Coronavirus: Archiv von Februar bis September 2020

Die Coronavirus-Pandemie stellt den privaten und beruflichen Alltag auf den Kopf. Die Gesundheit der SBB Mitarbeitenden hat oberste Priorität. Dieser Newsbeitrag liefert euch alle relevanten Informationen von Februar bis September 2020.

Lesedauer: 91 Minuten

Update 25.09.2020, 10.15 Uhr: Quarantäne: Was bei berufsbedingten Reisen und Wohnsitz im Ausland zu beachten ist

Generell gilt:

Mitarbeitende müssen bei privaten Reisen ins Ausland die notwendigen Abklärungen treffen, damit die Reise nicht zu einer Einschränkung der Berufstätigkeit führt.

Mitarbeitende mit Wohnsitz im Ausland müssen sich über die Quarantäneanordnungen der zuständigen Behörden erkundigen. Falls die Quarantäneanordnungen zu Einschränkungen der Berufstätigkeit führen, kontaktieren sie umgehend ihre Führungskraft und besprechen das Vorgehen.

Berufliche Reisen in Risikogebiete gemäss BAG Liste

Wer aus beruflichen Gründen zum Transport von Gütern oder Personen in Risikogebiete reist, muss bei Rückkehr in die Schweiz nicht in Quarantäne. Die Mitarbeitenden tragen das von der SBB zur Verfügung gestellte Formular «Arbeitsbestätigung für grenzüberschreitende Dienstreisen» auf sich.

Mitarbeitende mit Wohnsitz in Risikogebieten gemäss BAG Liste

  1. Die Führungskräfte prüfen, ob die Tätigkeit des betroffenen Mitarbeitenden für die SBB notwendig und unaufschiebbar ist. Darunter fällt alles, was für den Bahnbetrieb notwendig ist, insbesondere die betrieblichen Tätigkeiten und Funktionen im Unterhalt. Die Führungskräfte bestätigen dies mit dem Formular «Bestätigung beruflich notwendig und unaufschiebbaren Tätigkeiten». Die Mitarbeitenden sind mit dieser Bestätigung von der Quarantäne ausgenommen.
  2. Ist Homeoffice möglich, arbeiten die Mitarbeitenden nach Rücksprache mit der Führungskraft zuhause.

Reisen nach Deutschland aus Schweizer Kantonen, die als Risikogebiete gelten

  1. Bei beruflichen Reisen nach Deutschland:
    Wer aus beruflichen Gründen zum Transport von Personen oder Gütern nach Deutschland reist, muss in Deutschland nicht in Quarantäne. Die Mitarbeitenden tragen das von der SBB zur Verfügung gestellte Formular «Arbeitsbestätigung für grenzüberschreitende Dienstreisen» auf sich.
  2. Mitarbeitende mit Wohnsitz in Deutschland:
    Baden-Württemberg und Bayern sehen Ausnahmen von der Quarantäne vor für Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die weniger als 48 Stunden ausserhalb Deutschlands waren und für Personen, die mit triftigem Reisegrund in die Bundesländer einreisen. Ein triftiger Reisegrund ist auch der Besuch des Lebenspartners, die Betreuung von Angehörigen und weitere soziale Gründe.

Bei Unklarheiten wendest du dich bitte an deine Führungskraft.

Update 23.9.2020, 13.00 Uhr: Verschärfung der Massnahmen im Kanton Waadt – Abstand in Personalrestaurants wieder auf 1,5 Meter

Die SBB verfolgt die Entwicklung von Covid-19 genau und ist in engem Austausch mit den Behörden. Der Kanton Waadt weist aktuell deutlich höhere Fallzahlen auf. So wurde dort kürzlich das flächendeckende Tracing aufgehoben. Dadurch steigt das Ansteckungsrisiko weiter an. Die SBB hat daher entschieden, im Kanton Waadt zusätzliche Massnahmen wie beispielsweise die Einhaltung des Abstands von 1,5 Meter in Personalrestaurants und zusätzlich schützenden Plexiglaswänden einzuführen. Die Resultate des verbindlichen Covid-Meldeprozesses weisen die Personalrestaurants als einen der Orte für eine mögliche Infektionsquelle und anschliessend als Ursache von Quarantänen aus.

Vor dem Hintergrund, dass auch im Rest der Schweiz die Fallzahlen ansteigen, wird in allen Personalrestaurants ab Montag, 28. September 2020 wieder auf das Reissverschlussprinzip umgestellt. Das bedeutet, dass man sich am Vierertisch nicht direkt, sondern schräg gegenübersitzt. Bitte beachtet, dass in allen Aufenthalts- und Pausenräumen immer der Abstand von 1,5 Meter einzuhalten ist. Vielen Dank, dass ihr diese Massnahmen zum Schutz von uns allen mittragt.

Update 23.9.2020, 15.00 Uhr: Jetzt vor Grippe schützen – Verhalten in der Herbst- und Wintersaison

Jetzt vor Grippe schützen.

Der kommende Winter wird eine besondere Herausforderung, denn die Symptome von Covid-19 und einer saisonalen Grippe lassen sich kaum unterscheiden. Deshalb empfiehlt die SBB ihren Mitarbeitenden die Grippeimpfung. Sie hilft zwar nicht gegen Covid-19, ist aber trotzdem sinnvoll. Einerseits kann die Anzahl Selbstisolationen reduziert werden und andererseits werden die Risikogruppen nicht zusätzlich durch eine mögliche Grippe-Infektion belastet. Die Impfung wird auch Mitarbeitenden mit regelmässigem direkten Kundenkontakt empfohlen. Die Grippeimpfzeit beginnt jeweils ab Mitte Oktober.

Auch dieses Jahr beteiligt sich die SBB an den Kosten für die Grippeimpfung. Wer sich bis Ende Dezember impfen lässt, erhält einen Zuschuss von 30 Franken. Nach der Impfung bei deinem Hausarzt, einer Impfpraxis oder einer Impfapotheke, kannst du dir die Kostenbeteiligung über eSpesen im ERP-Portal zurückerstatten lassen. Den durch die medizinische Person unterschriebenen Bon scannst du ein und legst diesen als Anhang bei.

Den Impf-Bon wie auch weitere Informationen und Links findest du im Intranet unter dem Suchbegriff «Impfungen» -> Grippeimpfung.

Grippesaison im Anmarsch: Verhalten bei Symptomen

Mit der kommenden Herbst- und Wintersaison werden sich Husten, Fieber und weitere saisonal bedingte Erkältungssymptome häufen. Die Symptome lassen sich nicht von denen von Covid-19 unterscheiden. Es muss Ziel sein, die Anzahl der Covid-19-Infektionen so tief wie möglich zu halten, um den Betrieb aufrechtzuerhalten. Nach Rücksprache mit dem BAG bleibt das Vorgehen bei Symptomen jedoch gleich wie bisher. Deswegen hält sich die SBB strikt an die Vorgaben des BAG und empfiehlt allen Mitarbeitenden bei allfälligen Symptomen nachdrücklich folgendes Verhalten:

  • Bei Symptomen (Fieber/-gefühl, Halsschmerzen, meist trockenem Husten, Kurzatmigkeit, Muskelschmerzen, plötzlicher Verlust des Geruchs- und/oder Geschmackssinns) bleibe zuhause und mach den Coronavirus-Check (BAG). Halte dich an die Empfehlungen und lasse dich gegebenenfalls testen.

  • Informiere den Hausarzt und deine Führungskraft. Reiche bei mehr als drei Krankheitstagen ein Arztzeugnis ein. In Absprache mit der Führungskraft kann ein Arztzeugnis zu einem späteren Zeitpunkt zugestellt werden. Dieses Vorgehen ist insbesondere bei einer nachweislichen Überlastung des Gesundheitssystems anzuwenden.

  • Bei einer bestätigten Covid-Infektion müssen die Anweisungen im Merkblatt «Vorgehen bei einer/einem MAIN mit bestätigter COVID-19 Infektion für die Vorgesetzten» durch deinen Vorgesetzten befolgt werden.

  • Hast du den Test gemacht und wartest auf dein Resultat: Bleib weiterhin zuhause.

  • Wenn Homeoffice möglich ist, wird in der Quarantäne weitergearbeitet und die Zeit wie üblich erfasst. Falls Homeoffice nicht möglich ist, muss die Abwesenheit mit dem Code «Quarantäne» (SAP Code 0220) erfasst werden. In diesem Fall ist die behördliche Quarantäneanordnung der Führungskraft nach deren Erhalten umgehend zuzustellen.

  • Falls eine Person in deinem Haushalt Symptome zeigt, soll sie den Coronavirus-Check machen. Du musst deinen Gesundheitszustand überwachen und dich strikt an die Hygiene- und Verhaltensregeln halten. Auch hier gilt bei Symptomen zuhause zu bleiben und ebenfalls den Check zu machen. Wird die Person im gleichen Haushalt positiv auf das Coronavirus getestet, befolge die Anweisungen des Kantonsarztes.

Hygienemassnahmen doppelt wichtig

Unabhängig davon, ob du Symptome zeigst, so sind die Hygiene- und Schutzmassnahmen doppelt wichtig. Es gelten nach wie vor alle Hygiene- und Verhaltensmassnahmen gemäss den Vorgaben des BAG: Regelmässig Hände waschen, Hände desinfizieren falls Hände waschen nicht möglich ist und unbedingt Masken tragen, wenn die Distanzregeln von 1,5 Meter nicht eingehalten werden können. Die Distanzregeln müssen auch mit deinen Teammitgliedern eingehalten werden.

Update 15.9.2020, 11.00 Uhr: Kontrollen im Büro

Fachpersonen von HR werden in den nächsten Wochen deinen Büro-Standort besuchen und die Anwendung des Schutzkonzepts vor Ort überprüfen. Bei Fragen stehen die Fachpersonen ebenfalls zur Verfügung.

Mitte Juli wurde die Auslastung in den Bürogebäuden erhöht, so dass täglich 50 Prozent der Teammitglieder vor Ort sein können. Dies soll kombiniert mit «work anywhere» (speziell Homeoffice) bis mindestens Ende Jahr beibehalten werden. Dazu muss jedoch zwingend das Schutzkonzept Büroarbeitsplatz eingehalten werden. Allen voran sind die wichtigsten Massnahmen nicht zu vergessen: Einhalten vom Mindestabstand von 1,5 Meter und die Hygieneregeln. Weiter gilt:

  • Reinige den Arbeitsplatz bevor und nachdem du ihn nutzt. Reinigungsmittel findest du an den Service-Points.
  • Arbeite ausschliesslich in deiner Team-Zone, wenn du nicht an Meetings, Schulungen oder Workshops teilnimmst.
  • Meetings, Schulungen und Workshops dürfen ausserhalb der Team-Zone und in teamübergreifender Zusammensetzung stattfinden, falls der Mindestabstand eingehalten wird.
  • Als Sitzungsleiter oder Sitzungsleiterin bist du verantwortlich, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern (Tischkante zu Tischkante beziehungsweise Schulter zu Schulter) in alle Richtungen eingehalten wird.
  • Bei Raumnutzung mit Bewegung (Schulungen und Workshops) sind 6,5m2 pro Person notwendig. Die Nutzung von genügend grossen Räumen ist notwendig und liegt in der Verantwortung der Organisierenden der Schulung bzw. des Workshops.
  • Sitzungszimmer und Fokusräume dürfen nicht als Einzelarbeitsplätze genutzt werden – sie sind für Meetings und Calls reserviert.

Weitere Informationen findest du auf der Intranet Startseite im Dossier «Coronavirus», insbesondere unter dem Link «Informationsmaterial COVID-19».

Update 11.9.2020, 17.00 Uhr: Risikoregionen Frankreich und Österreich: Grenzregionen nicht betroffen.

Der Bundesrat hat am 11. September 2020 angekündigt, dass gewisse Regionen Frankreichs und Österreichs Hauptstadt Wien per 14. September 2020 auf die Liste der Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko gesetzt werden. Momentan sind die Grenzregionen von der Liste der Risikogebiete ausgenommen.

Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die beruflich grenzüberschreitend Personen oder Güter befördern, sind ebenfalls von einer Quarantäne ausgenommen. Die betroffenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter füllen das offizielle Formular «Arbeitsbestätigung – Bestätigung für grenzüberschreitende Dienstreisen» aus und lassen es von ihrer Führungskraft unterzeichnen.

Update 3.9.2020, 16.00 Uhr: Arztzeugnis wieder ab 3. Tag – Kinder in Quarantäne – Erinnerung Schutzkonzept in den Büros – Resultate der Corona-Umfrage

Anpassung zum Umgang mit Arztzeugnissen
Während der ausserordentlichen Lage hat das BAG zur Entlastung des Gesundheitssystems die Arbeitgeberinnen um Kulanz bei der Einreichung von Arztzeugnissen ersucht. Ein Arztzeugnis wurde deswegen erst ab dem 6. Krankheitstag verlangt. Die Situation im Gesundheitswesen hat sich in der Zwischenzeit weitgehend entspannt.

Darum wird diese Sonderlösung per sofort aufgehoben und die GAV-Regelung wieder angewandt. Somit müssen Mitarbeitende auf Verlangen der Führungskraft bei einer Abwesenheit von mehr als drei Tagen ein Arztzeugnis vorlegen. Es liegt im Ermessen der Führungskraft, ein Arztzeugnis zu einem späteren Zeitpunkt zu verlangen. Dieses Vorgehen ist insbesondere bei einer nachweislichen Überlastung des Gesundheitssystems anzuwenden.

Kinder in Quarantäne
Aufgrund des erhöhten Contact Tracing der Behörden werden Kinder jeglichen Alters in die Quarantäne verwiesen, wenn sich deren Lehrkräfte oder externe Betreuungspersonen mit Covid-19 infiziert haben. Wenn in einem solchen Fall nur das Kind in Quarantäne versetzt worden ist, muss die Betreuung durch die Eltern sichergestellt werden. Falls im Homeoffice weitergearbeitet werden kann, ist mit der Führungskraft der Arbeitseinsatz zu koordinieren. Falls Homeoffice nicht möglich ist, ist die Abwesenheit mit dem Code «Quarantäne» (SAP Code 0220) zu erfassen. In diesem Fall müssen die Eltern die behördliche Quarantäneanordnung für das Kind der Führungskraft umgehend zustellen. Die Anordnung wird von der Führungskraft via ERP an HR weitergeleitet. Kachel «HR Aufträge» → Auftrag anlegen (unten +) → im Dropdown «EO Covid-19» anwählen → Anordnung hochladen und versenden.

Keine Maskenpflicht im Büro – jedoch gilt weiterhin das Schutzkonzept SBB
In den Medien wird aktuell eine Maskenpflicht in Büros diskutiert. Weil der Abstand von 1,5 Metern («social distancing») in den Bürogebäuden bei den aktuell vorgegebenen Belegungszahlen gut eingehalten werden kann und aus Sicht Gesundheitsschutz relevanter als das Tragen einer Maske ist, wird die SBB zurzeit keine Maskenpflicht in den Büros anordnen. Jedoch ist es wichtig, neben den vom BAG angeordneten Hygiene- und Schutzmassnahmen die Vorgaben des Schutzkonzepts «Büroarbeitsplatz» der SBB einzuhalten.

  • in der eigenen Teamzone arbeiten und wenn immer möglich denselben Arbeitsplatz benützen
  • die Maximalbelegung pro Team von 50 Prozent beachten und die Office-Tage im Belegungsplan oder Belegungs-App «Mein Büro» (als Team bestellbar bei InnoTeam@Infra) eintragen.
  • Arbeitsplatz vor und nach der Arbeit mit Desinfektionsmittel reinigen. Desinfektionsmaterial und Anweisungen finden sich jeweils beim Servicepunkt (Drucker/Büromaterial)
  • Sitzungsleitende sind verantwortlich, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern (Tischkante zu Tischkante beziehungsweise Schulter zu Schulter) in alle Richtungen eingehalten wird.

Die aktualisierten Checklisten, Merkblätter, Schutzkonzepte und weitere Informationen gibt es hier.

Masken und Schutzkonzept: auch in den Pausen
Bei der SBB gibt es einige Arbeitsbereiche, in denen eine Maskenpflicht gilt. Vorgeschrieben wird das Tragen einer Einweg-Hygienemaske. Die korrekte Anwendung der Hygienemasken ist wichtig. Die Anleitung dazu gibt es hier.

Obwohl auf gewissen Verpackungen die Normen nicht aufgedruckt sind, verfügt die SBB über die entsprechenden Zertifizierungen für die verwendeten Hygienemasken. Der notwendige Schutz durch die in der SBB verwendeten Hygienemasken ist sichergestellt. Die ausgelieferten Hygienemasken dürfen weiterhin verwendet werden.

Die SBB prüft schon länger den Einsatz von Stoffmasken, sogenannte «Community Masks». Bisher gibt es keine solche Maske in der Schweiz, die den neuen Standard der «Swiss National COVID-19 Science Task Force» erfüllt (Schutzwirkung muss auch nach mehreren Waschgängen noch erfüllt sein) und ein sicheres Handling ermöglicht. Bis auf Weiteres bleiben daher in der SBB Stoffmasken für betriebliche Zwecke verboten.

Viele der bei der Arbeit in der SBB ausgelösten Quarantänen kamen bisher aufgrund enger Kontakte (näher als 1,5 Meter für mehr als 15 Minuten) während den Pausen zustande. Es gilt daher, das Schutzkonzept SBB auch in den Pausen konsequent einzuhalten und ausserdem beim Mittagessen Vorsicht walten zu lassen.

Corona-Umfrage: gute Noten für die SBB
Im Juli führte die SBB bei rund 5000 Mitarbeitenden eine Umfrage zu Corona durch. 3000 von ihnen haben die Fragen beantwortet. Herzlichen Dank für die Teilnahme. Die Mehrheit der Antwortenden hat dem Unternehmen ein gutes Zeugnis ausgestellt. 73 Prozent fanden, Konzernleitung und Krisenstab hätten sie gut durch die Krise geführt. Ebenfalls gute Noten erhielten die Vorgesetzten: Rund 80 Prozent der Befragten fühlten sich durch ihre Führungskraft unterstützt.

Eine Mehrheit von 59 Prozent stufte die Menge der erhaltenen Informationen zu Corona als passend ein. Die Furcht, sich mit dem Virus anzustecken, äusserte knapp die Hälfte der Befragten. Zur Arbeitsform «Work Anywhere» zeigte sich ebenfalls ein klares Bild. 71 Prozent der Antwortenden wünscht sich, künftig einen oder mehrere Tage zusätzlich zu Hause oder ausserhalb der angestammten SBB Räume arbeiten zu können.

Die Zusammenfassung der Umfrageresultate findest du im Intranet.

