Antworten zum tödlichen Arbeitsunfall eines Chefs Kundenbegleitung

Heute fand die Gedenkfeier im Hauptbahnhof Zürich zum tödlichen Unfall mit einer Schweigeminute statt. Der Unfall wirft Fragen auf. Erste Antworten dazu.

Lesedauer: 3 Minuten

Der Unfall hat die Mitarbeitenden der SBB aufgewühlt und tief betroffen gemacht. Der Trauerfamilie wünschen alle Mitarbeitenden viel Kraft in diesen schweren Stunden. Die Untersuchung zum Unfallhergang läuft und wirft Fragen auf. Erste Antworten dazu.

Spart die SBB bei der Sicherheit?

Der Vorfall trifft die gesamte SBB sehr und verpflichtet, bei der Sicherheit weiterhin keine Kompromisse einzugehen. Die SBB unternimmt alles, damit Reisende und Mitarbeitende stets sicher sind. Sicherheit hat für die SBB immer oberste Priorität. Der Vorwurf, dass bei der Sicherheit gespart werde, stimmt nicht.

Was unternimmt die SBB, um den Unfall aufzuklären?

Die SBB unternimmt alles, um zusammen mit den untersuchenden Stellen diesen tragischen Unfall aufzuklären und eine Wiederholung auszuschliessen. Die SBB macht bei allen Türen des Wagentyps EW IV in den kommenden Wochen eine zusätzliche Kontrolle. Die Kontrolle erfolgt, wenn die Wagen das nächste Mal in eine Serviceanlage kommen. Weiter wird auch der Abfertigungsprozess überprüft.

Hat die SBB bei der Türkontrolle Kompromisse gemacht?

Bereits heute prüft die SBB bei allen Personenwagen alle sieben bis zehn Tagen sämtliche Türen auf ihre Funktionalität. Da Türen sicherheitsrelevant sind, werden sie bei einer Störungsmeldung abgetrennt, geschlossen und «bezettelt». Bei nächster Gelegenheit werden sie repariert.

Muss der Wagentyp EW IV ausser Betrieb genommen werden?

Gemäss dem jetzigen Wissensstand ist es nicht nötig, alle 493 EW IV ausser Betrieb zu nehmen, bis die Sofortkontrollen der Türen ausgeführt worden sind. Die untersuchenden Stellen und die SBB gehen von einem Einzelfall aus, bei dem mehrere Faktoren zusammengekommen sind. Deswegen sind die beschlossenen Sofortmassnahmen ausreichend. Zusätzlich könnte der Bahnbetrieb ohne diese Wagen nicht aufrecht erhalten werden. So werden die EW IV voraussichtlich noch bis in die 2030er-Jahre im Einsatz sein – ab den 2020ern nur noch als «Päckli»/Module zusammen mit IC2000. Entsprechend werden dann noch rund 200 Fahrzeuge im Einsatz stehen. Die Zeitspanne ist unabhängig von den Verzögerungen beim FV-Dosto.

Kann dieser Unfall auch bei anderen Zugtypen vorkommen?

Neben den EW IV haben auch alle anderen älteren Zugtypen (und damit eine Mehrheit der SBB Züge und Wagen) zwar kein technisches System, das die Abfahrt verhindert, wenn noch nicht alle Türen geschlossen sind. Es gibt aber ein seit Jahrzenten bewährtes Regime: Bei geschlossenen beziehungsweise eingefahrenen und verriegelten Einstiegstüren und Schiebetritten meldet die sogenannte Türrückmeldeschlaufe dies in den Führerstand. Die Türschliesstaste (leuchtet bei offenen Türen) auf dem Führertisch erlischt. Der/die Lokführer/in darf nun abfahren, sofern es die betrieblichen Bedingungen erlauben.

Dürfen Züge mit sicherheitsrelevanten Schäden fahren?

Falls der Mangel dank anderweitiger Vorkehrungen nicht sicherheitsrelevant ist, darf das Fahrzeug aus der Instandhaltung dem Betrieb übergeben werden.

Zwei Beispiele dazu:

  1. Ein Zug mit defekter Neigetechnik kann gemäss Vorschriften trotzdem sicher verkehren, wenn die Geschwindigkeit reduziert wird.

  2. Eine Fensterscheibe hat einen Riss oder Sprung. Wird die Scheibe mit einer Folie abgeklebt, darf der Zug mit reduzierter Geschwindigkeit (160 statt 200 km/h) sicher verkehren.

Die begründeten Fälle, in denen dies erlaubt ist, sind in einer Arbeitsanweisung für die betroffenen Mitarbeitenden klar und abschliessend festgehalten. Der Entscheid, ob ein entsprechender Zug für den Betrieb freigegeben wird, fällt der/die Schichtleiter/in der Serviceanlage. Diese Mitarbeitenden sind entsprechend geschult. Der sicherheitsrelevante Mangel muss für Lokführer und KundenbegleiterInnen klar festgehalten werden.

Wurde dieses Vorgehen an der besagten Tür angewandt?

Mit Bezug auf den vorliegenden Fall: Wäre der Defekt des Einklemmschutzes bereits bei der letzten Kontrolle des Wagens am 31. Juli bestanden (was nicht der Fall war), hätte der Wagen gemäss dieser Weisung mit verschlossener und «bezettelter» Tür in Betrieb genommen werden dürfen.

Andreas Meyer im Interview:

Quelle: SBB CFF FFS

Gedenkminute im Hauptbahnhof Zürich.

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