Die SBB ist wegen der Coronakrise in einer ernsten finanziellen Situation. Als Service-Public-Unternehmen hat sie während des Lockdowns das Grundangebot aufrechterhalten. Gleichzeitig brachen die Einnahmen ein. Ende April hat die SBB Sofortmassnahmen lanciert, um die internen Kosten laufend zu reduzieren; so ein Einstellungsstopp in den Verwaltungsbereichen und Abbau von Zeitguthaben. Ausserdem hat die SBB anfangs April Kurzarbeit für Betriebsbereiche von Personenverkehr und Infrastruktur beantragt, die aufgrund Corona einen Arbeitsausfall von mindestens 10 Prozent auswiesen. Für die SBB haben die zuständigen Behörden den Antrag abgelehnt. Gegen diesen Entscheid erhebt die SBB Einsprache. Aus Sicht der SBB braucht es eine rechtliche Klärung, ob sie in eigenwirtschaftlichen Bereichen nicht doch bezugsberechtigt ist. Denn die SBB und ihre Mitarbeitenden haben in den vergangenen 20 Jahren rund 1 Milliarde Franken an Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.
In den abgeltungsberechtigten Bereichen wird die SBB als eines von vielen ÖV-Unternehmen Unterstützung vom Bund erhalten, die Vernehmlassung dazu läuft. In den eigenwirtschaftlichen Bereichen Fernverkehr und Immobilien muss die SBB die Ertragsausfälle selbst decken, auch wenn sie umfangreiche Kulanzmassnahmen umgesetzt hat. Im Personenverkehr haben die ÖV-Unternehmen Abo-Kundinnen und -Kunden mit rund 100 Millionen Franken entschädigt . Und bei Immobilien unterstützt die SBB Geschäftsmieter mit Mietzinsreduktionen im Umfang von rund 30 Millionen Franken.