Update 14.8.2020, 12.00 Uhr: Umgang mit Veranstaltungen

In den letzten Wochen gab es vermehrt Unsicherheiten bezüglich der Durchführung von Kadertagen, Teamanlässen, Events mit externen Teilnehmenden und weiteren Veranstaltungen; teilweise wurden unterschiedliche Handhabungen festgestellt. Deshalb gibt es neu eine klare Regelung:

  • Bei internen Veranstaltungen mit bis zu 30 Personen im selben Raum (z.B. Kaderanlässe) gilt es, nachweisbar und konsequent das Schutzkonzept SBB mit dem STOP-Prinzip einzuhalten. Zudem ist eine COVID-Verantwortliche bzw. ein COVID-Verantwortlicher zu definieren, die bzw. der vor Ort die Kolleginnen und Kollegen bei der Einhaltung der Abstände etc. unterstützt.
  • Interne Veranstaltungen mit mehr als 30 Personen in geschlossenen Räumen sind nur zulässig, wenn sie betrieblich zwingend notwendig sind und wenn der Abstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Betrieblich zwingend notwendig bedeutet, dass ohne die Veranstaltung kurz- bis mittelfristig der Betrieb der veranstaltenden Organisation gefährdet ist.
  • Veranstaltungen mit externen Personen in SBB Räumlichkeiten, die nicht betrieblich zwingend notwendig sind, sind verboten (z.B. Führungen im EIZ, Zukunftstag, etc.).
  • Bei Veranstaltungen mit mehrheitlich externen Personen ausserhalb der SBB Räumlichkeiten (z.B. Eröffnungsfeiern von Tunnels) sind die daran beteiligten SBB Mitarbeitenden gemäss Schutzkonzept SBB zu schützen. Generell ist auch hier die betriebliche Notwendigkeit kritisch zu überprüfen und im Zweifelsfall auf die Veranstaltung zu verzichten oder diese zeitlich zu verschieben.

Ausnahmen der obigen Regelung müssen begründet und vom Chief Medical Officer freigegeben werden.

Diese neue Regelung gilt für Events und Veranstaltungen, jedoch nicht für klassische Aus- und Weiterbildungen. Hierfür gibt es ein separates Schutzkonzept.

Update 11.8.2020, 10:00 Uhr: Schwangere sind dank Schutzkonzept SBB geschützt

Seit dem 4. August zählen schwangere Frauen zu den vom Coronavirus besonders gefährdeten Personen, da für sie das Risiko eines schweren Verlaufs erhöht ist. Für die SBB gelten folgende Bestimmungen:

  • Die SBB hat ein Schutzkonzept für ihre Mitarbeitenden. Dieses gilt auch für besonders gefährdete Personen.
  • Für schwangere Mitarbeiterinnen bestehen zudem in bestimmten Berufsgruppen spezifische Regelungen, um einen besonderen Schutz zu gewährleisten. Dies regelt die Weisung K 163.1.
  • Falls sich eine schwangere Mitarbeiterin zu wenig geschützt fühlt, soll sie das Gespräch mit dem direkten Vorgesetzten suchen. Im Einzelfall können dann spezifische Lösungen gesucht werden. Bei Bedarf kann der Health and Medical Service unterstützen (Telefon +41 58 900 76 96, Montag bis Freitag von 8 bis 17 Uhr).


Weitere Informationen zu Mutterschutz.

Update 31.7.2020, 14:30 Uhr: Quarantäne nach Reisen – regelmässige Aktualisierung der Staaten und Gebiete mit erhöhtem Infektionsrisiko

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) führt eine Liste mit Staaten und Gebieten mit erhöhtem Infektionsrisiko. Diese Liste des BAG wird laufend aktualisiert und kann hier abgerufen werden.

Für Personen, die sich 14 Tage vor ihrer Einreise in die Schweiz in einem Staat oder Gebiet mit erhöhtem Infektionsrisiko aufgehalten haben, besteht seit dem 6. Juli 2020 Quarantänepflicht. Mitarbeitende, die von einem Land zurückreisen, welches zum Zeitpunkt der Abreise nicht als Risikogebiet deklariert war und während der Reise als solches durch die Schweizer Behörden deklariert wurde, müssen sich bei den Behörden melden und sich während zehn Tagen in Quarantäne begeben. Dies gilt auch, wenn sie über einen negativen Coronavirus-Test verfügen.

Bezüglich Lohnfortzahlung in der Quarantäne gelten folgende Regelungen:

  • Mitarbeitende, die aus einem Land zurückreisen, welches zum Zeitpunkt der Abreise nicht als Risikogebiet deklariert war, haben Anspruch auf Lohnfortzahlung während der zehn Tage Quarantäne.

  • Wenn Homeoffice möglich ist, wird in der Quarantäne weitergearbeitet und die Zeit wie üblich erfasst.

  • Falls Homeoffice nicht möglich ist, muss die Abwesenheit mit dem Code «Quarantäne» (SAP Code 0220) erfasst werden. In diesem Fall ist die behördliche Quarantäneanordnung der Führungskraft umgehend zuzustellen.

  • Mitarbeitende, die wissentlich in ein gelistetes Risikogebiet gereist sind und nach der Rückkehr während zehn Tagen in Quarantäne müssen, erhalten keine Lohnfortzahlung. Wenn kein Homeoffice möglich ist, sind vorhandene Zeitguthaben abzubauen oder unbezahlter Urlaub zu beantragen.

  • Wenn Homeoffice möglich ist, wird in der Quarantäne weitergearbeitet und die Zeit wie üblich erfasst.

Update 9. Juli 2020, 11:00 Uhr: Weiter sparen! – Einsprache Kurzarbeit – KL und Topkader gehen mit gutem Beispiel voran.

Die SBB ist wegen der Coronakrise in einer ernsten finanziellen Situation (wir haben berichtet). In den eigenwirtschaftlichen Bereichen Fernverkehr und Immobilien muss die SBB die Ertragsausfälle selbst decken. Ende April hat die SBB erste Massnahmen zur Kostenreduktion gestartet, etwa einen Einstellungsstopp für alle Verwaltungsbereiche und den Verzicht auf unterjährige Lohnerhöhungen. Zusätzlich setzen die Divisionen und Bereiche weitere Einsparungen um, indem sie auf Projekte, Investitionen oder interne Anlässe verzichten. Die Konzernleitung ruft insbesondere das Kader auf, diesen Weg konsequent und verstärkt weiterzufahren.

Neuigkeiten gibt es in Sachen Kurzarbeit: Für SBB Cargo sowie für die Betriebsbereiche von Personenverkehr und Infrastruktur hatte die SBB Kurzarbeit beantragt. Für SBB Cargo wurde dies bewilligt, für die SBB abgelehnt. Gegen diese Ablehnung hat die SBB nun Einsprache erhoben. Aus ihrer Sicht braucht es eine rechtliche Klärung, ob sie in eigenwirtschaftlichen Bereichen nicht doch bezugsberechtigt ist. Denn die SBB und ihre Mitarbeitenden haben in den vergangenen 20 Jahren rund 1 Milliarde Franken an Beiträgen in die Arbeitslosenversicherung einbezahlt.

Trotz Sparen und der Unterstützung des Bundes (siehe Update in diesem Artikel vom 1. Juli 2020): Die SBB erwartet dieses Jahr einen Verlust im dreistelligen Millionenbereich. Es ist deshalb entscheidend, dass sie konsequent weiter spart, wo immer möglich. Alle sollen einen Beitrag leisten und nur absolut notwendige Ausgaben tätigen.

Konzernleitung und Topkader gehen mit gutem Beispiel voran: Die KL verzichtet freiwillig auf zehn Prozent der Erfolgsprämie 2020, das Topkader auf fünf Prozent. Weil die Erfolgsprämie aufgrund von Corona ohnehin tiefer ausfallen wird, wird der Lohn 2020 für Konzernleitung und Topkader insgesamt spürbar kleiner sein. Mit dem Verzicht wollen KL und Topkader ein klares Zeichen setzen, wie wichtig Sparen angesichts der ernsten finanziellen Lage der SBB ist. Lohnverzichte für weitere Mitarbeitende sind nicht geplant.

Update 7.7.2020: Umfrage zu Corona-Erfahrungen

Die Corona-Pandemie hat die SBB in den letzten Monaten gefordert und ihren Mitarbeitenden viel abverlangt. Die Herausforderungen waren vielfältig, alle standen veränderten Rahmenbedingungen gegenüber und haben neue Erfahrungen gemacht. Und noch ist die anspruchsvolle Zeit nicht vorüber.

Die SBB will aus diesen Erfahrungen lernen. Dabei sind die Erkenntnisse der Mitarbeitenden von zentraler Bedeutung. Deshalb führt die SBB vom 9. Juli bis 3. August 2020 eine Umfrage zu Corona durch. Rund 5000 Mitarbeitende aus allen Unternehmensbereichen, die per Zufall ausgewählt werden, erhalten eine E-Mail mit dem Link zur Umfrage. Der Fragebogen lässt sich in 10 bis 15 Minuten ausfüllen.

Der Umfragepartner Empiricon garantiert als externe und unabhängige Firma absolute Vertraulichkeit. Zudem stellt Empiricon bei der Auswertung sicher, dass die SBB Daten nur in zusammengefasster Form und ab Gruppen von mindestens fünf Antwortenden erhält. Rückschlüsse auf einzelne Personen sind nicht möglich. Je mehr Mitarbeitende sich an der Umfrage beteiligen, desto vielseitiger wird das Stimmungsbild. Herzlichen Dank fürs Teilnehmen, wenn du eine Mail mit dem Link erhältst.

Weitere Informationen findest du im Intranet.

Update 7. Juli 2020, 8:00 Uhr: Quarantäne nach Reisen und Nutzung der Bürogebäude

Seit gestern, 6. Juli 2020, ist die neue Verordnung bezüglich internationaler Reisen und damit verbundener Quarantäne gültig. Wer aus Risikogebieten zurückkehrt, muss sich für zehn Tage in Quarantäne begeben. Zudem sind die betroffenen Mitarbeitenden verpflichtet, innerhalb von zwei Tagen der zuständigen kantonalen Behörde ihre Einreise zu melden und die Anweisung dieser Behörde zu befolgen. Bezüglich Quarantäne gelten folgende Regelungen:

  • Mitarbeitende, die vor dem 6. Juli 2020 in ein Risikogebiet gereist sind und nach der Rückkehr während zehn Tagen in Quarantäne müssen: In diesem Fall wird der Lohn weiterbezahlt. Die Abwesenheit ist mit dem Code «Quarantäne» (SAP Code 0220) zu erfassen.
  • Mitarbeitende, die ab dem 6. Juli 2020 in ein Risikogebiet reisen und nach der Rückkehr während 10 Tagen in Quarantäne müssen: Wenn kein Homeoffice möglich ist, sind vorhandene Zeitguthaben abzubauen oder unbezahlter Urlaub zu beantragen mit der entsprechenden Konsequenz der Lohnkürzung. Der Code «Quarantäne» (SAP Code 0220) darf nicht erfasst werden.

Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, ihre Reise in eine Risikogebiet vorgängig den Vorgesetzten zu kommunizieren. Die freiwillige Vorinformation hilft jedoch, allfällige Abwesenheiten aufgrund der Quarantäne vorab einzuplanen.

Nutzung Bürogebäude

Per 13. Juli 2020 erhöhen wir die Auslastung der Bürogebäude. Jede und jeder kann einen Beitrag leisten, damit wir diese Lockerung beibehalten können. Dafür musst du das Schutzkonzept Büroarbeitsplatz mit den beiden wichtigsten Regeln zwingend einhalten: Mindestabstand von 1,5 Metern und Hygieneregeln – herzlichen Dank.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Täglich können maximal 50 Prozent des Büropersonals an die Bürostandorte zurückkehren. Die Führungskräfte und Topkader verantworten die Einhaltung dieser Maximalquote.
  • Um das Quarantäne-Risiko gering zu halten, arbeite bitte nur in deiner eigenen Teamzone.
  • Reinige den Arbeitsplatz bevor und nachdem du ihn nutzt.
  • Bist du ausschliesslich in Sitzungen und nutzt keinen Arbeitsplatz, zählst du nicht zu den 50 Prozent.
  • Nimmst du an Sitzungen teil, die nicht im Gebäude deiner Teamzone stattfinden, dann kehre bitte anschliessend in deine Teamzone oder ins Homeoffice zurück.
  • Als Sitzungsleiter oder Sitzungsleiterin bist du verantwortlich, dass der Mindestabstand von 1,5 Metern (Tischkante zu Tischkante beziehungsweise Schulter zu Schulter) in alle Richtungen eingehalten wird.
  • Sitzungszimmer und Fokusräume dürfen nicht als Einzelarbeitsplätze genutzt werden – sie sind für Meetings und Calls reserviert.
  • Sobald du wieder 50 Prozent deines Pensums oder mehr im Büro arbeitest, musst du deine ausgeliehenen IT-Arbeitsmittel zurückbringen.
  • Die aktualisierten Checklisten, Merkblätter, Schutzkonzepte und weitere Informationen findest du hier.

Nutzung Sitzungszimmer und Fokusräume

Um die Abstandsregelung von 1,5 Metern einzuhalten, kannst du folgende Rechnung durchführen:

  • Bei Raumnutzung ohne Bewegung (Sitzungen, Anlässe mit Konzertbestuhlung) müssen mindestens 2,5 Quadratmeter pro Person zur Verfügung stehen. Als Orientierung kannst du die im Buchungssystem angegebene höhere Personenzahl durch 1,5 dividieren und abrunden.
  • Bei Raumnutzung mit Bewegung (Workshops) sind 6,5 Quadratmeter pro Person notwendig. Hier kannst du als Orientierung die im Buchungssystem angegebene höhere Personenzahl durch 3 dividieren und abrunden.
  • Sitzungszimmer können dabei nicht uneingeschränkt genutzt werden. Es ist aber möglich, dass Sitzungsteilnehmende sich frei im Raum hinsetzen (ohne Tisch), damit die Abstände gewährleistet werden können.

Zurückbringen der ausgeliehenen IT-Arbeitsmittel

Sobald Mitarbeitende wieder mehr als 50 Prozent ihres Pensums im Büro arbeiten, müssen sie ihre ausgeliehenen Arbeitsmittel zurückbringen und wieder dort installieren, wo sie die Geräte ursprünglich abgebaut hatten. Fehlen in deiner Teamzone IT-Arbeitsmittel? Kläre im Team, ob jemand die Geräte nach Hause genommen hat und diese zurückbringen kann. Wird keine Lösung gefunden, kontaktiere back2office@sbb.ch. Es dürfen keine Arbeitsmittel als Ersatz bestellt werden.

Weitere Informationen dazu findest du im Intranet unter Back2Office.

Update 3. Juli 2020, 12:00 Uhr: Informationen für Mitarbeitende zur Maskenpflicht im ÖV ab Montag, 6. Juli 2020

Die am Montag, 6. Juli 2020, in Kraft tretende Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gilt auch für sämtliche Mitarbeitenden der Transportunternehmen, wenn sie mit dem ÖV unterwegs sind.

Die Ausrüstung mit Masken für den Arbeitsweg liegt in der Verantwortung der Mitarbeitenden selbst. Die SBB stellt keine Masken für den Arbeitsweg zur Verfügung. Mitarbeitende, die aus betrieblichen Gründen Masken benötigen und erhalten, können diese auch auf dem Arbeitsweg tragen.

Die Verantwortung für die Einhaltung der Maskenpflicht liegt nicht bei den Mitarbeitenden, sondern bei den Reisenden. Mitarbeitende mit Kundenkontakt machen Kundinnen und Kunden, die keine Masken tragen, auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam. Die SBB verkauft keine Masken. Mitarbeitende sind nicht verpflichtet, Masken an die Reisenden abzugeben.

Von der Maskenpflicht ausgenommen sind einzig Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen dürfen.

Essen und Trinken ist im öffentlichen Verkehr nach wie vor erlaubt – während dieser Zeit kann die Maske entfernt werden.

Ausserhalb der Fahrzeuge – also beispielsweise auf dem Perron oder in Unterführungen – gilt die bisherige dringende Maskentrage-Empfehlung, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann.

Die SBB und die weiteren Transportunternehmungen informieren ihre Kundinnen und Kunden, aber auch Mitarbeitenden zeitnah mit Durchsagen an den Bahnhöfen, in Zügen und Bussen und Seilbahnen sowie auf den elektronischen Kanälen oder auf den Anzeige-Monitoren. Die ÖV-Branche ist überzeugt, dass die Reisenden diese Vorgabe mittragen, um sich und andere zu schützen.

Hygienemaske richtig anlegen – so geht es.

Hinweis: Diese Anleitung gilt ausschliesslich für Hygienemasken. Mitarbeitende, die aus betrieblichen Gründen Schutzmasken «FFP2/FFP3» tragen, folgen dieser Anleitung auf Seite 2.

Weitere Informationen zur Maskenpflicht findest du im Q&A des Bundesamtes für Gesundheit.

Update 1.7.2020, 19.00 Uhr: Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr

Der Bundesrat hat heute Mittwoch, 1. Juli 2020, beschlossen, im öffentlichen Verkehr die Maskentragepflicht einzuführen. Ab Montag, 6. Juli 2020, müssen alle Kundinnen und Kunden zum Schutz der Mitreisenden und von sich selber in Zügen, Bussen, Trams, Schiffen und Seilbahnen eine Maske tragen. Die Verantwortung dafür liegt bei den Kundinnen und Kunden. Das Schutzkonzept für den öffentlichen Verkehr wird mit den Behörden abgestimmt und entsprechend angepasst.

Die Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr gilt auch für sämtliche Mitarbeitenden der Transportunternehmen, wenn sie mit dem ÖV unterwegs sind. An den grundsätzlichen Aufgaben des Personals gibt es keine Änderungen. Es gilt die bisherige Kompetenzordnung im ÖV: Die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt machen Kundinnen und Kunden, welche keine Masken tragen, auf die geltende Maskenpflicht aufmerksam; wie dies heute bei ungebührlichem Verhalten der Fall ist. Bei Bedarf werden die entsprechenden Sicherheitsdienste hinzugezogen. Allfällige Bussen verteilen nur die Kantons-, Stadt-, oder Gemeindepolizeien.

Diesen Grundsatzentscheid hat der Bundesrat heute getroffen. Er wird nun morgen die entsprechende Botschaft entscheiden und mit den Systemführerinnen SBB und Postauto sowie zusammen mit dem BAV und dem BAG im Detail besprechen. Anschliessend werden die wichtigsten Regelungen dieser Botschaft kurz zusammengefasst und wo notwendig mit Berufsspezifischen Informationen ergänzt.

Update 1.7.2020, 16.30 Uhr: Finanzielle Lage ist ernst: Bund unterstützt – gemeinsam weiter sparen!

Die SBB befindet sich wegen der Coronakrise in einer ernsten finanziellen Situation. Als Service-Public-Unternehmen hat sie während des Lockdowns das Grundangebot aufrechterhalten. Dies auch dank eurem grossen Einsatz. Gleichzeitig brachen die Einnahmen stark ein. Aktuell kehren unsere Kunden zwar Schritt für Schritt in die Züge zurück. Wir wissen aber nicht, wann die Nachfrage wieder den Stand von 2019 erreichen wird. Die finanzielle Lage bleibt angespannt.

