüftung sichergestellt. Die modernen Klimaanlagen sorgen dafür, dass die Luft in den Zugabteilen im Schnitt 6 bis 10 Mal pro Stunde komplett mit Aussenluft erneuert wird.
Sind Klimaanlagen und Heizungen in Zügen ein Übertragungsrisiko?
Nein. Arbeitsmedizinische Abklärungen, in Rücksprache mit dem Bundesamt für Gesundheit (BAG), haben ergeben, dass es gemäss aktuellem Wissensstand keine Anhaltspunkte für eine Übertragung des Coronavirus über Klimaanlagen und Lüftungen gibt.
Die Luft in unseren Waggons wird mehrmals pro Stunde komplett ausgetauscht. Bei modernen Fahrzeugflotten wie den FLIRT-Fahrzeugen wird der Aussenluftvolumenstrom über den Besetzungsgrad an Fahrgästen geregelt. Im Detail: Die in die Fahrgastbereiche eingebrachte, konditionierte Zuluft besteht aus Um- und Aussenluftanteilen. Die Quantität der Aussenluftvolumenströme basiert dabei auf den Vorgaben europäischer Standards. Der Aussenluftvolumenstrom pro Person beträgt dabei in Abhängigkeit von der Aussenlufttemperatur sowie Personenbesetzung zwischen 10 bis 15 Kubikmeter pro Stunde und Person. Die Zuluft in den Fahrgasträumen wird alle zwei bis drei Minuten sowie die Aussenluft alle vier bis sieben Minuten erneuert.
Diese Kennzahlen zeigen anschaulich, dass für ausreichende Durchlüftung, Luftaustausch und Verdünnungseffekte über die Klimaanlagen gesorgt wird. Im Vergleich dazu liegen Luftwechselkoeffizienten in klimatisierten Gebäuden mit zwei bis fünf Luftwechseln pro Stunde bei wesentlich niedrigeren Werten.
Die Aussen- als auch Umluftanteile in den Klimaanlagen werden durch Luftfilter der Kategorie ISO Coarse gemäss ISO 16890 gereinigt. Die Vorgabe zur Wahl der angewendeten Luftfilterart basiert ebenfalls auf der Vorgabe von europäischen Standards. Die SBB tauscht diese Filter alle 90 Tage aus.
Sind die CO2-Werte in den Zügen zu hoch?
Die SBB führt regelmässig eigene Messungen mit kalibrierten Messgeräten und klar definierten Randbedingungen durch. Die nach diesen akkreditierten Prüfverfahren gemessenen CO2-Konzentrationen liegen gemäss den gesetzlichen und normativen Vorgaben des Bahnbetriebs im zulässigen Bereich.
Es sind bei allen klimatisierten Zugtypen Sensoren in die Klimaanlagen eingebaut, welche die CO2-Konzentration kontinuierlich erfassen, überwachen und regulieren. Die CO2-Konzentration in der Luft verändert sich sehr dynamisch und hängt von verschiedenen Faktoren und Einflussgrössen ab. Sobald der CO2-Gehalt steigt, reagieren die Klimaanlagenregelungen und passen die Zufuhr der Frisch-/Aussenluftanteile an. Dieser Ausgleich kann teilweise einige Minuten dauern.
Die in einem akkreditierten Prüfverfahren gemessenen Werte bestätigen dies: Mit einem kalibrierten Handmessgerät wurden Werte gemessen, die sich in einem normalen bis genügenden (750ppm und 1400ppm), und somit nicht gesundheitsgefährdenden Bereich bewegten. In sehr wenigen Fällen wurden für wenige Minuten CO2-Konzentrationsanstiege auf Werte von 1700-1860ppm ermittelt. Dabei zeigte sich, dass die Klimaanlagenregelungen rasch reagierten und durch Öffnen der Aussenluftklappen die Zufuhr der Frisch-/Aussenluftanteile angepasst haben. So wurden innerhalb weniger Minuten wieder tiefere CO2-Konzentrationen erreicht.
Die Messungen wurden in Zügen auf verschiedenen Strecken, bei unterschiedlicher Belegung, an verschiedenen Orten im Zug und an unterschiedlichen Tagen durchgeführt.
Da ein Teil der Luft durch gute Filter rezirkuliert wird, ist CO2 nach Ansicht der Wissenschaft kein gutes Mass für die Luftqualität. Für mehr Informationen zu Filter siehe Frage oben.
Wie ist die Bilanz der SBB zur Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr?
Die Maskenpflicht im ÖV galt während einer Zeit von rund 21 Monaten. Die Reisenden haben die Maskenpflicht während dieser Zeit grösstenteils konsequent eingehalten. Die Unternehmen des öffentlichen Verkehrs bedanken sich bei ihren Kundinnen und Kunden für diese Disziplin.