Verschiedenen Medien berichten seit dem 15. Februar 2023 über ein neues Kundenfrequenzmesssystem, das die SBB beschaffen will. Dabei kursieren Falschaussagen. Fakt ist: Die Daten werden anonymisiert erfasst, es findet keine Verknüpfung mit Personendaten statt und es wird keine Gesichtserkennung eingesetzt. Welche Technologie zum Einsatz kommt, ist noch offen.
Die SBB steht mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) schon lange im Kontakt. Es wird nichts beschafft und eingesetzt, dass nicht datenschutzkonform ist. Die SBB wird sämtlichen Forderungen des Datenschutzbeauftragten vor Einführung des neuen Systems nachkommen. Es stimmt nicht, dass der EDÖB erst durch den K-Tipp auf das Projekt aufmerksam wurde, die SBB steht schon lange mit ihm in Kontakt. Hingegen verlangt der EDÖB eine Datenschutzfolgen-Abschätzung, dieser Forderung wird die SBB selbstverständlich vor Einführung des neuen Systems nachkommen.
Die SBB hat bereits heute ein Kundenfrequenzmesssystem im Einsatz. Seit mehr als zehn Jahren erfasst die SBB an grösseren Bahnhöfen in der Schweiz die Anzahl der Bahnhofbenutzer:innen. Dabei werden keine persönlichen Daten erfasst. Mit dem Kundenfrequenzmesssystem sind keinerlei Rückschlüsse auf Einzelpersonen möglich, der Datenschutz wird jederzeit sichergestellt.
Mit Hilfe der Zähldaten können Reinigungsintervalle, Informationsanzeigen, Sitzgelegenheiten und Verkaufsangebot optimiert und sich ändernden Benutzerzahlen und/oder -bedürfnissen angepasst werden. Auch können die Daten für die Dimensionierung von Durchgängen bei Umbauprojekten und für Personenflussstudien zur Vermeidung von Hindernissen und Engpässen genutzt werden.
Das neue Messsystem soll Gleiches leisten, aber aufgrund neuer technischer Möglichkeiten mit einer besseren Qualität und in einem höheren Detaillierungsgrad. Das bedeutet:
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Mit den anonymisierten Zähldaten kann die SBB Bedürfnisse von Reisenden und Passant:innen besser erkennen, den Service für Kund:innen verbessern und die Sicherheit in den Bahnhöfen weiter steigern.
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Die «Person-ID» hat nichts mit der Person zu tun, sondern ist eine rein technische Nummerierung. Sie lässt also keinerlei Rückschlüsse auf einzelne Personen zu. Es gibt keine Verknüpfung mit Daten, welche Rückschlüsse auf die Person zulassen, keine Verknüpfung mit SwissPass oder Mobile-Apps. Es wird keine Gesichtserkennung eingesetzt. Der Datenschutz ist gewährleistet.
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In den Ausschreibungsunterlagen wird ausdrücklich verlangt, dass die Anbieter zu gewährleisten haben, dass sie das Datenschutzgesetz einhalten und beschreiben müssen, wie sie es tun.
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Die SBB steht mit dem Eidgenössischen Datenschutzbeauftragten (EDÖB) schon lange im Kontakt. Fakt ist: Es wird nichts beschafft und eingesetzt, dass nicht datenschutzkonform ist. Sie wird sämtlichen Forderungen des Datenschutzbeauftragten vor Einführung des neuen Systems nachkommen.
Präzisierung der Simap-Ausschreibung
Die Formulierungen in den Ausschreibungsunterlagen der SBB vom 3. Februar 2023 sind sehr technisch. Dies bot Raum für Missverständnisse und Fehlinterpretationen. Aus diesem Grund wird die SBB die Unterlagen mit einer Klarstellung und Präzisierung (PDF, 127 KB) ergänzen. Diese ist auf Simap ab dem 23. Februar 2023 verfügbar. Darin hält sie fest, was das Ziel des Beschaffungsprojekts ist und wie der Datenschutz sichergestellt wird.
In der Berichterstattung zum neuen Kundenfrequenzmesssystem der SBB kursieren Falschaussagen. Im Interview «Keine Gesichtserkennung in den Bahnhöfen» beantwortet Alexis Leuthold, Leiter Bewirtschaftung bei SBB Immobilien, die wichtigsten Fragen und erklärt, was die SBB mit dem neuen Kundenfrequenzmesssystem erreichen will.