Heute hat der Bundesrat Entscheide gefällt, wie er den öffentlichen Verkehr unterstützen will:

  • So hat er dem Parlament eine Sonderbotschaft zur Lösung der ungedeckten Kosten für die Verkehrssegmente Regionaler Personenverkehr, Güterverkehr, Infrastruktur und Ortsverkehr unterbreitet.
  • Zudem hat er auf Antrag der SBB die kurzfristige Kreditlimite zur Deckung von Liquiditätsengpässen erhöht. Diese Vorsorgemassnahme sichert die Liquidität der SBB über die nächsten Monate, insbesondere auch bis die genannte Sonderbotschaft zur Unterstützung des ÖV im Herbst im Parlament behandelt wird und diese Unterstützungsmassnahmen greifen.

In den eigenwirtschaftlichen Bereichen Fernverkehr und Immobilien muss die SBB die Ertragsausfälle selber decken. Darum hat sie Ende April 2020 erste Massnahmen zur Kostenreduktion gestartet, unter anderem ein Einstellungsstopp in den Verwaltungsbereichen und der Verzicht auf unterjährige Lohnerhöhungen.

Trotz der Unterstützung durch den Bund ist es wichtig, dass die SBB konsequent spart. Alle sollen einen Beitrag leisten und nur absolut notwendige Ausgaben tätigen. Ein genehmigtes Budget bedeutet nicht, dass dieses ausgegeben werden muss. Klar ist: Sicherheit und Qualität für unsere Kunden bleiben zentral. Die Konzernleitung dankt euch allen herzlich für eure Mitarbeit.

Update 25.6.2020, 13.00 Uhr: Lockerungen, aber mit Vorsicht

Am Freitag, 19. Juni 2020 hat der Bundesrat die ausserordentliche Lage beendet und weitere Lockerungen kommuniziert. Diese haben Auswirkungen auf alle Schutzkonzepte der SBB sowie des Öffentlichen Verkehrs.

Abstand von 2 auf 1,5 Meter verkürzt

Per sofort gilt auch innerhalb der SBB die Abstandsregel von 1,5 Meter anstelle der bisherigen 2 Meter. Das erfordert viele Anpassungen, nicht nur an den Schutzkonzepten, sondern auch bei den getroffenen Massnahmen wie beispielsweise den Beschilderungen. Nicht alles lässt sich von heute auf morgen anpassen – die Umsetzung erfolgt deshalb schrittweise.

Um die Abstandsregeln in Räumen einzuhalten, kommt ab sofort die folgende Faustregel zur Anwendung: Für Arbeiten ohne Bewegung (z.B. Sitzungen, Anlässe mit Konzertbestuhlung) braucht es 2,5 m2 pro Person. Bei Arbeiten mit Bewegung (z.B. Innenausbau in Gebäuden, Workshops) sind 6,5 m2 pro Person notwendig.

Lockerung Homeoffice und zurückbringen der IT-Arbeitsmittel

Die Homeoffice-Empfehlung hat der Bundesrat aufgehoben. Da jedoch die Abstandsregel weiterhin gilt, kann die SBB die Bürogebäude nicht komplett öffnen. Der nächste Rückkehrschritt in die Bürogebäude erfolgt per 13. Juli 2020. Konkrete Informationen dazu folgen vor Mitte Juli.

Sobald Mitarbeitende wieder mehr als 50 Prozent ihres Pensums im Büro arbeiten, müssen sie ihre ausgeliehenen Arbeitsmittel zurückbringen und wieder dort installieren, wo sie die Geräte ursprünglich abgebaut hatten. Weitere Informationen dazu im Intranet.

Spezifische Schutzmassnahmen für besonders gefährdete Personen aufgehoben

In der seit dem 22. Juni 2020 neu geltenden COVID-Verordnung wurden zudem die spezifischen Schutzmassnahmen für die besonders gefährdeten Personen aufgehoben. Die Führungskräfte und Einsatzplaner benötigen auch in diesem Thema eine gewisse Vorlaufszeit. Entsprechend hebt die SBB die spezifischen Regelungen für besonders gefährdete Personen per 13. Juli 2020 auf. Mitarbeitende, die bis jetzt nicht zur Arbeit zurückgekehrt sind, werden gebeten, sich mit ihrer Führungskraft in Verbindung zu setzen.

Diese Lockerungen können aufgrund der aktuell tiefen Fallzahlen realisiert werden. Die Lockerungen bedeuten aber gleichzeitig, dass die nun geltenden Schutzmassnahmen strikt eingehalten werden müssen – das STOP-Prinzip gilt weiterhin. Da nun bei jeder Neuansteckung der Ansteckungsweg wieder überprüft wird, können Kantonsärzte eine Quarantäne verordnen – im schlimmsten Fall, und wenn die Schutzkonzepte nicht eingehalten werden, für ganze Teams. Das hat insbesondere bei Teams, die nicht im Homeoffice arbeiten können, einschneidende Konsequenzen für den Betrieb der SBB. Letzte Woche mussten erneut mehrere Mitarbeitende in Quarantäne, da unter anderem die Schutzkonzepte nicht eingehalten wurden. Quarantäne bedeutet nicht nur zuhause bleiben, stattdessen gibt es eine ganze Reihe an strikten und einschneidenden Vorgaben, die jede und jeder befolgen muss. Besten Dank, dass du deinen Beitrag zur Einhaltung der Schutzkonzepte leistest, zum Schutz von dir und allen Kolleginnen und Kollegen.

Update 22.6.2020, 14.00 Uhr: Weitere Lockerungen

Der Bundesrat hat am 19. Juni weitere Lockerungen beschlossen. Gewisse betreffen auch die SBB als Unternehmen. Die SBB prüft die neue Verordnung, nimmt wo nötig Anpassungen der Schutzkonzepte vor und informiert zeitnah darüber. Bis dahin gelten die bestehenden Schutzkonzepte.

Update 19.6.2020, 10.00 Uhr: Handhabung SwissCovid-App und Zeitausgleich Corona-Pandemie

Der politische Prozess für die SwissCovid-App läuft. Da die Frage bereits gestellt wurde, folgend die Haltung der SBB dazu: Die Mitarbeitenden der SBB entscheiden selbst, ob sie die SwissCovid-App installieren und nutzen möchten. Falls eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter eine Warnmeldung von der App erhält, ist es besonders wichtig, dass die Hygiene- und Verhaltensregeln und die Schutzkonzepte der SBB eingehalten werden. Weitere Informationen findest du im Q&A.

Zeitausgleich

Die SBB hat im Rahmen der Corona-Pandemie verschiedene ausserordentliche Massnahmen getroffen: beispielsweise das Angebot reduziert, nicht betriebsnotwendige Baustellen geschlossen und besonders gefährdete Personen nicht mehr eingesetzt. Sobald die ausserordentliche Lage beendet ist, prüft die SBB allfällige Minussaldi und gleicht sie aus. Dies erfolgt nun mittels Prüfung der Zeitguthaben auf den Arbeitszeitkonti. Die Massnahmen erfolgen im Verlauf des Monats Juli nach einer Besprechung mit den Sozialpartnern. Führungskräfte wie auch Mitarbeitende müssen somit in der Zwischenzeit bezüglich Minussaldi nichts unternehmen.

Update 16.6.2020, 9.30 Uhr: Selbstverantwortung ist im Personalrestaurant das A und O.

In den Personalrestaurants treffen Mitarbeitende aufeinander, die ansonsten in den Gebäuden meist gut verteilt arbeiten. Zudem wird der Abstand von zwei Metern an den Tischen unterschritten. Daher wird an die Selbstverantwortung aller Mitarbeitenden appelliert, die folgenden Massnahmen sind strikte einzuhalten:

  • Um Ansteckungen zu vermeiden, sollte möglichst immer in denselben Gruppen gegessen werden. Das ist beispielsweise für Mitarbeitende in Touren in ihren Mittagspausen teilweise nur schwer einzuhalten. Umso wichtiger ist es, dass ihr die restlichen Schutzmassnahmen einhaltet.
  • In den Personalrestaurants der grossen Bürogebäude oder der Werke ist die Vermischung von Mitarbeitenden aus verschiedenen Teams zu vermeiden. Setze dich mit den Kolleginnen und Kollegen, mit denen du zusammenarbeitest, an einen Tisch (Projekt-, Arbeits- Führungsteams, etc.).
  • Es sind maximal vier Personen an einem Tisch zugelassen. Die Stühle dürfen nicht verschoben werden.
  • Zur nächsten Vierer-Gruppen muss ein Abstand von zwei Metern eingehalten werden. Dieser Abstand wurde in einigen Personalrestaurants durch geeignete Schutzmassnahmen (bspw. Trennwände) verkürzt.
  • Vor dem Betreten des Restaurants ist das Händewaschen oder eine Händedesinfektion obligatorisch.
  • Im Restaurant, insbesondere im Ausgabebereich und an den Kassen, sind zwei Meter Abstand einzuhalten
  • Selbstwahlbuffets bleiben aus hygienischen Gründen geschlossen, ebenso die Selbstbedienung von Suppen, Säften, Gewürzen, Brot und Besteck.
  • Bitte bargeldlos mit dem SBB Badge bezahlen.

Alternativ zum Personalrestaurant kann sich jede und jeder beispielweise in Pausenzonen oder vorübergehend am Büroarbeitsplatz verpflegen. Hier kann und muss der Abstand von zwei Metern eingehalten werden.

Die Einhaltung des Schutzkonzepts wurde bereits in mehreren Personalrestaurants von den Behörden kontrolliert. Bei Verstössen haftet der Betriebsleiter der Personalrestaurants und kann im schlimmsten Fall sein Patent verlieren. Entsprechend wichtig ist es, dass sich alle Gäste an die Regeln halten. Herzlichen Dank.

Weitere Informationen findest du im Intranet unter «Personalverpflegung».

Update 12.6.2020, 13.00 Uhr: Entscheide Kurzarbeit von den kantonalen Arbeitsmarktbehörden

Im April haben die SBB und SBB Cargo aufgrund der ausserordentlichen Lage bei den zuständigen kantonalen Arbeitsmarktbehörden für einige Betriebsbereiche von Personenverkehr und Infrastruktur sowie für Teile von SBB Cargo Kurzarbeit beantragt. Die Entscheide:

  • Für die SBB haben die zuständigen Behörden den Antrag abgelehnt. Das bedeutet, dass die SBB keine Kurzarbeitsentschädigung beziehen kann. Die SBB prüft nun das weitere Vorgehen.
  • Für SBB Cargo wie auch andere Schienenverkehrsunternehmen hat die kantonale Behörde Kurzarbeit bewilligt.
  • Für alle Mitarbeitenden hat dies keine Auswirkungen, sie erhalten weiterhin den vollen Lohn.

Update 2.6.2020, 13.30 Uhr: Vorbereitungen Rückkehr an die Büroarbeitsplätze ab 8. Juni

Der nächste Schritt zurück zur Normalität steht vor der Tür. Ab dem 8. Juni kehren 25 Prozent des Büropersonals an die Bürostandorte zurück. Die Vorbereitungen hierfür laufen auf Hochtouren. Basis bildet das Schutzkonzept Büroarbeitsplatz, welches sich an den BAG-Empfehlungen orientiert:

  • Einige Arbeitsplätze werden gesperrt, um die 1.5 Meter-Abstandsregel einzuhalten.
  • Verschiedene Beschilderungen zum richtigen Verhalten werden ausgehängt, Hygienepunkte eingerichtet und die Reinigungsfrequenzen erhöht.
  • Sitzungszimmer und Fokusräume sind teilweise für operative Zwecke (z.B. für Rekrutierungen) durchgängig gesperrt; einige sind wegen der Abstandregel nur eingeschränkt nutzbar (in der Regel halbe Kapazität, beachte die Beschriftung).

Deine Führungskraft ist für die Organisation deines Teams verantwortlich und stellt somit sicher, dass ab dem 8. Juni täglich 25 Prozent von deinem Team vor Ort sein werden; alle vom Team sollen abwechslungsweise wieder vor Ort arbeiten.

Arbeite bitte die Checkliste für Mitarbeitende durch, damit du dich optimal auf die Rückkehr aus dem Homeoffice vorbereiten kannst. Ergänzend zu dieser Checkliste, findest du im FAQ viele nützliche Antworten auf Fragen zur Rückkehr. Solltest du keine Antworten auf deine Fragen finden, wende dich an deine Führungskraft oder den Kontakt des HR-SSC: 051 220 20 20 / hr.ssc@sbb.ch.

Rückführung ausgeliehener IT-Arbeitsmittel

Zahlreiche Mitarbeitende haben IT-Arbeitsmittel aus den Bürogebäuden ausgeliehen. Sobald Mitarbeitende wieder mehr als 50% ihres Pensums im Büro arbeiten, müssen sie ihre ausgeliehenen Arbeitsmittel zurückbringen und wieder dort installieren, wo sie die Geräte ursprünglich abgebaut haben.

Zu beachten:

  • Falls ein Bewilligungsantrag besteht, muss die Rückgabe der IT-Arbeitsmittel im ICT Serviceportal erfasst werden. Siehe Kurzanleitung
  • Wurden IT-Arbeitsmittel ohne Antrag nach Hause genommen, muss nachträglich ein Bewilligungsantrag gestellt werden. Sonst müssen die Geräte sofort retourniert werden.
  • Fehlen in einer Teambase IT-Arbeitsmittel, klären Mitarbeitende im Team, ob jemand die Geräte nach Hause genommen hat und diese zurückbringen kann. Wird keine Lösung gefunden, wendet sich das Team an back2office@sbb.ch. Es dürfen keine Arbeitsmittel als Ersatz bestellt werden.

Details siehe Intranetseite «Back2Office»

Update 29.5.2020, 11.00 Uhr: Herzlichen Dank!

Das Coronavirus hat die Schweiz und die SBB in den Ausnahmezustand versetzt. Seit dem Ausbruch der Corona-Pandemie, sind alle Mitarbeitende stark gefordert: Herzlichen Dank für den enormen Einsatz in dieser schwierigen Zeit.

Quelle: SBB CFF FFS
Die Untertitel lassen sich über den CC-Knopf im Video (de-)aktivieren.

Update 28.5.2020, 14.00 Uhr: Ab 8. Juni fahren wir wieder weitgehend das gesamte Angebot

Das Schutzkonzept bleibt bis auf Weiteres in Kraft. Falls die Abstandsregel von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, empfiehlt die SBB dringend das Tragen einer Hygienemaske. Dies unterstreicht auch die neue Kampagne «Wieder gemeinsam unterwegs».

Die SBB fährt mit wenigen Ausnahmen wieder das gesamte Angebot. Sowohl im nationalen Fern- als auch im Regionalverkehr steht den Kundinnen und Kunden ab 8. Juni praktisch das gesamte fahrplanmässige Angebot zur Verfügung. Aufgrund der bisherigen Planung, die von einem Lockerungsschritt am 8. Juni ausging, ist es der SBB nicht möglich, weitere Öffnungsschritte analog zu den Lockerungen der Massnahmen des Bundesrats bereits auf den 6. Juni umzusetzen.

Ausgenommen sind bis voraussichtlich nach den Sommerferien lediglich das Nachtangebot und einige Verbindungen während der Hauptverkehrszeiten. Im Online-Fahrplan sind die jeweils aktuellsten Reiseinformationen dazu ersichtlich. Die folgenden Verbindungen und Züge verkehren zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder ab dem 8. Juni:

  • IC1 Genève-Aéroport–Bern–Zürich–St. Gallen
    IC1 fährt damit wieder als durchgehender West-Ost-Intercity. Zwischen Zürich und St. Gallen wieder drei Züge pro Stunde inkl. schnellem Intercity.
  • IC2 Zürich–Lugano
    Zu bestimmten Zeiten wieder im Halbstundentakt.
  • IC3 Chur–Zürich–Basel
    Wiederherstellung des durchgehenden IC-Halbstundentakts Zürich-Basel und zu bestimmten Zeiten halbstündlich Zürich–Chur.
  • IC4 Zürich–Schaffhausen (bereits seit 25. Mai)
    Wiederherstellung Halbstundentakt IC4 / RE Zürich–Schaffhausen.
  • IR16 Olten–Bern
    Wiederherstellung der stündlichen schnellen Direktverbindung Bern–Aarau–Brugg AG–Baden
  • IR36 Basel–Zürich Flughafen
    Wiederherstellung der Direktverbindung Basel–Zürich Flughafen und IR-Halbstundentakt Basel–Brugg AG–Zürich.
  • IR37 Zürich–St. Gallen
    Verdichtung des Angebotes Zürich–St.Gallen
  • RE Olten–Luzern
  • RE Olten–Wettingen
  • Weitere Züge während der Hauptverkehrszeit zwischen Bern und Zürich sowie in den Räumen Basel und La Chaux-de-Fonds.
  • Per 8. Juni werden die EC Zürich–München und die IC-Busse zwischen Zürich und München wieder aufgenommen. Die Railjet-Verbindungen nach Wien sowie die EC-Verbindung nach Graz starten per 2. Juni 2020.
  • Das Angebot der Nachtzüge in Kooperation mit der ÖBB ist nach wie vor eingestellt; die Wiederaufnahme aller Nachtzugverbindungen ist schrittweise ab 25. Juni vorgesehen. Der Zeitpunkt für die Wiederaufnahme der internationalen Fernverkehrsverbindungen zwischen der Schweiz und Italien ist aktuell noch nicht bekannt.

Speisewagen sind wieder geöffnet – Sparbillette wieder erhältlich

Mit den Lockerungen steht den Kundinnen und Kunden ab 8. Juni zudem auch wieder das Angebot der SBB Bahngastronomie in den Speisewagen zur Verfügung. Für den grösstmöglichen Schutz des Personals und der Gäste gelten in den Speisewagen die gleichen Schutzmassnahmen des für die Gastronomiebetriebe im ÖV angepassten Schutzkonzepts.

Mit den Einschränkungen des Angebots im ÖV im März wurde auch das hauptsächlich im Freizeitverkehr genutzte Sortiment der Sparbillette und Spartageskarten vorübergehend ausgesetzt. Mit der Wiederaufnahme des Grundangebots und der steigenden Nachfrage werden auch diese Angebote wieder angeboten.

Um das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden zurückzugewinnen, waren heute freiwillige Mitarbeitende im Einsatz und haben an ausgewählten Standorten Desinfektionstücher verteilt.

Update 27.5.2020, 15.30 Uhr: Google und Apple veröffentlichen Smartphone-Schnittstelle für Contact Tracing App

Zahlreiche Länder, unter anderem auch die Schweiz, sind an der Entwicklung einer Corona-Warn-App, der sogenannten Contact Tracing App. Um diese später auf einem Smartphone nutzen zu können, braucht es diese Schnittstelle. Diese haben Google und Apple nun offiziell verfügbar gemacht.

