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Was bringen Bodycams und warum setzt sie die Transportpolizei ein?
Was bringen Bodycams und warum setzt sie die Transportpolizei ein?

Seit September 2024 sind die Polizistinnen und Polizisten der SBB Transportpolizei mit Bodycams ausgestattet und tragen damit zur Erhöhung der Sicherheit in den Zügen und Bahnhöfen bei. Was bedeutet das für die Reisenden?

Fujane Shahin (Text)Milena Steiner (Fotos)

Das Thema in Kürze
  • Die Sicherheit der Kundinnen und Kunden sowie der Mitarbeitenden hat oberste Priorität für die SBB.
  • Um die Sicherheit weiter zu erhöhen, führte die Transportpolizei im September 2024 Bodycams für ausgebildete Polizistinnen und Polizisten ein. Das Zwischenfazit nach einem halben Jahr ist positiv: Seit der Einführung der Bodycam ist die Häufigkeit von Tätlichkeiten gegenüber Polizistinnen und Polizisten im Vergleich zur Vorjahresperiode um 25 Prozent zurückgegangen. Zudem konnte gemäss einer internen Umfrage bei knapp zwei Dritteln der angehaltenen Personen allein durch das Ankündigen einer Aufnahme eine Deeskalation erreicht werden. Ein abschliessendes Fazit zur Einführung der Bodycams wird nach einem Jahr möglich sein.
  • Bodycams können der Abschreckung von potenziellen Täterinnen und Täter, der Deeskalation von Konflikten sowie, wenn nötig, der Aufzeichnung zur Beweissicherung dienen und so zur Sicherheit im öffentlichen Verkehr beitragen.
  • Es kommt zu keiner Überwachung der Reisenden oder Mitarbeitenden. Bodycams werden situationsbezogen durch die Polizistin oder den Polizisten aktiviert, was deutlich erkennbar ist. Ebenso können sie auf Wunsch der zu kontrollierenden Person aktiviert werden.
Warum stattet die SBB Transportpolizei ihre Polizistinnen und Polizisten mit Bodycams aus?

Bodycams dienen der Deeskalation von Konflikten und, wenn nötig, zur Beweissicherung. Ihr Einsatz kann das Sicherheitsgefühl von Kundinnen und Kunden sowie Mitarbeitenden erhöhen und dient dem Eigenschutz der Polizistinnen und Polizisten. Bodycams sind ein wichtiger Schritt zur Modernisierung der Ausrüstung der Polizistinnen und Polizisten im täglichen Einsatz.

Woran erkenne ich, dass die Polizistin oder der Polizist mit einer Bodycam ausgerüstet ist?

Die Bodycams vorne an der Sicherheitsweste sind mit einem gelben Schriftzug «Video & Audio» gekennzeichnet.

Werde ich im Zug oder an den Bahnhöfen aufgenommen, wenn die Polizist:innen der Transportpolizei vorbeigehen?

Nein, die Bodycam zeichnet nicht durchgehend auf, sondern wird situationsbezogen durch die Polizistinnen und Polizisten manuell aktiviert. Dabei kündet die Polizistin oder der Polizist den Einsatz mündlich an, sofern es die Situation erlaubt. Auch am Blinken der roten Lichter der Bodycam und einem Signalton wird die Auslösung erkennbar.

Wie funktionieren die Bodycams? Wie sehe ich, dass die Bodycam aufnimmt?

Die Bodycams, die bei der Transportpolizei im Einsatz sind, nehmen Ton und Bild auf. Sie laufen nicht durchgehend, sondern müssen manuell aktiviert werden. Die Polizistin oder der Polizist kündigt – sofern es die Situation erlaubt – den Einsatz mündlich an. Bei Auslösung der Bodycam blinken die an der Vorderseite des Gehäuses platzierten Lichter rot, und ein Signalton ertönt.

Tragen alle Polizistinnen und Polizisten der Transportpolizei Bodycams?

Jede Patrouille der Transportpolizei wird mit mindestens einer Bodycam ausgestattet sein.

Kann ich die Aktivierung der Bodycam bei einer Kontrolle verlangen?

Ja, wenn Sie kontrolliert werden, können Sie die Aktivierung der Bodycam verlangen.

Wie lange und wo werden die Aufnahmen gespeichert?

Die sensiblen Videodaten werden unter Berücksichtigung der Anforderungen der SBB Cyber-Security auf Servern der SBB in der Schweiz gesichert. Der Zugriff auf die Videodaten zu Beweiszwecken ist einzig spezialisierten Fachpersonen der Transportpolizei vorbehalten.

Die Aufzeichnungen werden nach einer Frist von 100 Tagen endgültig gelöscht, sofern keine untersuchungsbehördliche Anforderung vorliegt. Jede Löschung wird dokumentiert.

Wer kann auf die Aufnahmen zugreifen? Können Aufnahmen bearbeitet oder gelöscht werden?

Nur die Untersuchungsbehörden (Polizei und Staatsanwaltschaft) können die Herausgabe von aufgezeichneten Videodaten innert 100 Tagen verlangen.

Während dieser Frist ist keine Bearbeitung oder Löschung der Daten durch die Fachpersonen der Transportpolizei möglich.

Bodycam
Quelle: SBB/CFF/FFS
Mehr erfahren über die Transportpolizei

Interessieren Sie sich für den Tätigkeitsbereich der Transportpolizei? Auf der SBB Seite «Polizist:in SBB Transportpolizei» finden Sie mehr Informationen zum Beruf.

Sollten Sie sich im Zug oder Bahnhof unwohl fühlen oder eine Beobachtung machen, kontaktieren Sie die Transportpolizei unter der Notfallnummer 0800 117 117.

Das Fazit nach einem Jahr Bodycam

Die SBB zieht nach einem Jahr der Einführung der Bodycams bei der Transportpolizei ein positives Fazit:

  • Die Anzahl Tätlichkeiten gegenüber Polizistinnen und Polizisten ist im Vergleich zur Vorjahresperiode deutlich um 11 Prozent zurückgegangen. Das ist ein Erfolg, auch wenn der Rückgang weniger stark ausfällt als im ersten Halbjahr. Denn im gleichen Zeitraum sind Belästigungen und Drohungen gegenüber der Transportpolizei gestiegen, mutmasslich aufgrund der zahlreichen Events im Sommer.
  • Bei fast der Hälfte der angehaltenen Personen konnte durch das Ankündigen einer Aufnahme eine Deeskalation des Konflikts erreicht werden.
  • Rund 90 Prozent der Polizistinnen und Polizisten bewerten die Bodycam aufgrund der gemachten Erfahrung als sinnvolles Einsatzmittel.

Vor diesem Hintergrund möchte die SBB den Einsatz von Bodycams auf freiwilliger Basis auch bei Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleitern testen. Ziel dieses Pilots wäre es, Erfahrung zu sammeln, wie Bodycams die Sicherheit des Zugpersonals beitragen. Bevor die SBB dieses Vorhaben konkretisiert kann, sind noch rechtliche und datenschutzrechtliche Fragen zu klären.

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