Mit dem neusten Release wurde diese Schnittstelle in den letzten Tagen auf sämtlichen Android (Google) und iOS (Apple) Geräten implementiert, somit auch auf allen SBB Smartphones (GSM-R und GSM-P) und Tablets. Es handelt sich um ein Update, das nicht von der SBB initiiert wurde. Die Schnittstelle ist inaktiv und kann zu einem späteren Zeitpunkt mittels offiziell freigegebener App «Swiss Covid App» aktiviert werden. Die «Swiss Covid App» wird in der Schweiz derzeit getestet. Weitere Informationen zur Handhabung bei SBB Geschäftshandys folgen hier zu gegebener Zeit.

Update 26.5.2020, 15:00 Uhr: Schutzkonzept Personalrestaurants SBB und erneute Verteilaktion

Die Schutzmassnahmen und geltenden Regeln in den Personalrestaurants haben in den vergangenen Tagen für Verwirrung und Unverständnis gesorgt. Es war unklar, ob das nationale Schutzkonzept für Gastronomie oder das Schutzkonzept Personalrestaurants SBB gilt. Wir entschuldigen uns für die Unklarheiten.

Hier die wichtigsten Punkte auf einen Blick:

  • Maximal vier Personen an einem Tisch. Die Gäste setzen sich nach dem Reissverschlussprinzip hin – kein direktes Gegenüber.
  • Abstand zur nächsten Gruppe mindestens zwei Meter, ausser wo Plexiglasscheiben installiert sind.
  • Generell gilt im gesamten Restaurantbereich der obligatorische Mindestabstand von zwei Metern.
  • Wird die zulässige Höchstzahl von Personen überschritten, wird der Einlass gestoppt.
  • Das Angebot und die Öffnungszeiten sind weiterhin eingeschränkt. Weitere Infos findest du im Intranet.


Diese Massnahmen schützen uns, verhindern zusätzliche Quarantänen und ermöglichen gleichzeitig ausreichend Platz. Das Schutzkonzept Personalrestaurants SBB wurde mit dem BAG abgestimmt. Aufgrund des Hochfahrens bei den Büroarbeitsplätzen ab dem 8. Juni werden zusätzliche Massnahmen geprüft.

Zweite Verteilaktion am 28.5.2020

Nach der erfolgreichen ersten Durchführung der Verteilaktion an unsere Kundinnen und Kunden werden wir am 28. Mai eine Wiederholung der Aktion machen. Bist du (wieder) dabei?

Du kannst dich direkt hier im Forms eintragen.

Update 19.5.2020, 9.30 Uhr: Die SBB erlässt oder reduziert Geschäftsmieten während dem Lockdown

Die SBB unterstützt ihre Geschäftsmieterinnen und -mieter substanziell: Wer von behördlichen Schliessungen betroffen ist, zahlt für die Dauer des Lockdowns keine Miete. Das sind primär Laden- und Gastrobetriebe in den Bahnhöfen. Betriebe, die offen bleiben durften, erhalten Mietzinsreduktionen, deren Höhe vom Umsatzrückgang abhängt. Von den Mietzinsreduktionen ausgeschlossen sind Mieterinnen und Mieter von Büro- und Wohnflächen. Mit dieser Regelung will die SBB ihre Geschäftsmieterinnen und -mieter unterstützen, zu deren Planungssicherheit und Liquidität beitragen und die teils langjährigen Geschäftsbeziehungen würdigen.

Die SBB ist dem Geschäftsmieterinnen und -mieter bereits unmittelbar nach dem Lockdown mit Sofortmassnahmen entgegengekommen: So wurde die Zahlungsfrist für Mietzinse ab März 2020 um 60 Tage verlängert und die Mindestöffnungszeiten für sämtliche Geschäfte aufgehoben.

Die SBB unterstützt ihre Geschäftsmieterinnen und -mieter auch in der Hochlaufphase seit dem 11. Mai bei der Einhaltung der Hygienevorschriften (z. B. Konzeption und Umsetzung von Wartebereichen vor Geschäften), um den Kundinnen und Kunden des öffentlichen Verkehrs unter den derzeitigen Umständen eine sichere und komfortable Reise zu ermöglichen.

Update 18.5.2020, 14.30 Uhr: Reisen an Auffahrt und Pfingsten

Für Reisen in den Süden an den bevorstehenden Feiertagen wichtig zu wissen: Es verkehren keine Extrazüge ins Tessin und ins Wallis.

Die Verkehrsmittel des touristischen Verkehrs sind noch nicht unterwegs. Viele Tagesausflüge sind somit gar nicht möglich. Und gegenüber den Kundinnen und Kunden wird kommuniziert, dass an Auffahrt und Pfingsten keine Extrazüge im Einsatz sind. Die SBB rechnet deshalb mit deutlich weniger Reisenden als an diesen Feiertagen üblich.

Für einzelne Züge können in der Übergangsphase, in der wir uns befinden, keine Reservationen getätigt werden. Die SBB befindet sich bekanntermassen im Prozess des Hochfahrens. Ein weiterer Angebotsschritt folgt am 8. Juni. Reisenden, die unbedingt reservieren möchten, wird empfohlen, auf Züge auszuweichen, bei denen die Reservation möglich ist.

Für sämtliche Reisen im ÖV gilt das kommunizierte Schutzkonzept, das auf der Selbstverantwortung und Solidarität aller Reisenden fusst. Die wichtigsten Eckpunkte: Abstand halten; Schutzmaske tragen, wenn der Abstand von zwei Metern nicht eingehalten werden kann, Stosszeiten vermeiden (Nord/Süd-Achse an Auffahrt und Pfingsten ist auch Stosszeit); Hygieneregeln beachten.

Update, 11.5.2020, 13.30 Uhr: Rückkehr an Büroarbeitsplätze: Schrittweise Lockerung

Heute hat die SBB den Fahrplan wieder in grossen Teilen hochgefahren. Das hat vor allem den Betrieb stark gefordert.

Um das Vertrauen unserer Kundinnen und Kunden zurückzugewinnen, waren heute freiwillige Mitarbeitende im Einsatz und haben an ausgewählten Standorten Desinfektionstücher verteilt.

«Herzlichen Dank für den grossen Einsatz aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.»
Markus Jordi, Leiter Human Resources

Auch im Homeoffice ist der Wunsch nach Normalität gross. Die Konzernleitung hat deshalb eine vorsichtige und schrittweise Lockerung des Homeoffice ab heute, 11. Mai 2020 entschieden. Dabei unterscheiden wir zwischen Mitarbeitenden in Betriebsgebäuden und Mitarbeitenden in reinen Bürogebäuden. Für beide gilt: Die Lockerung findet immer unter strikter Einhaltung der BAG-Vorgaben, wie z.B. Hygiene- und Abstandregeln, statt.

  • In die Betriebsgebäude kann ab heute, 11. Mai 2020 das gesamte betriebsnotwendige Personal zurückkehren, das vor Ort sein muss, inklusive das notwendige Büropersonal. Die Vorgesetzten definieren pro Bereich das notwendige Büropersonal und kommunizieren entsprechend. Das restliche Büropersonal in Betriebsgebäuden kehrt später zurück.
  • Mitarbeitende der reinen Bürogebäude arbeiten weiterhin grundsätzlich im Homeoffice. Wir wollen nicht die ersten sein, die in den Hauptverkehrszeiten die Züge füllen und das betriebliche Hochfahren zusätzlich belasten. Aufgaben und Meetings, die nicht im Homeoffice erledigt werden können, dürfen wie bisher im Büro durchgeführt werden: z.B. Rekrutierung, Kundenkontakte, Führungsgremien. Damit bleibt es in den Bürogebäuden bei einer Auslastung von ca. 10 Prozent.

Die nächste Erhöhung planen wir per 8. Juni 2020 auf 25 Prozent. Auf diesen Zeitpunkt hin werden die reinen Bürogebäude gemäss Schutzkonzept Büroarbeitsplätze vorbereitet. Ein weiterer Schritt folgt per Mitte Juli 2020 auf maximal 50 Prozent. Diese Auslastung behalten wir bei - möglicherweise bis Ende Jahr. Jeweils kurz vor den geplanten Schritten entscheiden wir, ob die Situation effektiv eine Erhöhung der Auslastung zulässt und informieren euch entsprechend.

Verhaltensregeln in Büros

  • Halte die Verhaltens- und Hygieneempfehlungen des BAG jederzeit ein.
  • Wer Symptome einer Krankheit zeigt, bleibt zwingend zuhause.
  • Vorgesetzte teilen ihre Teams so ein, dass möglichst immer dieselben Personen zusammenarbeiten und bis zum 8. Juni 2020 maximal 10 Prozent des Teams vor Ort sind.
  • Vermeide wenn immer möglich in Stosszeiten zu reisen und nutze schwächer frequentierte Verbindungen. Es stehen vor Ort nur die bis anhin vorhanden Parkplätze zur Verfügung.
  • Arbeite in deiner Homebase und nicht in anderen Bürogebäuden der SBB.
  • Wasche regelmässig die Hände, insbesondere nach der Anreise sowie vor und nach Pausen.
  • Die Personalrestaurants stehen eingeschränkt zur Verfügung. Alle Informationen dazu findest du im Intranet unter Personalverpflegung.

Antworten auf viele Fragen findest du im Schutzkonzept Büropersonal und im FAQ. Checkliste für Vorgesetzte und Mitarbeitende stehen ebenfalls bereit.

Tipps, wie die Rückkehr zur „Normalität“ positiv gestaltet werden kann, gibt‘s hier.

Update 30.4.2020, 13.30 Uhr: So schützen wir uns im ÖV

Wir sind auf dem Weg zurück zum Normalbetrieb: Seit Montag verkehren wieder mehr Züge und per 11. Mai wird unser Angebot deutlich ausgebaut. Aufgrund der Lockerung der Massnahmen des Bundes rechnen wir mit einem Anstieg der Kundenfrequenzen. Trotzdem sind wir von einer Normallage noch weit weg: Es ist äusserst wichtig, dass ihr euch weiterhin gut schützt.

Am wichtigsten ist:

Haltet Abstand! Wo dies nicht möglich ist werden Arbeitsorganisation und Prozesse angepasst und technische Mittel eingesetzt (bspw. Plexiglas). Ist dies nicht möglich: tragt Masken. Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter erhalten sie an ihren Depotstandorten. Haltet euch an die Hygieneregeln des BAG – wascht regelmässig die Hände.

Ausserdem ist gut zu wissen:

  • Die Billettkontrollen werden am 11. Mai in den Fernverkehrszügen wieder aufgenommen; SwissPass und Billette werden beim Kontrollieren nicht in die Hand genommen.
  • In den Reisezentren bleiben die installierten Plexiglasscheiben bestehen.
  • In Dienstgebäuden stehen Desinfektionsmittel zur Verfügung.
  • Wer im Homeoffice arbeiten kann, bleibt im Homeoffice. Weitere Informationen zur Homeoffice-Situation folgen später.
  • Wenn ihr Abweichungen bemerkt, behebt sie wo möglich selbstständig und meldet sie über den Meldekanal ESQ. Zudem gibt es unabhängige Kontrollen.

Details findet ihr im ÖV-Schutzkonzept, das SBB und Postauto im Auftrag des Bundes entwickelt haben . Es beinhaltet auch Verhaltensanweisungen für unsere Kundinnen und Kunden.

Berufsspezifische Schutzmassnahmen

Unterschiedliche Tätigkeiten brauchen spezifische Schutzmassnahmen. Die SBB hat deshalb ergänzend ein Schutzkonzept SBB sowie berufsspezifische Schutzmassnahmen erarbeitet. Weitere Informationen dazu erhaltet ihr ab nächster Woche über die Linie. Für Fragen stehen euch eure Vorgesetzten dann zur Verfügung.

«Herzlichen Dank für euer Engagement, trotz den erschwerten Umständen. Ich freue mich auf Zeiten, in denen wir keine besonderen Schutzmassnahmen mehr treffen müssen. Bis dahin bitte ich euch sehr, die Schutzmassnahmen ernst zu nehmen und gewissenhaft umzusetzen.»
Vincent Ducrot, CEO SBB

Update 29.4.2020, 15.00 Uhr: Finanzielle Lage erfordert Massnahmen zur Kostenreduktion

Die SBB befindet sich durch Corona in einer schwierigen finanziellen Lage; die Ausgaben sind gleichgeblieben, die Einnahmen hingegen gingen stark zurück. Gemeinsam mit dem Bund suchen wir Lösungen, wie der abgeltungsberechtigte öffentliche Verkehr finanziell unterstützt werden kann. In aktuellen Kontext geht es darum, die SBB zu schützen und den Schaden zu minimieren. Gleichzeitig ist es wichtig, im laufenden Jahr nur auszugeben, was absolut notwendig ist.

Die wichtigsten Massnahmen für alle Bereiche sind (gültig ab sofort):

  • Bis Ende 2020 gilt ein Einstellungsstopp für alle Verwaltungsbereiche (Gemeinkosten FTE). Ausnahmen werden von den Geschäftsleitungen festgelegt. Das operative Personal ist davon nicht betroffen.
  • Es gibt keine unterjährigen Lohnerhöhungen und Belohnungen, die ordentlichen Lohnmassnahmen im Mai werden umgesetzt.
  • Interne Anlässe werden auf ein Minimum reduziert und externe Weiterbildungen wenn immer möglich verschoben. Falls ein Anlass trotzdem durchgeführt werden muss, finden diese in Räumlichkeiten der SBB statt.
  • Zeitguthaben sind zu reduzieren. Zum Beispiel: Gleitzeitguthaben und Ferien aus dem Vorjahr müssen abgebaut und diesjährige Ferien vollständig bezogen werden.
  • Die Teilnahmen an Foren und Tagungen sind auf das Nötigste zu reduzieren.
  • Die externen Mandate werden überprüft.

Zusätzlich wird jede Division und jeder Bereich weitergehende Einsparmöglichkeiten prüfen und beispielsweise auf Projekte und Investitionen verzichten oder diese auf später verschieben. Weitere Informationen folgen in den nächsten Tagen divisions- und bereichsspezifisch.

Die Konzernleitung ruft alle auf, in ihrem eigenen Bereich einen Beitrag zu leisten und nur wirklich notwendige Ausgaben zu tätigen. Herzlichen Dank.

Update 21.4.2020, 17.00 Uhr: Das Schweizer ÖV-Angebot wird schrittweise erhöht

Aufgrund der geplanten Lockerungen der Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus, die der Bundesrat angekündigt hat, erfolgt ein umfassender Angebotsausbau im ÖV per 11. Mai 2020. Bei der SBB und einzelnen Transportunternehmen wird dieser Angebotsausbau ab dem 27. April 2020 schrittweise umgesetzt. SBB und PostAuto AG entwickeln als Systemführerinnen Schiene und Strasse auf diesen Zeitpunkt hin ein Schutzkonzept für die Mitarbeitenden und die Reisenden. Der Schutz der Gesundheit von Mitarbeitenden und Passagieren hat weiterhin oberste Priorität.

Auch dieser Fahrplanwechsel wird ein kurzfristiger und komplexer Sondereffort, den wir als SBB nur stemmen können, wenn alle zusammenhalten.

Ab Montag, 27. April verkehren zusätzlich zum aktuellen Angebot wieder folgende Züge:

  • IC1 Zürich HB–Genève-Aéroport: Wiederaufnahme der Verbindung zwischen Fribourg und Genève Aéroport
  • IR70 Luzern–Zürich HB: Wiederherstellung des Halbstundentakts zwischen Zürich HB und Luzern
  • IR75 Zürich HB–Weinfelden–Konstanz: Wiederherstellung des Angebots zwischen Zürich HB und Kreuzlingen
  • IR17 Zürich HB–Olten–Bern: Halbstundentakt zwischen Olten und Bern über die Stammlinie via Burgdorf ist wiederhergestellt
  • ZVV S19 Dietikon–Effretikon–Dietikon: Erhöhung des Angebots
  • RE Annemasse–Genève–Lausanne–Vevey/St-Maurice: Halbstundentakt zwischen Genève und Vevey/St-Maurice

Einzelne regionale Verkehrsbetriebe werden ab 27. April wieder zum regulären Fahrplan wechseln. Es wird, wenn immer möglich, darauf geachtet, dass weiterhin durchgehende Reiseketten angeboten werden. Störungen und Anschlussbrüche sind dennoch nicht ausgeschlossen. Aktuelle Reiseinformationen finden sich im Online-Fahrplan.

Die Empfehlungen zum Verzicht auf unnötigen Verkehr, zum Abstandhalten und zur Hygiene des Bundesamts für Gesundheit (BAG) bleiben gültig und wichtig: Insbesondere ist auf Freizeit- und touristische Fahrten weiterhin zu verzichten; und es soll wenn möglich weiterhin im Homeoffice gearbeitet werden.

Update 20.4.2020, 19.00 Uhr – Lockerung Corona-Massnahmen: wichtige Informationen für Mitarbeitende

Der Bundesrat hat am 16. April informiert, wie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz in einzelnen Schritten wieder zur Normalität zurückkehren soll. Der öffentliche Verkehr spielt hierbei eine wichtige Rolle. Gerne informieren wir euch über wichtige Themen, die euch als Mitarbeitende betreffen:

Präzisierung zu besonders gefährdete Personengruppen

Der Bundesrat hat präzisiert, welche Personen besonders gefährdet sind. Ein Teil der bisher bei uns als gefährdet eingestuften Mitarbeitenden gehört aufgrund dieser neuen Definition nicht mehr dazu (Anhang 6 der Verordnung). Für die SBB hat der Schutz aller Mitarbeitenden weiterhin höchste Priorität.

Wir sind jedoch darauf angewiesen, dass zum Teil auch Mitarbeitende, die bis anhin als besonders gefährdet galten und die wir nach Hause geschickt haben, ihre Arbeit im Zuge der Angebotserhöhung wieder aufnehmen. Es ist uns klar, dass dies Fragen aufwirft und Unsicherheit auslöst. Die SBB wird jedoch nur Mitarbeitende aus Bereichen auffordern zur Arbeit zu kommen, die für das Hochfahren des Fahrplans zwingend gebraucht werden. Dabei werden wir zusammen mit unserem ärztlichen Dienst besondere Schutzmassnahmen treffen, um die BAG-Vorgaben einzuhalten. Die betroffenen Mitarbeitenden werden persönlich informiert. Wir danken ihnen fürs Verständnis und die Mithilfe.

Auch danken wir allen besonders gefährdeten Mitarbeitenden, die freiwillig ihre Arbeit im Betrieb wieder aufgenommen haben; dies ist möglich, wenn die Schutzmassnahmen beachtet werden.

Homeoffice

Solange «Social Distancing» gilt, empfiehlt der Bundesrat, weiterhin im Homeoffice zu arbeiten. Bis mindestens am 11. Mai 2020 arbeiten daher alle Mitarbeitenden, die ihre Arbeit im Homeoffice ausführen können, weiterhin von zuhause aus. Ausnahmen bitte nur in begründeten und mit den Vorgesetzten abgesprochenen Fällen, beispielsweise wenn Homeoffice aufgrund der Betreuungssituation von Kindern nicht möglich ist. Für die Zeit danach wird im Moment ein Konzept erarbeitet, wie die Mitarbeitenden schrittweise wieder ins Büro zurückkehren können.

Kinderbetreuung

Die obligatorischen Schulen bleiben bis am 11. Mai 2020 geschlossen, was eine grosse Herausforderung für berufstätige Eltern ist. Versucht, so gut es geht im Homeoffice zu arbeiten, und nutzt weiterhin die Betreuungsangebote der Schulen, Kitas und offiziellen Institutionen. Der SBB ist klar, dass ihr unter diesen Umständen im Homeoffice nicht gleichermassen fokussiert arbeiten könnt. Wenn keine Betreuungslösung möglich ist, sollen Eltern weiterhin bei Lohnzahlung ihre Kinder betreuen. Für Mitarbeitende mit Kindern unter 12 Jahren wird die SBB bei der Ausgleichskasse rückwirkend ab dem 19. März 2020 Taggelder abrechnen. Ihre Vorgesetzten werden dazu in den nächsten Tagen zusätzlich informiert.

Schutzmasken

Aktuell wird vom BAG Mitarbeitenden nicht empfohlen, Masken zum Schutz zu tragen. Ausnahmen bilden:

  • Arbeiten, bei denen eine Maske aus anderen betrieblichen Gründen getragen werden muss (z.B. beim Schleifen, Auswechseln von Filtermatten)

  • Tätigkeiten, bei denen zwei Personen zueinander weniger als 1.5 Meter Abstand haben, die länger als insgesamt 15 Minuten dauern UND die technisch (z.B. mittels Plexiglasscheiben) oder organisatorisch (z.B. mit zeitversetztem Arbeiten) nicht sinnvoll gelöst werden können.

Die Frage nach Schutzmasken ist Teil des Schutzkonzepts für Mitarbeitende und Kunden des öffentlichen Verkehrs, das SBB und PostAuto im Rahmen ihrer Systemführerschaft momentan erarbeiten. In diesem Rahmen kann es Anpassungen der bisherigen Praxis geben.

Weitere Informationen zur Anwendung der Masken findet ihr unter «Downloads» im Dokument «Empfehlungen zum Umgang mit Masken».

Einweghandschuhe

Neben den Einsätzen, bei denen auch vor dem Coronavirus bereits Einweghandschuhe aus betrieblichen Gründen eingesetzt wurden (z.B. beim Hantieren mit Reinigungsmitteln/Säuren), sind Einweghandschuhe aktuell nur in folgenden Situationen angezeigt: Bei einem häufigen Kontakt der Hände mit potentiell stark kontaminierten Gegenständen (z.B. Taschentüchern im Abfall) oder Oberflächen und/oder Personen mit verdächtigten Symptomen.

Aktuell trifft dies in der SBB vor allem bei gewissen Reinigungsarbeiten oder spezifischen Einsatzsituation der Transportpolizei zu. Regelmässiges und gründliches Händewaschen bietet weiterhin den besten Schutz.

«Die schrittweise Erhöhung des Angebots ist ein erster Schritt zurück zur Normalität – nicht nur für uns ÖV-Mitarbeitende, sondern für die ganze Schweiz. Die Verhaltensregeln des BAG sind weiterhin zwingend einzuhalten. Wir setzen sie durch und erwarten gleichzeitig, dass jede und jeder seine Selbstverantwortung wahrnimmt und sich daran hält.»
Markus Jordi, Leiter Human Resources

Bei Fragen steht euch HR (051 220 20 20) gerne zur Verfügung.

Update 16.4.2020, 16.45 Uhr: Lockerung Corona-Massnahmen – Das Angebot hochfahren, mit Fokus Gesundheit

Der Bundesrat hat heute informiert, wie das wirtschaftliche und gesellschaftliche Leben in der Schweiz in einzelnen Schritten wieder zur Richtung Normalität zurückkehren soll. Das wird auch Konsequenzen haben für das derzeit reduzierte Angebot im öffentlichen Verkehr und dem Bahnverkehr. Es ist wichtig, dass Angebot und Kapazität im ÖV dem Mobilitätsbedürfnis von Menschen und der Wirtschaft entsprechen.

Wir werden das Angebot auf der Schiene in den nächsten Wochen daher schrittweise erhöhen, bis wir wieder den ursprünglichen Fahrplan 2020 erreicht haben. Konkret werden wir das Angebot am 27. April punktuell erhöhen. Am 11. Mai folgen weitere, umfangreichere Schritte.

Auf die Rückkehr zum Normalbetrieb bereiten wir uns bereits seit dem ersten Tag des Übergangfahrplanes vor. Dies zu planen, ist sehr komplex; wir sind aber gut vorbereitet. Derzeit werden die schrittweisen Umsetzungs-Konzepte im Detail ausgearbeitet. Dazu stimmt sich die SBB als Systemführerin Schiene zusammen mit Postauto als Systemführerin für den ÖV auf der Strasse eng mit dem Bundesamt für Verkehr ab. Für das Hochfahren halten wir uns jederzeit an die Vorgaben des Bundesamtes für Gesundheit.

Bald werden also wieder mehr Züge fahren. Die Gesundheit und die Sicherheit von euch Mitarbeitenden sowie jene der Kundinnen und Kunden bleiben an erster Stelle. Das ist im ÖV nicht ohne weiteres möglich. Deshalb erarbeiten SBB und Postauto im Auftrag des Bundes ein Schutzkonzept. Wir werden euch rechtzeitig über die Schutzmassnahmen informieren.

«Wir danken euch herzlich, dass ihr in dieser herausfordernden Zeit mit Elan weiterarbeitet und so die Rückkehr zum Normalbetrieb ermöglicht – ob in Zügen, Bahnhöfen, in Betriebszentralen, in der Instandhaltung, im Gütertransport, auf Baustellen, an allen Standorten oder im Homeoffice. Ein aufrichtiges Merci!»
Vincent Ducrot und Markus Jordi

Update 9.4.2020, 11.00 Uhr: Verlängerung Lockdown – Keine Veränderung beim SBB Fahrplan.

Der Bundesrat hat gestern die aktuell geltenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Coronavirus um eine Woche bis zum 26. April verlängert. Die mit dem Lockdown verbundenen Einschränkungen im Bahnverkehr waren ohnehin bereits bis am 26. April vorgesehen. Der Übergangsfahrplan für den reduzierten Bahnbetrieb wird also wie geplant weiterhin gefahren.

Der Bundesrat erarbeitet zurzeit ein Konzept, wie die etappenweise Lockerung der Massnahmen nach dem 26. April gestaltet werden soll. Parallel dazu bereiten sich SBB und PostAuto als Systemführerinnen für den ÖV auf der Schiene und der Strasse vor, das Angebot zu gegebener Zeit schrittweise hochzufahren; dies gemeinsam mit den Schweizer Transportunternehmen und in enger Abstimmung mit dem Bund. Einen konkreten Plan dafür wird es erst geben, wenn allfällige Lockerungspläne des Bundesrates vorliegen.

Update 8.4.2020, 16.00 Uhr: Wiederaufnahme der Bauarbeiten.

Wegen des Corona-Virus hat die SBB ihre Ressourcen im Unterhalt auf betriebs- sowie sicherheitsrelevante Arbeiten und die Störungsbehebung fokussiert. Baustellen für Ausbau und Erneuerung der Bahninfrastruktur wurden temporär heruntergefahren. Nach Ostern sollen diese schrittweise wieder in Betrieb genommen werden. Weitere Informationen zum Thema findest du hier.

Update 8.4.2020, 10.15 Uhr: ÖV-Branche entschädigt Kunden von Jahres- und Monatsabos.

Die ÖV-Unternehmen der Schweiz haben gemeinsam mit der Branchenorganisation Alliance SwissPass eine schweizweite einheitliche Lösung für jene Kunden gefunden, die ihre Abonnemente aufgrund der aktuellen Situation im öffentlichen Verkehr nicht nutzen können. Dies kostet rund 100 Millionen Franken. Ausführliche Informationen dazu im «Nachgefragt» mit Toni Häne.

Update 3.4.2020, 15.00 Uhr: Dürfen Mitarbeitende eine Maske tragen?

Aktuell wird vom BAG Mitarbeitenden nicht empfohlen, Masken zu ihrem Schutz zu tragen. Ausnahmen bilden:

  • Arbeiten, bei denen eine Maske aus anderen betrieblichen Gründen getragen werden muss (z.B. beim Schleifen, Auswechseln von Filtermatten)

  • Tätigkeiten, bei denen zwei Personen zueinander weniger als 1.5 Meter Abstand haben, die länger als insgesamt 15 Minuten dauern UND die technisch (z.B. mittels Plexiglasscheiben) oder organisatorisch (z.B. zeitversetztes Arbeiten) nicht sinnvoll gelöst werden können.

Weitere Informationen zur Anwendung der Masken findet ihr unter Downloads im Dokument «Empfehlungen zum Umgang mit Masken». Fragen zu Schutzmaterial und Verhalten beantwortet Pierre-Albert Voumard, Chief Medical Officer (CMO a.i.) im Nachgefragt.

Desinfektionsmittelflaschen bitte nicht wegwerfen
In den letzten Wochen haben einige Mitarbeitende, die z.B. am Schalter, im Betrieb, im Unterhalt oder auf eine andere Weise unterwegs tätig sind, ein persönliches Desinfektionsfläschchen oder grössere Desinfektionsflaschen bis zu einem Liter erhalten. Es ist wichtig, diese Flaschen zu behalten, da sie wieder befüllt werden können. Bei Fragen zum Wiederauffüllen könnt ihr euch an eure Vorgesetzten wenden.

Ein grosser Dank all unseren Mitarbeitenden, die während dieser schwierigen Zeit weiterhin die Schweiz bewegen.

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Update 2.4.2020, 9.30 Uhr: SBB stellt Kurzarbeitsgesuch für spezifische Bereiche – alle Mitarbeitende erhalten weiterhin den vollen Lohn

Die Schweiz befindet sich in einer ausserordentlichen Lage. Der öV ist wichtiger Bestandteil der Gesellschaft und einer funktionierenden Wirtschaft. Gleichzeitig gibt es Bereiche der SBB, deren Auftragsvolumen aufgrund des Coronavirus massiv zurückgegangen ist. Der Rückgang zeigt sich in den Zügen, wo die Nachfrage in den vergangenen Wochen um 80 bis 90 Prozent zurückgegangen ist. Immobilien ist aufgrund Umsatzeinbussen der Geschäftsmieter in den Bahnhöfen stark betroffen. Nicht zuletzt spüren auch Infrastruktur und Cargo einen Rückgang der Produktion.

Aufgrund der aktuellen und aussergewöhnlichen Lage wurden SBB und SBB Cargo vom BAV aufgefordert, eine Voranmeldung für Kurzarbeit für die betroffenen Bereiche einzureichen. Die SBB kommt diesem Anliegen nach und beantragt Kurzarbeit vorerst für Betriebsbereiche von Personenverkehr und Infrastruktur. Die Prüfung durch das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wird zeigen, ob wir Kurzarbeitsentschädigung beziehen können oder nicht.

«Für die Mitarbeitenden von SBB und SBB Cargo ändert sich dadurch nichts. Wir haben uns gegenüber den Sozialpartnern verpflichtet, die Differenz zur Kurzarbeitsentschädigung auszugleichen. Die Mitarbeitenden von SBB und SBB Cargo erhalten somit weiterhin den vollen Lohn.»
Markus Jordi, Leiter Human Resources

Die Mitarbeitenden der betroffenen Bereiche aus dem Personenverkehr und von Infrastruktur werden direkt informiert.

Update 31.3.2020, 8.30 Uhr: Erinnerung – Mitnahme von IT-Arbeitsmitteln muss bewilligt werden

Der Notfallstab IT möchte alle Mitarbeitenden nochmals an die neue Regelung für die Mitnahme von IT-Arbeitsmitteln erinnern: Bei ausgewiesenem Bedarf können Bildschirme, Dockingstations, Tastaturen und Mäuse mit Bewilligung der vorgesetzten Person vorübergehend im Homeoffice genutzt werden:

So gehst du vor:

  • Melde deinen Bedarf über diesen «Bewilligungsantrag». Erst wenn deine Anfrage durch deine vorgesetzte Person bewilligt ist, darfst du das benötigte Zubehör nach Hause nehmen.

  • Falls du bereits Arbeitsmittel nach Hause genommen hast, musst du diese Bewilligung rückwirkend einholen.

  • Bitte nimm nur Arbeitsmittel aus deiner Homebase mit nach Hause. Dies gilt insbesondere für das neue Gebäude GS2.

  • Hier findest zu zudem 7 Tipps fürs Homeoffice

Update 30.3.2020, 20.45 Uhr: Wichtige Informationen für Grenzgänger

Seit gestern Sonntag hat die SBB den grenzüberschreitenden Personenverkehr von und nach Italien bis auf Weiteres eingestellt. Dies wegen einer Anordnung der italienischen Behörden, dass alle Personen, welche die Grenze zwischen Italien und der Schweiz überschreiten, sich einem Gesundheitscheck unterziehen müssen.

Für Mitarbeitende, die aus beruflichen Gründen die Grenze passieren müssen, empfiehlt die SBB, das Auto zu nehmen. Falls dies nicht möglich ist, bitte den Vorgesetzten kontaktieren.

Personen, welche die Grenze überschreiten, werden von den italienischen Behörden am Zoll auf ihren Gesundheitszustand kontrolliert. Aktuell betrifft dies nur die Grenze zwischen der Lombardei und dem Tessin. Auf der Nord-Süd-Achse zwischen Brig und Domodossola (Wallis und Piemont) fahren die Züge der BLS gemäss Online-Fahrplan und es werden keine Gesundheitskontrollen durchgeführt.

Update 29.3.2020, 18.00 Uhr: Grenzüberschreitender Personenverkehr von und nach Italien eingestellt

Die SBB hat den grenzüberschreitenden Personenverkehr von und nach Italien wegen Anordnung der italienischen Behörden bis auf Weiteres eingestellt. Auf dem gesamten nationalen und internationalen Netz ist mit Ausfällen, Anschlussbrüchen und Verspätungen zu rechnen. Welche Folgen dies für die Mitarbeitenden hat, klärt die SBB zurzeit. Weitere Informationen folgen voraussichtlich morgen Montag.

Update 27.3.2020, 18.00 Uhr: Informationen zu besonders gefährdeten Personen

Wir haben euch letzte Woche über die Neuerungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) vom 20. März 2020 für den Umgang mit besonders gefährdeten Personen informiert. Diese Regelung bleibt bestehen, trotz zwischenzeitlicher Änderungen der Verordnung durch das BAG. Gemäss dieser sollen besonders gefährdete Personen weiterhin arbeiten, wenn die SBB die notwendigen Schutzmassnahmen sicherstellt. Die SBB wird diese Personen bis auf weiteres nicht zur Arbeit zurückzuholen: Das heisst, diese Personen bleiben weiterhin zuhause und arbeiten wenn möglich im Homeoffice. Alle Fragen und Antworten dazu sind im Q&A festgehalten, immer mit dem Zusatz, dass die SBB davon absieht, diese Personen zur Arbeit zurückzuholen.

Zur Erinnerung:

  • Besonders gefährdete Personen sind Menschen ab 65 Jahren und Personen mit den Vorerkrankungen Bluthochdruck, Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, chronische Atemwegserkrankungen, Krebs sowie Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen.

  • Oft verwechselt werden diese mit den besonders exponierten Berufsgruppen. Dies sind bei der SBB auch nach Rücksprache mit dem BAG ausschliesslich die Mitarbeitenden des bedienten Vertriebs, die Kundenbegleitenden sowie die Mitarbeitenden der Transportpolizei. Bei diesen Berufsgruppen wurden die notwendigen Massnahmen ergriffen, um sie zu schützen (z.B. Plexiglas in Reisezentren, Verzicht auf Billettkontrollen). Dadurch können diese Berufsgruppen weiterhin arbeiten.

Mitarbeitende müssen sich von sich aus bei ihrem Vorgesetzten melden, wenn sie zu den besonders gefährdeten Personen gehören (Selbstdeklaration). Eine aktive Befragung seitens der SBB über den Gesundheitszustand ist nicht gestattet. Die SBB kann allerdings eine entsprechende ärztliche Bestätigung der Gefährdung verlangen.

Zusammenleben mit besonders gefährdeten Personen

Mitarbeitende, die mit einer besonders gefährdeten Person im selben Haushalt leben, müssen weiterhin arbeiten. Wenn sie nicht mehr arbeiten möchten, melden sie sich beim Vorgesetzten. Allenfalls können sie Ferien, Abbau von Über-/Gleitzeit oder unbezahlten Urlaub beziehen. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf, zu Hause zu bleiben. Wer im Homeoffice arbeiten kann, soll diese Möglichkeit nutzen.

Bei weitergehenden Fragen könnt ihr euch gerne an die HR-Hotline oder für gesundheitliche Fragen an den Health and Medical Service wenden.

  • HR-Hotline: 051 220 20 20

  • Health and Medical Service: 058 900 76 55
    (ausschliesslich für Personen der Risikogruppe und mit erhöhtem Ansteckungsrisiko)

Update 26.3.2020, 15.30 Uhr: Wöchentliche Zustellung Persönliche Schutzausrüstung und Desinfektionsmittel

Der Beschaffungsmarkt von Schutzmaterialien ist derzeit weltweit extrem angespannt. Dies führt dazu, dass bei der SBB der normale Bestellprozess via SAP nicht mehr funktioniert. Ab sofort wechseln wir deshalb auf einen Zuteilungsprozess. Konkret heisst das, dass die vorhandene Ware zentral nach Dringlichkeit auf die Bereiche verteilt wird. Die Task-Force plant und priorisiert den Bedarf je Division und teilt die Schutzausrüstungen entsprechend zu.

Für jede Division gibt es einen zentralen Koordinator:

Die Koordinatoren ermitteln die Bedarfe wöchentlich mit den Standorten und lösen den Versand der Ware aus. Dies geschieht jeweils am Montag. An manchen Standorten übernimmt das Facility Management von SBB Immobilien die Versorgung mit Material zur Persönlichen Schutzausrüstung. In diesem Fall sollen sich die Mitarbeitenden bei den Ansprechpartnern vor Ort erkundigen.

Die «Task-Force Persönliche Schutzausrüstung» (Desinfektionsmittel, Schutzmasken, -Brillen, -Handschuhe, -Anzüge) ist sich bewusst, wie wichtig Desinfektions- und Schutzmaterial in dieser Krise für die Mitarbeitenden sind. Dies insbesondere für diejenigen, die den operativen Betrieb tagtäglich aufrechterhalten, um die Grundversorgung der Schweiz sicherzustellen. Wir werden weiterhin all unsere Anstrengungen aufrechterhalten, den Bedarf an erforderlichen Schutzmitteln zeitnah sicherstellen zu können.

Update 23.3.2020, 17.00 Uhr: Ausgedünnter Fahrplan ist gut gestartet

Im öffentlichen Verkehr ist aufgrund der ausserordentlichen Lage die Nachfrage stark zurückgegangen (bis zu 80 Prozent). Eine weitere Frequenzreduktion ist zu erwarten. Seit letzten Donnerstag fahren die Züge deshalb nach dem Übergangsfahrplan. Ab heute wird das Angebot im Fernverkehr und im grenzüberschreitenden Regionalverkehr reduziert. Am Donnerstag sowie ab 2. April erfolgen weitere Reduktionen im Fernverkehr. Dieser ausgedünnte Fahrplan gilt bis mindestens 26. April 2020. Bis jetzt ist der neue Fahrplan gut angelaufen. Er erfordert aber auch einen riesigen Einsatz von unzähligen Mitarbeitenden aus verschiedenen Divisionen.

«Im Namen des ganzen SBB Krisenstabs bedanke ich mich herzlich für das ausserordentlich grosse Engagement aller Mitarbeitenden. Nur gemeinsam können wir diese äusserst herausfordernde Lage meistern.»
Nicolas Germanier, Leiter Krisenstab

Arbeitseinsätze, Avisierungsfristen und Zulagenersatz

Die Baustellenschliessungen sowie die Fahrplanausdünnung und weitere Massnahmen führen zu vielen Änderungen im individuellen Arbeitsplan, die nicht mehr alle innert den üblichen Verständigungsfristen kommuniziert werden können. Alle operativ tätigen Mitarbeitenden werden gebeten, die notwendigen Informationen wo möglich über ihre elektronischen Tools abzurufen.

Wie situationsbedingte Abwesenheiten behandelt werden, ist hier ersichtlich.

Die Mitarbeitenden, die aus diversen Gründen nicht arbeiten können resp. dürfen, erhalten weiterhin ihren Lohn und tourenbedingte Zulagen gemäss Jahresdurchschnitt ohne Verpflegung. Ausgenommen bei den Zulagen sind Abwesenheiten insbesondere wegen Krankheit, Unfall, Ferien etc., für welche keine Zulagen ausgerichtet werden. Die Auszahlung dieser Zulagen kann sich allerdings verzögern und erfolt nicht mit dem Lohn des Folgemonats.

Passwort im Homeoffice wechseln

Neu kann das Passwort auch im Homeoffice gewechselt werden. Bitte aber erst, wenn dazu per Mail eine Aufforderung kommt. Alle Informationen dazu: SBB Passwortwechsel im Homeoffice

Update 21.3.2020, 17 Uhr: Präzisierung - Was bedeuten die vom Bundesrat verschärften Massnahmen für die SBB?

Der Bundesrat hat gestern Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als fünf Personen generell verboten – unabhängig davon, ob sie zwei Meter Abstand halten können oder nicht. Diese Regelung gilt auch für die SBB.

Für Arbeitsräume im Innen- und Aussenbereich gilt die gestern beschriebene Regel. Wenn die Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden, dürfen sich draussen sowie in Arbeitsräumlichkeiten wie zum Beispiel in Werkhallen, bedienten Kundenzonen, Betriebszentralen, Lagerhallen usw. mehr als fünf Personen aufhalten. Das gleiche gilt für Pausenräume und Personalrestaurants. In Arbeitszonen, in denen diese Regelungen nicht eingehalten werden können, darf nicht mehr weitergearbeitet werden.

Update 20.3.2020, 21.00 Uhr: Der Bundesrat verschärft die Massnahmen – was heisst das für die SBB?

Der Bundesrat hat heute zum Schutz vor dem Coronavirus weitere Einschränkungen für die Schweizer Bevölkerung beschlossen. So sind Ansammlungen von mehr als fünf Personen, die weniger als zwei Meter Abstand haben, verboten. Die Regelung gilt auch für die SBB. Wenn die Räumlichkeiten gross genug sind und die Abstandsregeln von zwei Metern eingehalten werden, dann können sich in Arbeitsräumlichkeiten sowie in Personalrestaurants mehr als fünf Personen aufhalten. In Arbeitszonen, in denen diese Regelungen nicht eingehalten werden können, darf nicht mehr weitergearbeitet werden. Die Hygienevorschriften des BAG sind zwingend einzuhalten.

Besonders gefährdete Personen gemäss der Definition des BAG arbeiten ab sofort von zu Hause aus (Homeoffice). Ist dies nicht möglich, werden die Mitarbeitenden von der Arbeitspflicht befreit. Die Regelungen bezüglich Abbau von Zeitguthaben und Lohnfortzahlung bleiben unverändert. Details sind in den «Fragen und Antworten» aufgeführt (ab Frage Nr. 49). Die Hotline von Health and Medical Service (HMS) erweitert die Betriebszeiten wie folgt: täglich von 8:00 bis 12:00 Uhr und von 13:00 bis 17:00 Uhr. Sie ist unter 058 900 76 55 erreichbar und steht nur für gesundheitliche Fragen in Bezug auf Corona zur Verfügung.

Update 20.3.2020, 16.00 Uhr: Mehr Informationen zu den Baustellen von SBB Infrastruktur.

Gestern wurde entschieden, dass SBB Infrastruktur alle nicht betriebsnotwendigen Baustellen bis heute Abend schliesst. Sie fokussiert alle verbleibenden Ressourcen im Unterhalt und Baubereich auf die Störungsbehebung und den betriebsnotwendigen Unterhalt. Die Projektverantwortlichen sind aktuell daran, ihre Projekte zu überprüfen und geordnet herunterzufahren.

Weitere Informationen zum Thema findest du hier.

Update 19.3.2020, 20.00 Uhr: Botschaft des CEO, IT-Arbeitsmittel und Personalverpflegung

Videobotschaft von Andreas Meyer zur aktuellen Lage

Quelle: SBB CFF FFS

Mitnahme IT-Arbeitsmittel im Homeoffice

Das SBB Regelwerk definiert, dass für Homeoffice neben dem SBB Notebook keine weiteren ICT-Arbeitsmittel von der SBB zur Verfügung gestellt oder vergütet werden (siehe K 132.1 «Telearbeit – Work Smart»). Aufgrund der Corona-Pandemie wird diese Regelung temporär angepasst.

Nutze wie beim regulären Homeoffice in erster Linie dein SBB Notebook. Bei ausgewiesenem Bedarf können folgende Arbeitsmittel mit Bewilligung der vorgesetzten Person vorübergehend im Homeoffice genutzt werden:

  • Externer Bildschirm inkl. Dockingstation, Maus und Tastatur

  • Für Berufsgruppen mit spezifischem Bedarf: zweiter externer Bildschirm

So gehst du vor:
Melde deinen Bedarf über diesen «Bewilligungsantrag». Erst wenn deine Anfrage durch deine vorgesetzte Person bewilligt ist, darfst du das benötigte Zubehör nach Hause nehmen.
Falls du bereits Arbeitsmittel nach Hause genommen hast, musst du diese Bewilligung rückwirkend einholen.

Personalverpflegung

Die Personalverpflegungsrestaurants der SBB bleiben geöffnet, das Angebot sowie die Öffnungszeiten werden jedoch reduziert. Die Hauptmahlzeiten werden weiterhin ermöglicht. Alle Informationen zu Öffnungszeiten und Angebot findet ihr zuoberst auf der Seite «Personalverpflegung».

Update 19.3.2020, 14.00 Uhr: Coronavirus: SBB Infrastruktur schliesst alle nicht betriebsnotwendigen Baustellen.

Die SBB stellt den Schutz ihrer Mitarbeitenden, sowie die Sicherung des Bahnbetriebs im Grundangebot an erste Stelle. Folglich fokussiert SBB Infrastruktur im Unterhalt und Baubereich all ihre verbleibenden Ressourcen auf die Störungsbehebung und den betriebsnotwendigen Unterhalt. Deshalb werden die meisten anderen Baustellen sicher und kontrolliert bis Freitagabend 20. März 2020 heruntergefahren.

Detailliertere Informationen zu den einzelnen Baustellen sowie die Kommunikation an die betroffenen Mitarbeitenden werden so rasch wie möglich über die Linie erfolgen.

Update 19.3.2020, 12.15 Uhr: Medienkonferenz des Bundes zum Coronavirus am 19. März 2020

Andreas Meyer nimmt heute an Medienkonferenz des Bundes teil. Du kannst diese ab 14 Uhr per Livestream auf Youtube verfolgen.

Update 18.3.2020, 14.00 Uhr: Übergangsfahrplan wird in drei Schritten umgesetzt – öV-Angebot ab Montag markant reduziert, Grundangebot wird aufrechterhalten

Die SBB setzt in dieser ausserordentlichen Lage alles daran, ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr für die Gesellschaft und die Wirtschaft aufrecht zu erhalten. Deshalb startet ab morgen der Übergangsfahrplan. Er wird in drei Schritten umgesetzt. Die grössten Änderungen werden ab Montag, 23. März spürbar sein. Ausführliche Informationen dazu hier.

Aufgrund der ausserordentlichen Lage wegen des Coronavirus ist eine weitere Frequenzreduktion zu erwarten. Zudem sind erste Personalengpässe bei den Transportunternehmen spürbar. Daher wird das Angebot im öV reduziert. Die Massnahmen sind nötig, damit der öffentliche Verkehr so lange wie möglich mit einem reduzierten Angebot funktionieren kann.

Angebotsreduktion erfolgt in 3 Schritten

Die Fahrplankonzepte für den gesamten Fern- und Regionalverkehr wurden erarbeitet; noch nie wurde in so kurzer Zeit eine so umfassende Fahrplananpassung durchgeführt. Aufgrund der Komplexität und Kurzfristigkeit ist die Umsetzung der Angebotsreduktion in drei Schritten notwendig. Die ersten und letzten Verbindungen des Tages bleiben unverändert. Der Onlinefahrplan wird laufend angepasst. In einer Umstellungsphase ist der Online-Fahrplan jeweils spätestens um 20 Uhr am Vorabend für den Folgetag aktuell.

Züge verkehren wenn immer möglich in maximaler Länge

Die SBB geht davon aus, dass auch mit reduziertem Angebot genügend Platz für die Kunden zur Verfügung stehen wird. Die Züge fahren wenn immer möglich in maximaler Länge. Damit wird sichergestellt, dass das Social Distancing auch im öV umgesetzt werden kann.

Vorübergehender Verkaufsstopp der Sparsortimente und Rückerstattungen

Per Donnerstag 19. März 2020 werden vorübergehend keine Sparbillette und Spartageskarten mehr verkauft. Der Verkaufsstopp gilt für die Dauer des reduzierten Fahrplans.

Update 17.3.2020, 17.00 Uhr: SBB Baustellen werden täglich analysiert

Die SBB wird als Bauherr aufgrund der aktuellen Vorgaben des Bundes keine SBB Infrastruktur-Baustellen aktiv einstellen oder stoppen. Die Vorschriften vom Bundesamt für Gesundheit können weiterhin eingehalten werden. Ein Baustopp erfolgt erst, wenn die nötigen Ressourcen (Material oder Personal) nicht mehr vorhanden sind. Sollten Baustellen oder Teile davon gestoppt werden müssen, sind die Baustellen sicher zu räumen und die Sicherheit des Bahnbetriebes zu gewährleisten. Die SBB Infrastruktur analysiert in Abstimmung mit dem SBB Notfallstab Betrieb täglich jede einzelne Baustelle. Zudem findet laufend eine Rücksprache mit den beauftragten Lieferanten statt. Wenn sich die Situation ändert, werden die betroffenen Mitarbeitenden direkt informiert.

Formulare für Grenzgänger

Alle Grenzgänger müssen zurzeit immer eine Arbeitsbestätigung zusammen mit einem Ausweis am Zoll vorweisen. Das Formular «grenzüberschreitende Arbeiten» ist für Mitarbeitende, die in der Schweiz leben und grundsätzlich auch arbeiten, aber für gewisse Arbeiten ins nahegelegene Ausland müssen. Das Dokument «Offizielles Dokument Grenzgänger» ist für die im Ausland lebenden Mitarbeitenden, die in der Schweiz arbeiten.

Neue Mindestöffnungszeiten in Geschäften in Bahnhöfen und anderen SBB Liegenschaften

Die verbindlichen Öffnungszeiten für sämtliche Geschäfte in allen SBB Liegenschaften – das heisst in Bahnhöfen und weiteren Liegenschaften wie beispielsweise im Südpark, in Europallee oder in Genève Eaux-Vives – werden angepasst und flexibilisiert.

Die aktuell gültigen Öffnungszeiten werden an den Geschäften publiziert. Läden, die nicht zur Grundversorgung gehören, bleiben weiterhin geschlossen.

Diese Anpassungen sind vorübergehend, gelten ab sofort bis auf Widerruf und werden umgehend angepasst, wenn die zuständigen Behörden neue Anweisungen erlassen.

Tipps & Tricks für Online-Meetings

Da zurzeit sehr viele Mitarbeitende im Homeoffice arbeiten, werden vermehrt Online-Meetings durchgeführt. Bitte folgendes beachten

  • Bei internen Meetings (nur SBB Mitarbeitende) Teams oder Skype verwenden. Entsprechende Hilfestellungen findest du hier.

  • Bei Meetings mit externen Teilnehmern Skype verwenden. Entsprechende Hilfestellungen findest du hier.

Informationen zum Arbeiten im Homeoffice findest du hier. Hast du Fragen zur Planung und/oder Durchführung von Online-Meetings, melde dich beim ICT Service Desk.

Vorsicht vor Phishing!

Hacker nutzen die Unsicherheit gezielt aus. Es kursierten bereits erste Phishing-Kampagnen: Dabei werden Passwörter erspäht oder auch Schadsoftware auf Geräten installiert. Dafür werden E-Mails versendet, die sich auf das Coronavirus beziehen und zum Öffnen der Nachricht animieren sollen. Deshalb: Seid vorsichtig bei verdächtigen Mails. Sendet sie im Zweifelsfall an spambox@sbb.ch oder meldet euch beim ICT Servicedesk. Es bleibt Ziel der SBB,m die kritischen Infrastrukturen zu schützen.

Update 16.3.2020, 18 Uhr: Weitere Massnahmen

Die Zahl der Corona-Fälle in der Schweiz nimmt rasch zu. Der Bundesrat hat heute weitere Massnahmen festgelegt und nochmals die gesamte Bevölkerung aufgerufen, Verantwortung zu übernehmen. Um die Zahl der Erkrankungen zu begrenzen und die Überlastung des Gesundheitssystem zu vermeiden, braucht es gemeinsames Handeln.

Mit den heute kommunizierten Massnahmen des Bundesrats zur Eindämmung des Coronavirus wird das gesellschaftliche Leben in der Schweiz weiter eingeschränkt. Bereits in den vergangenen zwei Wochen ist die Nachfrage im öffentlichen Verkehr stark gesunken, so im Inlandverkehr um bis zu 50 Prozent. Ausserdem wollen wir in dieser Situation kantonale Einzelregelungen für den öffentlichen Verkehr vermeiden und sämtliche Massnahmen gut koordinieren. Wir rechnen zudem damit, dass Mitarbeitende wegen Krankheitssymptomen oder zugunsten der Kinderbetreuung der Arbeit fernbleiben müssen und dass es deshalb zu weiteren Personalengpässen kommt.

Vor diesem Hintergrund haben wir bereits gestern die Initiative ergriffen und damit begonnen, eine Angebotsreduktion vorzubereiten, die wir nun ab Donnerstag, 19. März 2020, Schritt für Schritt umsetzen werden. Dies ermöglicht es uns, das Angebot geordnet und vorausschauend zu reduzieren und so die Auswirkungen auf Reisende und Mitarbeitende so gering wie möglich zu halten. Insbesondere wollen wir mit den Entscheiden euch als Mitarbeitende der SBB schützen. Die Herausforderungen sind enorm. Eine so tiefgreifende Fahrplananpassung innert weniger Tage hat es bisher noch nie gegeben. Wir versuchen alles, um dabei die Verständigungsfristen für Tourenänderungen einzuhalten. Wahrscheinlich wird uns dies nicht immer gelingen, dafür bitten wir um Verständnis. Die Sozialparntner haben wir darüber informiert.

Schweizer öV-Angebot wird ab Donnerstag schrittweise reduziert

Geplant ist, zuerst den nationalen und internationalen Fernverkehr, danach den Regionalverkehr auf der Schiene und am Schluss den Regionalverkehr auf der Strasse sowie den Ortsverkehr anzupassen. Die Grundversorgung ist gewährleistet, es wird jedoch zu Ausfällen, Verspätungen und Anschlussbrüchen kommen. Der frühzeitige Entscheid ermöglicht es uns, das Angebot geordnet und vorausschauend zu reduzieren und so die Auswirkungen auf Reisende aber auch auf uns als SBB so gering wie möglich zu halten.

  • Die Züge des Fernverkehrs verkehren generell im Stunden- statt im Halbstundentakt. Spätabendliche Verbindungen an Wochenenden fallen ersatzlos aus.

  • Die Züge des Regionalverkehrs verkehren dort, wo heute der Viertelstundentakt gilt neu im Halbstundentakt und dort, wo heute der Halbstundentakt gilt, neu im Stundentakt. Die ersten und letzten Verbindungen werden angeboten, um Früh- und Spätdienste z.B. im Gesundheitswesen oder für die Versorgung mit Lebensmitteln zu ermöglichen.

  • Das öV-Angebot zwischen der Schweiz und den Nachbarländern wird stark reduziert. Züge des internationalen Fernverkehrs fahren noch bis an die Grenzbahnhöfe. Alle Grenzbahnhöfe werden mit dem Grundangebot im Fern- und Regionalverkehr erreicht. Auch verkehren die Züge ab den Grenzbahnhöfen auf den Schweizer Streckenabschnitten weiter, sofern sie nicht von Angebotsanpassungen im nationalen Fernverkehr betroffen sind.

  • Zur Sicherstellung der Versorgung aus dem Ausland sowie zur Aufrechterhaltung der Logistik innerhalb der Schweiz verkehrt der Schienengüterverkehr bedarfsorientiert. Dies bedeutet, dass aufgrund der erhöhten Nachfrage nach Gütern des täglichen Bedarfs Zusatzzüge oder verstärkte Züge rund um die Uhr verkehren können. Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden im Güterverkehr wurden umgesetzt.

Wie Ihr seht, sind das massive Einschränkungen im Bahnverkehr. Was das konkret für die einzelnen Berufsgruppen bedeutet, wird in den nächsten Tagen geklärt. Die betroffenen Mitarbeitenden werden direkt informiert.

Homeoffice-Verordnung
Alle Mitarbeitenden, die ihre Arbeit im Homeoffice ausführen können, müssen ab sofort von Zuhause aus arbeiten. Ausnahmen bitte nur in begründeten Fällen, beispielsweise wenn Homeoffice aufgrund der Betreuungssituation von Kindern nicht möglich ist. Nutzt für Besprechungen die elektronischen Kommunikationsmittel (E-Mail, Skype, Teams). Homeoffice entbindet nicht von einer Teilnahme an wichtigen Sitzungen oder betriebsrelevanten Schulungen.

Verhaltensregeln BAG weiter beachten
Es gelten weiterhin die Verhaltensregeln des BAG, u.a.: Personen mit Symptomen bleiben bis 24 Stunden nach Abklingen der Symptome in Selbst-Isolation. Den Arzt nur anrufen, wenn der Zustand dies erfordert (z.B. Atemnot, Risikogruppen).

Ergänzend zur Information vom 13. März 2020 möchten wir betonen, dass die neue Hotline von Health & Medical Service (058 900 76 55) ausschliesslich für Personen der Risikogruppe und mit erhöhtem Ansteckungsrisiko (Kundenbegleiter, bedienter Vertrieb, Reinigungspersonal Bahnhöfe, Transportpolizei) ist. Sie ist nicht für allgemeine medizinische Fragen oder das Vorgehen bei auftretenden Symptomen.

Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen
Ab heute sind alle Schulen, Kindergärten teilweise auch die Krippen in der Schweiz geschlossen. Wir sind uns bewusst, dass dies für berufstätigte Eltern eine grosse Herausforderung ist. Entsprechend wurde folgende Regelung beschlossen:

  1. Wird von Schulen, Gemeinden oder anderen offiziellen Institutionen ein Betreuungsangebot angeboten, ist dies zu nutzen.

  2. Falls keine externe Betreuung besteht, werden in erster Linie die Gleitzeitguthaben abgebaut.

  3. In einem weiteren Schritt sind Ferienguthaben aus dem Vorjahr abzubauen.

  4. Sind diese Guthaben aufgebraucht, übernimmt die SBB anschliessend die Lohnzahlung für maximal 20 Tage, anschliessend muss die Situation neu beurteilt werden.

Geplante Urlaube
Geplante Sabbatical, Treueprämien, Flexa-Bezüge und unbezahlte Urlaube können in Absprache mit den Vorgesetzten verschoben werden. Geplante Ferien sind grundsätzlich zu beziehen. Ausnahmen sind mit den Vorgesetzten zu besprechend, auch mit Blick auf die aktuelle Betriebslage.

Bisher haben wir die aktuelle Situation rund um das Coronavirus mit dem Pandemiestab Plus gestemmt. Da sich die Situation nun zuspitzt, haben wir uns entschieden, am kommenden Mittwoch die Führung dem Krisenstab zu übergeben. Damit stellen wir uns auf eine länger anhaltende und sich weiter verschärfende Notlage ein.

«Obwohl wir zurzeit physisch auseinanderrücken, ist es sehr wichtig, dass wir weiterhin zusammenstehen - nur so können wir uns und andere schützen. Herzlichen Dank für euer Engagement!»
Andreas Meyer, CEO SBB

Informationen für besonders gefährdete Mitarbeitende

Für besonders gefährdete Mitarbeitende, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind und denen keine alternative Tätigkeit zugewiesen werden kann oder Mitarbeitende, die wir nicht mehr einsetzen können (bspw. Frequenzerhebung), wurde eine kulante Regelung definiert: Sie erhalten weiterhin ihren Lohn und tourenbedingte Zulagen gemäss Jahresdurchschnitt ohne Verpflegung. Teile der ausgefallenen Zeit können angeordnet durch den Abbau von Gleitzeitguthaben verrechnet werden. Weitere Kompensationsmöglichkeiten (bspw. Ferienbezug) müssen mit der Führungskraft vereinbart werden.

Mit Mitarbeitenden, die nicht zur besonders gefährdeten Berufsgruppe gehören und die nicht einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, die sich aber nicht mehr in der Lage sehen, weiter ihre Funktion auszuüben, kann sofern verfügbar ein anderer Einsatz vereinbart werden oder es kann ein Abbau von Gleitzeitguthaben angeordnet und Ferienabbau vereinbart werden.

Kontakt für Rückfragen

  • Bei medizinischen Fragen im Zusammenhang mit Tauglichkeit und Arbeitsfähigkeit wendet euch an den von der SBB beauftragten Health & Medical Service: 058 900 76 96

  • Bei allgemeinen Personalfragen (Arbeitszeit, Krankheitserfassung, usw.) wende dich bitte an 051 220 20 20.

  • Für alle anderen Fragen zum Thema ist das Notfall- und Krisenmanagement SBB zuständig: notfall-krisenmanagement@sbb.ch

Update 15.3.2020, 11.00 Uhr: Einschränkungen im öffentlichen Verkehr zwischen der Schweiz und Deutschland

Die Züge Frankfurt–Basel–Mailand sowie München–Lindau–Zürich(–Basel) fallen auf der gesamten Strecke aus. Die Züge Stuttgart–Singen (Htw)–Schaffhausen–Zürich fallen zwischen Stuttgart und Schaffhausen aus.

Update 14.3.2020, 8.00 Uhr: Einschränkungen im öffentlichen Verkehr zwischen der Schweiz und Österreich

Die ÖBB hat den Verkehr zwischen Österreich und der Schweiz aufgrund Anweisungen der österreichischen Behörden eingestellt. Alle grenzüberschreitenden Züge fallen aus.

Update 13.3.2020, 16.00 Uhr: Anordnung des Bundesamts für Gesundheit

Gemäss Anordnung des Bundesamts für Gesundheit muss der öffentliche Verkehr auch während einer Epidemie oder Pandemie aufrecht erhalten bleiben, da Angebotsreduktionen im öffentlichen Verkehr gravierende Konsequenzen in verschiedenen Lebens- und Wirtschaftsbereichen hätten. Es ist daher von grosser Bedeutung, dass Grundangebot im öffentlichen Verkehr aufrechterhalten wird. Die Medienmitteilung, die wir heute verschickt haben, findest du auf der rechten Seite.

Folgende Massnahmen setzt die SBB zum Schutz des Personals um:

  • Im Fernverkehr werden die Züge weiterhin begleitet. Per sofort werden Billettkontrollen stark reduziert. Die Billettpflicht gilt weiterhin.

  • Im Regionalverkehr werden Stichkontrollen bis auf weiteres ausgesetzt, auch hier gilt weiterhin die Billettpflicht.

  • Das internationale Angebot Richtung Italien wurde bereits eingeschränkt. Es ist mit weiteren Einschränkungen im gesamten internationalen Personenfernverkehr zu rechnen.

  • Die Frequenzerfassung im Regional- und Fernverkehr wird ausgesetzt.

  • Auf Catering-Services in den Zügen wird ab Samstag, 14. März 2020 vollständig verzichtet (Speisewagen und Service am Platz).

  • Bei tiefem Kundenaufkommen können Reisezentren und Verkaufsstellen geschlossen und/oder Öffnungszeiten angepasst werden. Die Information erfolgt direkt an den betroffenen Standorten.

Die betroffenen Berufsgruppen werden heute mit einer separaten Kommunikation über Verhaltensregeln und spezifische Schutzmassnahmen informiert.

Gefährdete Personen und exponierte Berufsgruppen.
Mitarbeitende, die gemäss BAG besonders gefährdet sind und die am Arbeitsplatz einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, setzen sich bitte unverzüglich mit der/dem Vorgesetzten in Verbindung, um allenfalls eine alternative Tätigkeit auszuüben oder den Arbeitseinsätzen fernzubleiben. Zu diesen Berufsgruppen gehören bei uns der bediente Vertrieb, die Transportpolizei, Reinigungspersonal in den Bahnhöfen sowie die Kundenbegleitenden. Zu den gefährdeten Gruppen zählen Menschen ab 65 Jahren sowie alle Personen mit einer dieser Vorerkrankungen: Bluthochdruck, Chronische Atemwegserkrankungen, Diabetes, Erkrankungen und Therapien, die das Immunsystem schwächen, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und Krebs.

Wenn Mitarbeitende aus diesen Berufsgruppen mit einem entsprechenden Anliegen Unsicherheiten haben, können sie sich an die ausschliesslich dafür vorgesehene Hotline für die SBB (058 900 76 55) wenden. Die Hotline vom Health and Medical Service für die SBB wird ab dem 14.03.2020 von 13.00 bis 17.00 Uhr und ab dem 16.03.2020 von Montag bis Freitag zwischen 8.00 und 12.00 Uhr sowie 13.00 bis 17.00 Uhr bedient und ist ausschliesslich für diese medizinischen Anfragen vorgesehen.

Bei allen anderen Personalfragen können sich Mitarbeitende und Vorgesetzte an 051 220 20 20 wenden, bei allgemeinen Fragen an notfall-krisenmanagement@sbb.ch.

Alle Mitarbeitenden mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (Fieber und Husten):

  • Bleiben bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)

  • Rufen nur dann eine Ärztin/einen Arzt an, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert: bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen), Atemnot oder Atemwegssymptomen, die sich verschlimmern.

  • Ein Arztzeugnis wird erst ab dem sechsten Krankheitstag eingefordert.

Enge Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen, direkte Sitznachbarn im Büroalltag) werden angewiesen, auf ihren eigenen Gesundheitszustand zu achten. Wenn auch bei ihnen Symptome auftreten, sollen sie sich ebenfalls in Selbst-Isolation begeben. Die Lohnzahlung im Krankheitsfall erfolgt gemäss GAV.

Für besonders gefährdete Mitarbeitende, die einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind und denen keine alternative Tätigkeit zugewiesen werden kann oder Mitarbeitende, die wir nicht mehr einsetzen können (bspw. Frequenzerhebung), wurde eine kulante Regelung definiert: Sie erhalten weiterhin ihren Lohn, und tourenbedingte Zulagen gemäss Jahresdurchschnitt ohne Verpflegung. Teile der ausgefallene Zeit können angeordnet durch den Abbau von Gleitzeitguthaben verrechnet werden. Weitere Kompensationsmöglichkeiten (bspw. Ferienbezug) müssen mit dem Mitarbeitenden vereinbart werden.

Mit Mitarbeitenden, die nicht zur besonders gefährdeten Berufsgruppe gehören und die nicht einem erhöhten Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, die sich aber nicht mehr in der Lage sehen weiter ihre Funktion auszuüben, kann sofern verfügbar ein anderer Einsatz vereinbart werden oder es kann ein Abbau von Gleitzeitguthaben angeordnet und Ferienabbau vereinbart werden. Die SBB steht in regem Austausch mit den Sozialpartnern.

Personalverpflegung: Plätze in Personalrestaurants reduziert.
Die Plätze in den Personalrestaurants werden ab kommendem Montag deutlich reduziert. Die Stühle sind so zu belassen, wie sie vom Caterer hingestellt werden. Die Essensausgabe erfolgt in Etappen nach Abteilungen, siehe Liste unter Downloads. Selbstbedienungstheken werden geschlossen. Alle weiteren Informationen unter Downloads.

Zur Erinnerung:

  • Nutzt die Möglichkeiten des Homeoffices maximal aus. Tragt im Kalender ein, wo ihr seid und besprecht die Zusammenarbeitsformen im Team. Homeoffice ist kein Freipass für unabgemeldetes Fernbleiben von Schulungen oder Anlässen.

  • Nutzt elektronische Kommunikationsmittel (E-Mail, Skype, Teams).

  • Seife und Desinfektionsmittel, welche in den Gebäuden zur Verfügung gestellt werden, sind am vorgesehenen Ort zu belassen. Werden die Behältnisse verschoben oder mitgenommen, können sie nicht wieder aufgefüllt werden.

  • Für Grenzgänger der SBB: Bitte tragt die Arbeitsbestätigung zusammen mit eurem Ausweis immer auf euch.

Update 12.3.2020, 20.00 Uhr: Antworten auf die Top 3 Fragen zum Coronavirus

Das Coronavirus beschäftigt sehr und gibt viel zu diskutieren. Dies zeigt sich auch in der Kommentarspalte dieses Ticker-Beitrages, die rege genutzt wird. Das Dokument «Die wichtigsten Fragen und Antworten (Q&A)» wird laufend mit den gestellten Fragen ergänzt – es lohnt sich, ab und zu einen Blick reinzuwerfen. Daniel Schlup, Leiter Notfall- und Krisenfallmanagement und Leiter Pandemiegruppe Plus, beantwortet hier die Top 3 Fragen.

«Weshalb fährt die SBB immer noch nach Italien?»
Daniel Schlup: Auch während einer Epidemie oder Pandemie muss der öffentliche Verkehr mindestens minimal funktionieren. Der öV ist ein wichtiger Dienstleister, damit sich die Menschen bewegen können, etwa um sich zu versorgen oder sich in ärztliche Behandlung zu begeben. Sprechen schweizerische- oder Behörden anderer Länder Einschränkungen aus, befolgen wir diese natürlich. Erste Einschränkungen im Bahnverkehr nach Italien wurden gestern bereits kommuniziert. Aktuelle Informationen dazu findet man hier.

«Wann erhalte ich das Desinfektionsmittel?»
Daniel Schlup: Wir sind weiterhin intensiv an der Verteilung von Desinfektionsmittel dran. Bis am 16. März 2020 sollten alle Mitarbeitenden die Desinfektionstücher erhalten. Erste Priorität haben die Mitarbeitenden mit Kundenkontakt. Diese werden ebenfalls mit Desinfektionsfläschchen ausgerüstet. Der Versand dafür startet nächste Woche. In einer dritten Welle erfolgt dann die Verteilung von Desinfektionssprays, diese erhalten Kundenbetreuer, Transportpolizisten und das Lokpersonal. Natürlich sorge ich auch weiterhin dafür, dass die Verteilung der Schutzmittel in Abhängigkeit von der angespannten Liefersituation schnellstmöglich erfolgt.

«Seit mehreren Tagen sind in WC’s von SBB Gebäuden, Anlagen oder Depots keine Seifen, Papiertücher, Desinfektionsmittel etc. vorhanden – wann wird dies behoben?»
Daniel Schlup: Das Problem ist bekannt, wir arbeiten mit dem Reinigungsunternehmen daran, dass es das vereinbarte Qualitätsniveau erbringt. Wir haben das Unternehmen erneut klar angewiesen, in sämtlichen WC’s die Verfügbarkeit von Papierhandtüchern, Seifenspendern und Toilettenpapier zu kontrollieren und sofort nachzufüllen. Aufgrund der Diversität unseres Unternehmens ist es nicht leicht, allen sofort gerecht zu werden. Die Anforderungen aus der Fläche, aus den operativen sowie aus den Büro- und administrativen Bereichen nehme ich sehr ernst und versuche die nachvollziehbaren Wünsche zum Thema Schutzmittel zu erfüllen.

Update 11.3.2020, 13.00 Uhr: Einschränkungen im öffentlichen Verkehr zwischen der Schweiz und Italien

Die massiven Einschränkungen des öffentlichen Lebens in Italien und speziell den norditalienischen Regionen Lombardei, Emilia Romagna und Venetien führen auch zu Einschränkungen im öffentlichen Verkehr zwischen der Schweiz und Italien. Seit heute enden die Züge ab der Schweiz nach Venedig in Mailand. Weitere Anpassungen erfolgen ab Donnerstag:

  • Auf der Gotthardachse werden drei von neun EC-Zugspaaren Zürich ab 07.10 Uhr, 11.10, und 15.10 Uhr, sowie Milano ab 11.10 Uhr, 15.10 und 19.10 Uhr, nur noch zwischen Chiasso und Zürich verkehren.

  • Auf der Simplonachse sind zwei von sieben Zugspaaren betroffen. Genf ab 5.39 Uhr und Basel SBB ab 12.28 sowie Mailand ab 7.20 und 17.20 Uhr, die nur zwischen Basel respektive Genf und Brig verkehren.

Diese Massnahmen gelten vorerst bis und mit Sonntag, 5. April 2020.

Update 10.3.2020, 19.00 Uhr: Umgang mit symptomatischen Personen und bestätigten Fällen

Das Bundesamt für Gesundheit hat per 9. März die Anweisung angepasst, wie mit Krankheitsfällen umgegangen werden soll. Im Folgenden die Anweisung in Kurzform:

  • Personen mit Symptomen einer akuten Erkrankung der Atemwege (Fieber und Husten):

    • Bleiben bis 24 Stunden nach dem Abklingen der Symptome zu Hause (Selbst-Isolation)

    • Rufen nur dann eine Ärztin/ einen Arzt an, wenn ihr Gesundheitszustand dies erfordert:

      • Bei erhöhtem Komplikationsrisiko (besonders gefährdete Personen)

      • Atemnot

      • Atemwegssymptome, die sich verschlimmern

    • Bitte den Vorgesetzten und/oder die Personaleinteilung entsprechend informieren

    • Ein Arztzeugnis ist erst ab dem sechsten Krankheitstag einzureichen

      Enge Kontaktpersonen (im gleichen Haushalt lebende Personen) werden angewiesen, auf ihren eigenen Gesundheitszustand zu achten. Wenn auch bei ihnen Symptome auftreten, sollen sie sich ebenfalls in Selbst-Isolation begeben.

      Für weitergehende Fragen im Krankheitsfall oder bei Vorliegen von Risikofaktoren gemäss BAG sollte weiterhin ein ärztlicher Dienst kontaktiert werden.

  • Der Notfallstab P hat letzte Woche entschieden, Plexiglas-Scheiben in den Reisezentren aufzustellen, um die Mitarbeitenden zu schützen. Die ersten Reisezentren werden im Verlauf der nächsten Woche ausgestattet. Die Ausrüstung erfolgt in erster Priorität im Tessin, Wallis sowie in der Westschweiz. Danach werden die Reisezentren mit den höchsten Kundenfrequenzen ausgestattet. Der Einsatz dieser Plexiglas-Scheiben ist bis auf weiteres vorgesehen. Unbedingt weiterhin die allgemeinen Hygienemassnahmen beachten.

  • Die Verkehrsunternehmen des Zürcher Verkehrsverbunds (ZVV) ergreifen Schutzmassnahmen für ihr Personal im Bus- und Tramverkehr. Die SBB hat für den Bahnverkehr bereits verschiedene Handlungsempfehlungen bzw. Massnahmen zum Schutz der Mitarbeitenden umgesetzt und ihr Personal über die entsprechenden Kanäle informiert. Sie beobachtet die Situation laufend und wird bei Bedarf weitere Massnahmen einführen.

  • Die Kerngruppe Pandemie Plus ist zurzeit intensiv an der Verteilung des Desinfektionsmittels dran. Seit letzter Woche werden täglich 5000 – 6000 Sendungen Desinfektionstücher der Post übergeben. Erste Priorität hat das Personal mit Kundenkontakt. Bis Mitte März sollten alle Mitarbeitenden im Besitz von 6 Desinfektionstüchern sein. Zudem wird via CompanyMail das Flächenpersonal (inkl. Tochtergesellschaften) mit Desinfektionsfläschchen ausgerüstet. Kundenbetreuer, TPO und Lokpersonal erhalten dazu noch Desinfektionssprays, diese werden nach Hause geliefert. Auch an der Ausrüstung der Gebäude mit Hände-Desinfektionsflaschen ist die Kerngruppe intensiv dran. Die Kerngruppe bittet um Verständnis, dass die Beschaffung und Auslieferung dieser enormen Mengen eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen. Wichtig ist zu beachten, dass Händedesinfektionsmittel nur dann sinnvoll ist, wenn regelmässiges Händewaschen mit Wasser und Seife nicht möglich ist.

Update 6.3.2020, 18.00 Uhr: SBB unterstützt Massnahmen des Bundes

  • Der Bundesrat hat heute Empfehlungen zur Nutzung des öffentlichen Verkehr abgegeben. Demnach sollen Mitarbeitende darauf hingewiesen werden, das Reisen zu Stosszeiten im öffentlichen Verkehr soweit möglich zu vermeiden. Die SBB unterstützt diese Empfehlungen und die Kunden bei der Planung ihrer Reise. So liefert die SBB mobile App Belegungssprognosen der einzelnen Zugsverbindungen, der Online-Fahrplan gar wagenscharfe Prognosen. Der Fahrplan und die Transportpflicht gelten weiterhin. Mitarbeitende mit Kundenkontakt erhalten zusätzliche Informationen zugeschnitten auf ihre Tätigkeiten über ihre gewohnten Informationskanäle.

  • Die Möglichkeiten von virtuellen Meetings und Work Smart werden bei der SBB rege genutzt – herzlichen Dank. Wichtig dabei: Vorgesetzte sollen für ihre Mitarbeitenden weiterhin verfügbar sein. Die Kerngruppe Pandemie Plus bittet alle Berufsbildenden, an die Lernenden zu denken und sie in die Arbeitsanweisungen mit einzubeziehen.

  • Die per Mail verschickten Informationen erhalten jeweils nur die Mitarbeitenden der SBB. Bitte stellt sicher, dass eure externen Kolleginnen und Kollegen wie auch die Lernenden und Praktikanten durch euch informiert werden.

  • Bitte belasst Schutzmaterial, vor allem Desinfektionsmittel und Seifenspender, unbedingt an den vorgesehenen und bewirtschaften Orten und Stellen. Nur so ist sichergestellt, dass sie regelmässig aufgefüllt werden und allen zur Verfügung stehen.

  • Aufgrund der aktuellen Lage ist das Gesundheitssystem sehr stark belastet. Zur Entlastung verlangt die SBB, wie vom BAG empfohlen, erst ab dem sechsten Krankheitstag ein Arztzeugnis.

Neu gibt es im Mitarbeitendenportal eine Kachel zum «Coronavirus». Dort sind alle relevanten Informationen zum Thema Coronavirus gesammelt.

Die Reihenfolge der Kacheln kann selbst angepasst werden.

Update 5.3.2020, 18.00 Uhr: Der Bund fordert zum Abstandhalten auf

  • Das Bundesamt für Gesundheit hat seine Hygiene-Empfehlungen zum Schutz vor dem neuen Coronavirus weiter ergänzt. Neu dazugekommen ist gestern die Anweisung, eine gewisse Distanz zu anderen Menschen zu halten, zum Beispiel beim Anstehen in einer Schlange. Das sogenannte «Social Distancing» sei primär zum Schutz der besonders gefährdeten, älteren Menschen. Sobald der Bund diesbezüglich konkrete Massnahmen für den öffentlichen Verkehr definiert, setzt die SBB diese entsprechend um.

  • Die Kerngruppe Pandemie Plus bittet, zurzeit keine grösseren Beschaffungen für Eventualplanungen zu tätigen, z.B. Notebooks für Homeoffice.

Update 4.3.2020, 18.00 Uhr: Gründlich Hände waschen

Aktuelle Informationen aus der Kerngruppe Pandemie Plus:

  • Die Desinfektionstücher werden ab dem 5.3.2020 verschickt, pro Tag ca. 5000 Stück.

  • Gründliches Hände waschen ist in diesen Tagen die wichtigste Schutzmassnahme. Hier geht es zum Video des BAG: https://youtu.be/FRi2FTEuY9g

  • Der gestern bekanntgegebene Krankheitsfall eines Mitarbeiters beschäftigt in den Kommentaren. Der Kantonsarzt hat den betroffenen Mitarbeiter sowie die Menschen, die mit ihm in Kontakt waren, über die zu treffenden Massnahmen instruiert. Division und Berufsgruppe von erkrankten Kolleginnen und Kollegen werden auf SBB News nicht bekannt gegeben – diese Information ist aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht zulässig.

Update 3.3.2020, 18:00 Uhr: Kerngruppe Pandemie PLUS diskutiert mit der KL

Das Coronavirus beschäftigt die SBB sehr. Diese Woche wurde zum ersten Mal bestätigt, dass ein SBB Mitarbeiter am Virus erkrankt ist. Der zuständige Kantonsarzt definiert nun die nötigen Massnahmen. Dem Mitarbeiter geht es den Umständen entsprechend gut, die Konzernleitung wünscht weiterhin gute Besserung.

Aufgrund der aktuellen Lage und weil eine zunehmende Verunsicherung bei den Mitarbeitenden spürbar ist, wurde die Kerngruppe Pandemie PLUS, in die Konzernleitungssitzung eingeladen, wo sie einen Lagerapport durchführte. Daniel Schlup, Leiter Notfall- und Krisenmanagement SBB sowie Leiter Kerngruppe Pandemie PLUS informierte im Rapport über die geplanten Schutzmassnahmen und über die betriebliche Eventualplanung bei einer Verschärfung der Lage. Florian Bantle, Chief Medical Officer der SBB, informierte die Teilnehmenden über die aktuell bekannten medizinischen Auswirkungen des Virus. Er betonte, dass sich ein Grossteil der Menschen von der Krankheit gut erholt, ohne dass sie eine spezielle Behandlung benötigen. Ältere Menschen und solche mit schweren Vorerkrankungen entwickeln häufiger Komplikationen.

Diskussion mit der Konzernleitung

Im Anschluss diskutierte die Konzernleitung die aktuelle Lage und die eingeleiteten Massnahmen mit der Kerngruppe Pandemie PLUS. Die Konzernleitung ist sich einig: Das Wichtigste ist Vorsicht und eine gute Vorbereitung, das Ausarbeiten von möglichen betrieblichen Szenarien und trotz allem, die Ruhe zu bewahren. Die SBB hält sich an die Vorgaben des BAG und setzt diese mit gesundem Menschenverstand um. Wichtig ist: Sitzungen und Reisen nur durchführen, wenn diese notwendig oder zwingend sind. Die Teilnahme an Sitzungen ist generell digital zu ermöglichen. Zur Anreise an den Arbeitsplatz soll auf schwach ausgelastete Züge ausgewichen werden. Die aktuelle Situation soll nun als Chance genutzt werden, um die «mobile working strategie» umzusetzen. Bei externen und internen Anlässen der SBB unter 1000 Teilnehmer (z.B. Anwohneranlass zu Baustellen) muss daran gedacht werden, die Vorgaben der kantonalen Behörden zu berücksichtigen.

Verhalten bei Krankheitssymptomen

Die Kerngruppe Pandemie PLUS ruft noch einmal das Verhalten bei Krankheitssymptomen in Erinnerung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, bei grippeähnlichen Symptomen zuerst den Vorgesetzten zu informieren, anschliessend den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren und zu Hause zu bleiben. Sämtliche Krankheitsfälle werden gemäss den Vorgaben des BAG abgeklärt. Falls eine Person erkrankt und im Labor eine Infektion bestätigt wird, obliegt die Entscheidung über weitere Massnahmen dem zuständigen Kantonsarzt.

Bei Unsicherheiten bitte den direkten Vorgesetzten oder die Kerngruppe Pandemie PLUS fragen: notfall-krisenmanagement@sbb.ch

Update 28.2.2020, 18.00 Uhr: Verhaltensempfehlungen der Kerngruppe Pandemie PLUS

Das Coronavirus beschäftigt die Schweiz. Mittlerweile ergreifen die Behörden weitreichende Schutzmassnahmen, so hat der Bund entschieden, alle Grossveranstaltungen mit mehr als 1000 Personen zu verbieten. Die Kerngruppe Pandemie PLUS hat, aufgrund der aktuellen Lage und den Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit (BAG), Massnahmen zum Schutz der SBB Mitarbeitenden und um eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern, ausgearbeitet.

  • Die SBB unterstützt die aktuelle Kampagne «no hands» und empfiehlt, auf das Händeschütteln zu verzichten.

  • Work Smart (Work anywhere) wird von der SBB unabhängig von Corona unterstützt. Deshalb wird insbesondere jetzt empfohlen, im Home Office zu arbeiten oder nach gesundem Menschenverstand Alternativen zu prüfen. Wer Anzeichen von Erkältungssymptomen aufweist, soll zu Hause bleiben. Daher sollten Laptop, Ladekabel und Kopfhörer immer mit nach Hause genommen werden.

  • Es ist wichtig zu prüfen, ob Sitzungen wirklich (vor Ort) durchgeführt werden müssen. Dank modernen IT-Mitteln ist es möglich, grössere Sitzungen per Skype oder Teams durchzuführen. Damit können auch Reisewege während der Hauptverkehrszeiten verhindert werden. Auch der Ort der Sitzung sollte jeweils geprüft werden.

  • Ferien und Businessreisen sollten gemäss den Reisevorgaben des BAG geprüft und internationale Meetings wenn möglich abgesagt werden. Die Seite enthält Hinweise vom BAG, die laufend aktualisiert werden.

  • Zum Schutz der SBB Mitarbeitenden können bis auf weiteres keine Besuche mehr über SBB Erleben gebucht werden.

  • Die Grosse Kaderkonferenz von nächstem Donnerstag, 5. März 2020, in der Messe Basel mit rund 1600 Teilnehmenden wurde abgesagt. Die Konferenz wird per Stream durchgeführt. Weitere Informationen folgen.

  • Züge, die in Italien verkehren, müssen auf Anordnung des italienischen Gesundheitsministeriums täglich desinfiziert werden. Die SBB wird diese Anweisung befolgen.

Bei der SBB gibt es viele Mitarbeitende, die nicht im Home Office arbeiten können. Umso wichtiger sind in diesen Fällen die vom BAG empfohlenen allgemeinen Hygienemassnahmen. Das BAG startet heute mit der Informationskampagne «So schützen wir uns.»

Bereits Anfang Woche wurde angekündigt, dass alle Mitarbeitenden mit Desinfektionsmittel ausgerüstet werden. Geplant waren ursprünglich Fläschchen, leider konnte der Lieferant die versprochene Menge nicht liefern. Es wurden nun kurzfristig Desinfektionstücher organisiert, die nächste Woche per Post zu den Mitarbeitenden nach Hause geschickt werden. Zudem stehen in den Bürogebäuden Reinigungsmittel für Tastaturen, Mäuse etc. zur Verfügung.

Es ist richtig, den Ausbruch und die möglichen Folgen genau zu beobachten. Dies macht die Kerngruppe Pandemie PLUS zurzeit äusserst intensiv. Es ist aber auch wichtig, Ruhe zu bewahren – und das ist von allen gefordert.

Update 27.2.2020, 15.30 Uhr: Was tun bei Krankheitssymptomen?

Zum Schutz des Personals in den sensiblen Betriebseinrichtungen der SBB hat die Kerngruppe Pandemie PLUS entschieden, dass ab sofort bis auf weiteres keine externen Besucher in den vier Betriebszentralen und der Netzleitung der SBB zugelassen sind. Damit gemeint sind externe Gruppen und Einzelpersonen, die nicht geschäftlich die Betriebseinrichtungen besuchen. Externe Dienstleister wie beispielsweise der technische Unterhalt sind davon ausgenommen.

Die Kerngruppe Pandemie ruft noch einmal das Verhalten bei Krankheitssymptomen in Erinnerung: Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, bei grippeähnlichen Symptomen zuerst den Vorgesetzten zu informieren, anschliessend den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren und zu Hause zu bleiben. Sämtliche Krankheitsfälle werden gemäss den Vorgaben des BAG abgeklärt. Falls eine Person erkrankt und im Labor eine Infektion bestätigt wird, obliegt die Entscheidung über weitere Massnahmen dem zuständigen Kantonsarzt.

Update 26.2.2020, 21.00 Uhr: Verdachtsfälle in Bellinzona

Im Verlauf des Tages wurde bekannt, dass drei SBB Mitarbeitende im Werk Bellinzona im Tessin Grippesymptome aufweisen. Zurzeit sind sie unter ärztlicher Kontrolle. Ob sie auf das Coronavirus untersucht werden, ist noch offen. Morgen erfolgt eine Lageeinschätzung der Kerngruppe Pandemie PLUS und es wird über weitere Massnahmen entschieden.

» Update 28.2.2020, 12.30 Uhr: Die Verdachtsfälle in Bellinzona wurden nicht bestätigt.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt, bei grippeähnlichen Symptomen zuerst den Hausarzt telefonisch zu kontaktieren und zu Hause zu bleiben. Gemäss den Experten des BAG ist das Tragen von Schutzmasken zurzeit nicht notwendig. Es genügen die normalen hygienischen Massnahmen. Sollte dennoch der Wunsch bestehen, eine Schutzmaske zu tragen, bitte dies direkt mit dem Vorgesetzen absprechen.

Update 26.2.2020: Alle Mitarbeitende erhalten Desinfektionsmittel.

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) bestätigte am Abend des 25. Februar 2020 den ersten Coronavirus-Fall in der Schweiz. Die betroffene Person ist aus dem Tessin und hat sich in Italien angesteckt. Für die Schweizer Gesundheitsbehörden ändert sich trotz des ersten Coronavirus-Falls nichts an der aktuellen Risikoeinschätzung. Wichtig sind weiterhin die allgemeinen Hygienemassnahmen. Aufgrund der neuen Erkenntnisse hat die Kerngruppe Pandemie PLUS entschieden, dass alle Mitarbeitenden der SBB mit Desinfektionsmittel ausgerüstet werden; die Fläschchen werden so schnell wie möglich direkt nach Hause geschickt. Zudem werden SBB Gebäude mit Desinfektionsmittel-Spendern ausgerüstet. Im grenzüberschreitenden internationalen Güterverkehr mit Italien wird den Lokführenden Desinfektionsmittel zur Verfügung gestellt, um den Führerstand zu desinfizieren. Damit unterstützt die SBB die allgemeinen Hygienemassnahmen. Zudem ist die SBB in Kontakt mit den italienischen Behörden.

Weiter hat die Kerngruppe bestimmt, dass es nicht die Aufgabe von Mitarbeitenden im öffentlichen Verkehr ist, mögliche Krankheitsfälle zu erkennen. Die Symptome sind auch für Fachleute nicht eindeutig erkennbar. Die SBB hat dies auch dem BAG mitgeteilt. In Abweichung zum Regelprozess müssen die Mitarbeitenden den SwissPass bis auf Weiteres bei der Kontrolle nicht mehr in die Hand nehmen. Fahrgäste müssen dazu den Swisspass aus der Hülle respektive dem Portemonnaie nehmen. Bei Verdacht auf Missbrauch kann der SwissPass weiterhin in die Hand genommen werden. Die Kundenbegleiterinnen und Kundenbegleiter sind über diese temporäre Anpassung informiert.

Auftrag der Kerngruppe Pandemie PLUS

Die Kerngruppe verfolgt im Auftrag der Konzernleitung die aktuelle Entwicklung der Lage und vertritt die SBB in der Zusammenarbeit mit den Behörden. Sie informiert die Mitarbeitenden auf allen Stufen und leitet nötige Massnahmen ein. Bei Bedarf kann sie den Krisenstab der SBB alarmieren.

Stand 25.2.2020

Das Thema beschäftigt die SBB als Bahn mit vielen Reisenden und entsprechenden Kundenkontakten sehr. Aktuell sind die Mitarbeitenden im Tessin und auf internationalen Zügen von Italien am stärksten betroffen.

Die Gesundheit der Mitarbeitenden steht an erster Stelle. Deshalb bereitet sich die Kerngruppe Pandemie Plus unter der Leitung von Daniel Schlup, Leiter Notfall- und Krisenmanagement SBB, bereits seit Dezember 2019 auf eine mögliche Verschärfung der Lage und entsprechende Massnahmen vor. Zusammen mit Vertretern aus allen Divisionen hat die Kerngruppe einen Pandemieplan zum Coronavirus erarbeitet und verfolgt die Entwicklung der Lage eng.

Die SBB ist so gut wie möglich vorbereitet

Der Pandemieplan wird zum Einsatz kommen, sobald das Bundesamt für Gesundheit (BAG) die Situation dementsprechend einschätzt. Er sieht vor, dem Personal Schutzmaterial und Desinfektionsmittel zur Verfügung zu stellen. Zudem enthält er vorbereitete Szenarien für den Bahnbetrieb und Vorkehrungen für den Fall von vielen Krankheitsausfällen.

Noch ist dies glücklicherweise nicht der Fall. Das BAG schätzt die Situation als ernst ein, betont aber, die Schweiz sei gut vorbereitet. Bezüglich dem Erkennen von möglichen Krankheitsfällen in Zügen steht die SBB mit dem Bundesamt in Kontakt.

Empfehlungen zurzeit

Aktuell ist in der Schweiz kein einziger Coronavirus-Fall bestätigt, daher sind die Anweisungen des Bundesamtes für Gesundheit massgebend.

  • Das BAG empfiehlt die allgemeinen Hygienemassnahmen wie bei einer Grippe: Die Hände regelmässig mit Seife und Wasser reinigen oder einem alkoholischen Handabrieb. Beim Husten und Niesen Mund und Nase mit gebeugtem Ellbogen oder einem Papiertaschentuch bedecken – Papiertaschentuch sofort entsorgen und Hände waschen. Das Coronavirus wird aufgrund aktueller Erkenntnisse durch Direktkontakt, also Husten, Niesen etc. von Mensch zu Mensch übertragen.

  • Diese Grundregeln will das BAG in Grenzregionen und an Flughäfen mit einer Informationskampagne in den nächsten Tagen in Erinnerung rufen.

  • Eine Einstellung des Zugverkehrs an den Grenzen, wie vorübergehend zwischen Österreich und Italien, ist zurzeit gemäss Auskunft der Schweizer Behörden nicht vorgesehen.

  • Bei Reisen ins Ausland ist es sinnvoll, vorher die Reise-Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit zu beachten.

Laufende Information

Daniel Schlup und sein Team werden die Situation weiter eng verfolgen. Auch steht er in engem Austausch mit dem BAG und weiteren Behördenstellen. Bei offenen Fragen kann jederzeit das Gespräch mit den Vorgesetzten gesucht oder untenstehende Kontakte genutzt werden.